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   BFH, 18.02.2021 - III R 5/19   

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https://dejure.org/2021,15335
BFH, 18.02.2021 - III R 5/19 (https://dejure.org/2021,15335)
BFH, Entscheidung vom 18.02.2021 - III R 5/19 (https://dejure.org/2021,15335)
BFH, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - III R 5/19 (https://dejure.org/2021,15335)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 62 Abs. 2 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGO, § 253 Abs. 2 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 130 Nr. 1 ZPO, § 253 Abs. 4 ZPO, § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Bundesmeldegesetzes, §§ 143 Abs. 1, 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer unter falschem Namen erhobenen Klage zum Finanzgericht

  • rewis.io

    Unzulässige Klage bei Verwendung eines Falschnamens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 65 Abs. 1 Satz 1
    Zulässigkeit einer unter falschem Namen erhobenen Klage zum Finanzgericht

  • rechtsportal.de

    FGO § 65 Abs. 1 Satz 1
    Zulässigkeit einer unter falschem Namen erhobenen Klage zum Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Klage bei Verwendung eines Falschnamens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falschnamen verwendet: Klage unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage unter falschem Namen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Klage bei Verwendung eines Falschnamens

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 68, AO § 227
    Kindergeld, Erlass, Mitwirkungspflicht

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 68 ; AO § 227

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1216
  • BStBl II 2021, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 3 K 3168/18

    Erlass von Kindergeldrückforderung bei vorheriger Anrechnung auf Sozialleistungen

    Auszug aus BFH, 18.02.2021 - III R 5/19
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.12.2018 - 3 K 3168/18 aufgehoben.

    Die Familienkasse beantragt sinngemäß, das Urteil des FG vom 12.12.2018 - 3 K 3168/18 aufzuheben, soweit sie verpflichtet wurde, den Kindergeldrückforderungsanspruch in Höhe von 11.113,50 EUR zu erlassen, und die Klage auch insoweit abzuweisen.

  • BGH, 18.09.2018 - VI ZB 34/17

    Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung? Einzelrichter ist nicht zuständig!

    Auszug aus BFH, 18.02.2021 - III R 5/19
    Voraussetzung einer im Ausnahmefall entbehrlichen Namensnennung ist, dass die Partei ohne Angabe ihres Namens so klar bezeichnet wird, dass keine Zweifel an ihrer Identität und Stellung aufkommen können und sie sich aus der Parteibezeichnung für jeden Dritten ermitteln lässt (BGH-Beschluss vom 18.09.2018 - VI ZB 34/17, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2018, 1460, Rz 7, m.w.N.).

    d) In dem Beschluss in NJW-RR 2018, 1460 beanstandete der BGH, dass Ungewissheit nicht nur über den richtigen Namen einer Person bestand, sondern auch über deren Identität.

  • BFH, 13.05.2015 - III R 8/14

    Kindergeld - Kein Einspruch gegen die in der Einspruchsentscheidung enthaltene

    Auszug aus BFH, 18.02.2021 - III R 5/19
    Ob die Voraussetzungen für ein Sachurteil des FG vorlagen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 13.05.2015 - III R 8/14, BFHE 249, 422, BStBl II 2015, 844, Rz 27 zur Klagefrist; Brandis in Tipke/Kruse, § 65 FGO Rz 1; Gräber/Herbert, a.a.O., Vor § 33 Rz 16, und Gräber/Ratschow, a.a.O., § 115 Rz 45 und 68).
  • VG Hannover, 27.03.2018 - 10 A 10810/17

    Adelsprädikat; Adelszusatz; Künstlername; Künstlerverband; Melderegister;

    Auszug aus BFH, 18.02.2021 - III R 5/19
    c) Davon zu unterscheiden ist die Benutzung eines Künstlernamens (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Bundesmeldegesetzes), denn als Künstlername ist ein vom bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen geführt wird und dort anstelle des Familiennamens die Identität und Individualität der Person ausdrückt (Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 27.03.2018 - 10 A 10810/17, Rz 25, juris).
  • BFH, 11.04.1991 - V R 86/85

    - Zulässigkeit der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 1 FGO) nur bei schlüssig geltend

    Auszug aus BFH, 18.02.2021 - III R 5/19
    Die Bezeichnung muss so bestimmt sein, dass jeder Zweifel an der Person des Klägers ausgeschlossen ist (BFH-Urteil vom 11.04.1991 - V R 86/85, BFHE 164, 219, BStBl II 1991, 729, unter B.2.).
  • BFH, 28.01.1997 - VII R 33/96

    Angabe einer ladungsfähige Anschrift des Klägers als Erfordernis für eine

    Auszug aus BFH, 18.02.2021 - III R 5/19
    Die Bezeichnung der Beteiligten in der Klageschrift ist daher nicht nur für die zweifelsfreie Identifizierung der Prozessbeteiligten und die eindeutige Fixierung des Prozessverhältnisses, sondern auch für eine ordnungsgemäße und sachgerechte Prozessführung von Bedeutung (BFH-Urteil vom 28.01.1997 - VII R 33/96, BFH/NV 1997, 585, unter 2.a).
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