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   BFH, 05.06.2003 - III R 51/00   

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https://dejure.org/2003,6539
BFH, 05.06.2003 - III R 51/00 (https://dejure.org/2003,6539)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2003 - III R 51/00 (https://dejure.org/2003,6539)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - III R 51/00 (https://dejure.org/2003,6539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 8; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 5 Satz 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZul; Grundstückserwerb vom Ehegatten

  • datenbank.nwb.de

    Keine EigZul bei Erwerb einer Wohnung vom Ehegatten vor Anordnung der Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1, GG Art 6
    Ehegattenerwerb; Eigenheimzulage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.09.1992 - X R 159/90

    Ersteigerung einer Immobilie des Ehemanns ist keine Anschaffung

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 51/00
    Nur bei einem Erwerb durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung läge kein Kauf vom Ehegatten, sondern ein originärer Erwerb durch einen rechtsgestaltenden Staatshoheitsakt vor (Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 23. September 1992 X R 159/90, BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152).

    Eigentumswechsel innerhalb der Ehegemeinschaft werden --ebenso wie bei der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG-- nicht begünstigt, weil sie der vermögenspolitischen Zielsetzung, die Bildung von eigengenutztem Wohneigentum zu fördern, nicht entsprechen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 169, 328, BStBl II 1993, 152, zu § 10e Abs. 1 Satz 8 EStG; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 10e EStG Anm. 185).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 51/00
    Eine punktuelle Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Alleinstehenden oder anderen Lebensgemeinschaften ist hinzunehmen, wenn die gesetzliche Regelung im Ganzen betrachtet keine Schlechterstellung von Eheleuten bewirkt, sondern dem Wesen der Ehe Rechnung trägt und dieses Anliegen teils günstigere, teils ungünstigere Folgen zeitigt (vgl. Urteil des BVerfG vom 12. Februar 2003 1 BvR 624/01, NJW 2003, 1381, m.w.N.).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 51/00
    Sie muss jedoch durch einleuchtende Sachgründe gerechtfertigt sein (Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 16. Juni 1987 1 BvL 4, 6/84, BVerfGE 75, 382, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1988, 403, m.w.N.).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 6/99

    Erwerb einer selbstgenutzten Wohnung vom Ehegatten

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 51/00
    Insgesamt enthält daher das EigZulG eine eheneutrale, wenn nicht gar eine die Ehe begünstigende Regelungstendenz (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 2003 X R 6/99, BFH/NV 2003, 770, zu § 10e EStG, m.w.N.; a.A. Handzik, Deutsche Steuer-Zeitung 1996, 205; Handzik/Meyer, Eigenheimzulage, 4. Aufl., Rz. 713).
  • BFH, 24.10.2000 - IX R 95/97

    Grundbesitz - Miteigentümer - Ausgleichszahlung - Erbauseinandersetzung -

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 51/00
    Hiervon ist offensichtlich auch der IX. Senat des BFH im Urteil vom 24. Oktober 2000 IX R 95/97 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 677) ausgegangen.
  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.1999 - III 254/99

    Eigenheimzulage bei Erwerb vom Ehegatten

    Auszug aus BFH, 05.06.2003 - III R 51/00
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 913 veröffentlicht.
  • BFH, 19.02.2004 - III R 54/01

    Eigenheimzulage beim Erwerb vom Ehegatten?

    Diese Zielsetzung liegt dem EigZulG unverändert zugrunde (Senatsurteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399).
  • BFH, 20.01.2009 - IX R 77/07

    Eigenheimzulage bei Ehegatten

    Die Motive, die zu dem Kauf geführt haben, sind unbeachtlich (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399).

    § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG verstößt in dieser Auslegung auch nicht gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1399).

  • FG Thüringen, 26.07.2007 - I 189/05

    Keine Eigenheimzulage für den Sicherungserwerb eines hälftigen

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sei der Erwerb einer Wohnung vom Ehegatten auch dann nicht begünstigt, wenn dies im Hinblick auf einen sich abzeichnenden Vermögensverfall geschehe (BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2003, 1399).

    So hat auch der BFH in seinem Urteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399 in einem weitgehend vergleichbaren Sachverhalt die Eigenheimzulage abgelehnt, in dem das zu Wohnzwecken genutzte Grundstück vom Ehegatten erworben wurde, wobei der andere Ehegatte kurz zuvor die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und der Erwerb im Hinblick auf die zwar drohende Zwangsversteigerung, aber noch vor deren Anordnung erfolgte.

  • BFH, 19.08.2008 - IX R 6/08

    Eigenheimzulage: Nicht begünstigter Erwerb vom Ehegatten

    Die Motive, die zu dem Kauf geführt haben, sind unbeachtlich (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07

    Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage - Zusammenrechnung der Einkünfte beider

    Insgesamt enthält daher das Eigenheimzulagengesetz eine die Ehe begünstigende Regelungstendenz in folgerichtiger Ausprägung der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. BFH-Urteile vom 13. Februar 2003 X R 6/99, BFH/NV 2003, 770, und vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399).
  • FG Hessen, 21.11.2005 - 11 K 518/05

    Keine Eigenheimzulage bei Erwerb einer Wohnung vom Ehegatten zur Abwendung der

    Auch wenn der Kläger das gemeinsam genutzte Haus bzw. den Anteil daran deshalb erworben haben sollte, weil er wegen der schlechten finanziellen Lage seiner Ehefrau befürchtete, das Haus werde zwangsversteigert, sind nach dem eindeutigen Wortlaut die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG erfüllt (so auch BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399 zu einer mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhaltskonstellation, in der das zu eigenen Wohnzwecken genutzte Hausgrundstück durch den Ehegatten erworben wurde, wobei der andere Ehegatte kurz zuvor die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte und der Erwerb im Hinblick auf den sich abzeichnenden Vermögensverfall des Eigentümerehegatten, aber vor Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstückes erfolgte und damit die rechtliche Verfügungsbefugnis des Eigentümerehegatten über das Grundstück noch nicht eingeschränkt war).

    § 2 Abs. 1 Satz 3 EigZulG verstößt nicht gegen Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG; vgl. hierzu im Einzelnen BFH-Urteil vom 5. Juni 2003 III R 51/00 a.a.O.).

  • BFH, 28.09.2005 - IX B 95/05

    EigZul - Erwerb vom Ehegatten

    Da nach dieser Regelung --verfassungsrechtlich unproblematisch-- Eigenheimzulage auch dann ausgeschlossen ist, wenn der veräußernde Ehegatte für das veräußerte Objekt keine Förderung in Anspruch genommen hatte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399, und vom 13. Februar 2003 X R 6/99, BFH/NV 2003, 770), kommt es nicht darauf an, ob er daran mangels Eigennutzung (§ 4 EigZulG) bereits aus rechtlichen Gründen gehindert war.
  • FG Niedersachsen, 11.07.2007 - 7 K 95/05

    Eigenheimzulagebegünstigung eines Objekterwerbes vom Ehegatten im Falle drohender

    Im Urteil vom 5. Juni 2003, III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399 hatte der BFH über einen Eigenheimzulage-Fall zu entscheiden, in dem die Zwangsversteigerung des der Ehefrau gehörenden Hausgrundstücks drohte und der Ehemann das Grundstück erworben hatte.
  • FG Köln, 14.04.2005 - 3 K 2984/03

    Anspruch auf Gewährung einer Eigenheimzulage für eine erworbene Eigentumswohnung;

    Verfügen die Eheleute als Wirtschaftsgemeinschaft bereits über ein eigengenutztes Wohneigentum, hält der Gesetzgeber eine Subventionierung dieses Wohneigentums nicht für erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 05.06.2003 III R 51/00, BFH/NV 2003, 1399 bis 1400).
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