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   BFH, 09.02.2012 - III R 5/08   

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https://dejure.org/2012,8665
BFH, 09.02.2012 - III R 5/08 (https://dejure.org/2012,8665)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2012 - III R 5/08 (https://dejure.org/2012,8665)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - III R 5/08 (https://dejure.org/2012,8665)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag

  • openjur.de

    Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 3 Nr 1 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 33b, SGB 7 § 56, SGB 9 § 2 Abs 1 S 1, SGB 9 § 69 Abs 2
    Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 1 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 33b EStG 2002, § 56 SGB 7, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9
    Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag

  • IWW
  • rewis.io

    Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 56; EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag im Rahmen der Gewährung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld und eine Verletztenrente

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Minderung einer als Bezug anzusetzenden Verletztenrente um den Behinderten-Pauschbetrag im Rahmen der Gewährung von Kindergeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verletztenrente als Bezug des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 396
  • NJW 2012, 2143
  • FamRZ 2012, 875
  • BStBl II 2012, 891
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.12.2009 - III R 74/07

    Kindergeld: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Bezug des

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 5/08
    Nur der verbleibende Teil der Rente ist zur Bestreitung des Unterhalts i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bestimmt oder geeignet (Fortentwicklung der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 III R 74/07, BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552).

    Sie ist jedoch nur insoweit zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet, als sie die Aufwendungen für therapeutische Maßnahmen übersteigt, die dem Betroffenen als Folge des Unfalls entstanden sind (ausführlich Senatsurteil vom 17. Dezember 2009 III R 74/07, BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552).

    Da die Verletztenrente auch gezahlt wird, um den aufgrund des Unfalls entstehenden Mehrbedarf auszugleichen, ist sie nur zum Unterhalt und zur Berufsausbildung bestimmt oder geeignet, soweit die Rentenzahlungen die Kosten übersteigen, die zum Ausgleich der Mehraufwendungen und zur Wiederherstellung der durch den Unfall verursachten gesundheitlichen Schäden angefallen sind (vgl. Senatsurteil in BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552, m.w.N.).

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 5/08
    b) Die nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG steuerfreie sog. Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gehört zwar zunächst in vollem Umfang zu den Bezügen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15. Oktober 1999 VI R 182/98, BFHE 189, 457, BStBl II 2000, 79, unter II. 4. c).
  • BFH, 28.09.2000 - III R 21/00

    Beamtenrechtliche Ruhebezüge als Beschädigtenversorgung i.S.v. § 33 b Abs. 2 EStG

    Auszug aus BFH, 09.02.2012 - III R 5/08
    Ein Aufwand wird typisierend nur unterstellt, wenn die gesetzliche Leistungspflicht der öffentlichen Hand an eine bestimmte grundsätzliche Schädigung des Versorgungsberechtigten anknüpft und auf dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) oder entsprechenden Vorschriften --wie z.B. §§ 56 ff. SGB VII-- beruht (Senatsurteil vom 28. September 2000 III R 21/00, BFH/NV 2001, 435, m.w.N.).
  • BFH, 15.01.2015 - VI R 85/13

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen nach § 64

    Nach dieser gesetzlichen Definition, die auch für die Auslegung des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. c EStDV heranzuziehen ist (vgl. zum Kindergeldrecht BFH-Urteil vom 9. Februar 2012 III R 5/08, BFHE 236, 396, BStBl II 2012, 891), lag bei M aufgrund der Erkrankung ADHS eine entsprechende Beeinträchtigung vor, die sich --wie sich aus der längerfristigen Unterbringung des M im Z ergibt-- über einen längeren Zeitraum als sechs Monate erstreckte.
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

    b) Nach der Rechtsprechung des BFH --z.B. Urteile vom 9. Februar 2012 III R 5/08 (BFHE 236, 396, BStBl II 2012, 891, Rz 14) und vom 28. Mai 2013 XI R 44/11 (BFH/NV 2013, 1409, Rz 14)-- ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch --SGB IX--).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), z.B. Urteil vom 9. Februar 2012 III R 5/08 (BFHE 236, 396, BStBl II 2012, 891), ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch --SGB IX--).
  • BFH, 14.05.2008 - III S 16/08

    Prozesskostenhilfe: Kausalität zwischen Behinderung und der Unmöglichkeit zum

    Zu der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Schwerbehinderter darauf verwiesen werden kann, seine Arbeitskraft einzusetzen bzw. ab wann eine Kausalität zwischen der Behinderung und der Unmöglichkeit zum Selbstunterhalt angenommen werden kann, sind im Übrigen weitere Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig (s. III R 16/07, III R 49/07, III R 50/07 und III R 5/08).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.05.2020 - 2 K 1851/18

    Kindergeld für ein erwachsenes behindertes Kind

    Gemäß der Rechtsprechung des BFH, z.B. in den Urteilen vom 9. Februar 2012 (III R 5/08, Bundessteuerblatt II 2012, 891) und vom 28. Mai 2013 (XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409) ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch -SGB IX-).
  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 1828/15

    Kinder/Behinderung - Nachweis der Behinderung eines volljährigen Kindes

    Diese sozialrechtliche Definition gilt auch im Rahmen des § 32 EStG (BFH, Urt. vom 09.02.2012 - III R 5/08, BStBl II 2012, 891; Selder , in: Blümich, EStG, 133. Aufl. 2016, § 32 Rdn. 111; Seiler , in: Kirchhof, EStG, 15. Aufl. 2016, § 32 Rdn. 20).
  • FG Düsseldorf, 07.01.2020 - 10 K 2260/18

    Kindergeldanspruch aufgrund einer Behinderung: Unsubstantiierter Beweisantrag zur

    Nach der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile vom 09.02.2012 - III R 5/08, BStBl II 2012, 891 und vom 28.05.2013 - XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409) ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch --SGB IX--).
  • FG Niedersachsen, 18.07.2013 - 16 K 107/11

    Krankheitskosten als unvermeidbare und die Einkünfte bzw. Bezüge mindernde

    Auch in den Urteilen vom 17. Dezember 2009 III R 74/07 (BFHE 228, 72, BStBl II 2010, 552) und vom 9. Februar 2012 III R 5/08 (BFH/NV 2012, 851) musste er diese Frage nicht entscheiden, da sich der geminderte Ansatz einer Rentennachzahlung in den von den zitierten Urteilen entschiedenen Fällen allein aus der Zweckbestimmung der Verletztenrente ergibt.
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