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   BFH, 20.11.2003 - III R 47/02   

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https://dejure.org/2003,2289
BFH, 20.11.2003 - III R 47/02 (https://dejure.org/2003,2289)
BFH, Entscheidung vom 20.11.2003 - III R 47/02 (https://dejure.org/2003,2289)
BFH, Entscheidung vom 20. November 2003 - III R 47/02 (https://dejure.org/2003,2289)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    EigZulG § 9 Abs. 5 Sätze 1 und 2, § 10, § 11 Abs. 1 und 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EigZulG § 9 Abs. 5 Sätze 1 und 2, § 10, § 11 Abs. 1 und 2; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

  • Judicialis

    EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 1; ; EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2; ; EigZulG § 10; ; EigZulG § 11 Abs. 1; ; EigZulG § 11 Abs. 2; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall des Anspruchs auf Kinderzulage

  • datenbank.nwb.de

    Neufestsetzung bei Wegfall der Kinderzulage wegen Überschreitens des Jahresgrenzbetrags in § 32 Abs. 4 EStG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage nach Wegfall des Anspruchs auf Kindergeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Überschreiten des Jahresgrenzbetrags durch Einkünfte der Kinder ? Rückwirkender Wegfall des Kindergelds oder der Kinderfreibeträge ? Neufestsetzung der Eigenheimzulage rückwirkend ab Jahresbeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kinderzulage bei Wegfall des Kindergeldanspruchs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückwirkende Neufestsetzung der Eigenheimzulage ; Anspruch auf Kinderzulage; Rückwirkender Wegfall des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetrages

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 11 Abs 2
    Günstigerprüfung; Kinderzulage; Neufestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 161
  • NJW 2004, 1976 (Ls.)
  • NZM 2004, 346
  • BB 2004, 370 (Ls.)
  • DB 2004, 413 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 229
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 96/01

    Kindergeld; Erfassung von Rentennachzahlungen im Jahr des Zuflusses

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 47/02
    Der Jahresgrenzbetrag ist ein Jahresbetrag (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 96/01, BFH/NV 2002, 1027, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2000 - X R 46/99

    Kinderförderung bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 47/02
    Trotz der für den Erwerb des Wohneigentums fortbestehenden finanziellen Belastung sieht es der Gesetzgeber nicht mehr als erforderlich an, eine weitere Begünstigung nach Wegfall der Kindeigenschaft zu gewähren (s. auch BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BFHE 191, 319, BStBl II 2000, 344, zu § 34f EStG, und dort auch zur weiteren Frage eines Vertrauensschutzes; ferner BFH-Beschluss vom 29. Mai 2000 X B 128/99, BFH/NV 2000, 1205).
  • BFH, 21.11.1989 - IX R 56/88

    Steuerermäßigung nach § 34f EStG nur für Kinder i. S. des § 32 EStG

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 47/02
    Wie bereits § 34f EStG, so soll auch die Kinderzulage der durch den Unterhalt des Kindes eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten Rechnung tragen (BFH-Urteil vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216, zu § 34f EStG).
  • FG Köln, 15.07.2002 - 15 K 2566/01

    Eigenheimzulage - Zeitpunkt der Berücksichtigung von Änderungen bei

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 47/02
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1428 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab.
  • BFH, 14.05.2002 - IX R 33/00

    Kinderzulage bei nur zeitweisem Anspruch auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 47/02
    Die Kinderzulage steht dem Anspruchsberechtigten auch dann in voller Höhe zu, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergelds oder eines Kinderfreibetrags nur für einen Monat des Kalenderjahres erfüllt sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 2002 IX R 33/00, BFHE 199, 215, BStBl II 2003, 236).
  • BFH, 29.05.2000 - X B 128/99

    Baukindergeld; Wegfall nach Beendigung der Ausbildung der Kinder

    Auszug aus BFH, 20.11.2003 - III R 47/02
    Trotz der für den Erwerb des Wohneigentums fortbestehenden finanziellen Belastung sieht es der Gesetzgeber nicht mehr als erforderlich an, eine weitere Begünstigung nach Wegfall der Kindeigenschaft zu gewähren (s. auch BFH-Urteil vom 14. März 2000 X R 46/99, BFHE 191, 319, BStBl II 2000, 344, zu § 34f EStG, und dort auch zur weiteren Frage eines Vertrauensschutzes; ferner BFH-Beschluss vom 29. Mai 2000 X B 128/99, BFH/NV 2000, 1205).
  • BFH, 21.07.2004 - III B 147/03

    Kinderzulage - Neufestsetzung

    Wie bereits die Steuerermäßigung für Steuerpflichtige mit Kindern nach § 34f des Einkommensteuergesetzes (EStG) soll auch die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG der durch den Unterhalt des Kindes eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten Rechnung tragen (BFH-Urteile vom 21. November 1989 IX R 56/88, BFHE 159, 146, BStBl II 1990, 216, zu § 34f EStG, und vom 20. November 2003 III R 47/02, BFHE 204, 161, BStBl II 2004, 229, zum EigZulG).

    Trotz der für den Erwerb des Wohneigentums fortbestehenden finanziellen Belastung sieht es der Gesetzgeber nicht mehr als erforderlich an, eine weitere Begünstigung nach Wegfall der Kindeigenschaft zu gewähren (BFH-Urteil in BFHE 204, 161, BStBl II 2004, 229, m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 30.11.2005 - 3 K 237/04

    Voraussetzungen der Gewährung der Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagegesetz

    Trotz der für den Erwerb des Wohnungseigentums fortbestehenden finanziellen Belastung sehe es der Gesetzgeber nicht mehr als erforderlich an, eine weitere Begünstigung nach Wegfall der Kindeigenschaft zu gewähren (BFH-Urteil vom 20.11.2003 III R 47/02, BStBl II 2004, 229).

    War für das betreffende Kalenderjahr zu keinem Zeitpunkt ein Kind einkommensteuerlich zu berücksichtigen und fehlen mithin auch für dieses Jahr die Voraussetzungen für eine Kinderzulage, so könne die Neufestsetzung für dieses Jahr zuungunsten des Anspruchsberechtigten nicht allein deswegen unterbleiben, weil das Fehlen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen gesichert erst mit Ablauf dieses Kalenderjahres oder sogar erst nach dessen Ablauf festgestanden habe (BFH-Urteil vom 20.11.2003 III R 47/02, a.a.O.).

  • BFH, 26.05.2004 - III B 89/03

    Divergenz; Neufestsetzung der Eigenheimzulage aufgrund geänderter Verhältnisse

    Der Senat hat die Entscheidung im Ergebnis mit Urteil vom 20. November 2003 III R 47/02 (BFHE 204, 161, BStBl II 2004, 229) bestätigt.
  • BFH, 25.03.2004 - III B 105/03

    EigZulG - Kinderzulage

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 9 Abs. 5 Satz 1 EigZulG ist Voraussetzung für die Kinderzulage, dass der Anspruchsberechtigte oder sein Ehegatte im jeweiligen Kalenderjahr des Förderzeitraums für das Kind einen Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder Kindergeld erhält (Senatsurteil vom 20. November 2003 III R 47/02, BFH/NV 2004, 395; ferner BFH-Beschluss vom 9. August 2000 IX B 55/00, BFH/NV 2001, 8).
  • BFH, 29.03.2005 - IX B 194/04

    Kinderzulage

    Diese Auffassung entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Mai 2002 IX R 33/00, BFHE 199, 215, BStBl II 2003, 236; vom 20. November 2003 III R 47/02, BFHE 204, 161, BStBl II 2004, 229; BFH-Beschlüsse vom 25. März 2004 III B 105/03, BFH/NV 2004, 961; vom 21. Juli 2004 III B 147/03, BFH/NV 2004, 1629; so auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Tz. 84) und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. z.B. Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl. 2001, Rz. 440; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl. 2001, § 9 Rz. 145; Boeker in Lademann, Einkommensteuergesetz, Eigenheimzulagengesetz, § 9 Rz. 57; Hildesheim, Eigenheimzulage, 2000, Rz. 278; Hausen/Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, 2. Aufl. 1998, Rz. 484).
  • FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03

    Baukindergeld nur bei steuerlich zu berücksichtigendem Kind

    Diese Rechtsprechung ist auch im Rahmen der hier streitigen Gewährung des Baukindergeldes von Bedeutung, weil diese Vergünstigung an ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind i.S. von § 32 anknüpft (vgl. BFH-Urteil v. 15.7.2003, III R 47/02, BStBl II 2004, 229).
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