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   BFH, 19.10.2006 - III R 52/05   

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https://dejure.org/2006,14006
BFH, 19.10.2006 - III R 52/05 (https://dejure.org/2006,14006)
BFH, Entscheidung vom 19.10.2006 - III R 52/05 (https://dejure.org/2006,14006)
BFH, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - III R 52/05 (https://dejure.org/2006,14006)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InvZulG 1999 § 2; ; InvZulG 1999 § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1999 § 2 Abs. 1
    InvZul: Fördergebiet, Verbleibenszeitraum

  • datenbank.nwb.de

    Keine Investitionszulage für außerhalb der Fördergebietsgesetz eingesetzte Wirtschaftsgüter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG 1999 § 2 Abs 1 S 1 Nr 2
    Investitionszulage; Spritzgussform; Verbleiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.11.2002 - III R 4/00

    Investitionszulage für Sende- und Übertragungswagen

    Auszug aus BFH, 19.10.2006 - III R 52/05
    Die Vorrichtungen würden daher entsprechend den "branchenbedingten Besonderheiten und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten" (BFH-Urteil vom 28. November 2002 III R 4/00, BFHE 201, 370, BStBl II 2003, 365) und somit "ihrer Art nach typischerweise außerhalb der Betriebsstätte eingesetzt" (BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 III R 14/00, BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312).

    Ausnahmen hiervon haben Rechtsprechung und Finanzverwaltung zugelassen für Wirtschaftsgüter, die einer Betriebsstätte nicht räumlich zugeordnet werden können, weil sie --wie z.B. Transportmittel, Baugeräte, Messestände usw.-- ihrer Art nach nicht dazu bestimmt und geeignet sind, im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte eingesetzt zu werden (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 201, 370, BStBl II 2003, 365).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist dem Senatsurteil in BFHE 201, 370, BStBl II 2003, 365 nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    Nur der tatsächliche Einsatz von Wirtschaftsgütern im Fördergebiet soll daher begünstigt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 201, 370, BStBl II 2003, 365; vgl. auch zum InvZulG 1986 zuletzt Senatsurteil vom 24. März 2006 III R 6/04, BStBl II 2006, 774, BFH/NV 2006, 1589).

  • BFH, 07.02.2002 - III R 14/00

    Ein Messestand verbleibt nicht in einer Betriebsstätte im Fördergebiet, wenn er

    Auszug aus BFH, 19.10.2006 - III R 52/05
    Die Vorrichtungen würden daher entsprechend den "branchenbedingten Besonderheiten und den wirtschaftlichen Notwendigkeiten" (BFH-Urteil vom 28. November 2002 III R 4/00, BFHE 201, 370, BStBl II 2003, 365) und somit "ihrer Art nach typischerweise außerhalb der Betriebsstätte eingesetzt" (BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 III R 14/00, BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312).

    Ein Wirtschaftsgut, das --wenn auch nur kurzfristig-- außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird, erfüllt daher in der Regel die Verbleibensvoraussetzung nicht (vgl. Senatsurteil in BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312, m.w.N.).

    Bei anderen Wirtschaftsgütern, die nicht für den Einsatz im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte bestimmt und geeignet sind (z.B. Messestände) ist allenfalls ein kurzfristiger Einsatz außerhalb des Fördergebiets für die Gewährung der Investitionszulage unschädlich (vgl. Senatsurteil in BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312, m.w.N.; ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 379, Tz. 53).

  • BFH, 24.03.2006 - III R 6/04

    Investitionszulage: Dreijährige Zugehörigkeit zum Anlagevermögen, Übergang des

    Auszug aus BFH, 19.10.2006 - III R 52/05
    Nur der tatsächliche Einsatz von Wirtschaftsgütern im Fördergebiet soll daher begünstigt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 201, 370, BStBl II 2003, 365; vgl. auch zum InvZulG 1986 zuletzt Senatsurteil vom 24. März 2006 III R 6/04, BStBl II 2006, 774, BFH/NV 2006, 1589).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 113/95

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Fahrgastschiff

    Auszug aus BFH, 19.10.2006 - III R 52/05
    Bei Transportmitteln (z.B. Kfz und Schiffen) wird eine räumliche Bindung an das Fördergebiet noch anerkannt, wenn sie überwiegend, d.h. an mehr als 183 Tagen pro Jahr der Bindungsfrist, und regelmäßig, d.h. ohne größere zeitliche Unterbrechung, im Fördergebietsverkehr eingesetzt werden (vgl. z.B. Senatsurteil vom 10. Dezember 1998 III R 113/95, BFH/NV 1999, 965, m.w.N.; ebenso Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 28. Juni 2001, BStBl I 2001, 379, Tz. 51).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.04.2005 - 2 K 478/03

    Investitionszulagenschädlichkeit des Einsatzes von Wirtschaftsgütern außerhalb

    Auszug aus BFH, 19.10.2006 - III R 52/05
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1215 abgedruckt.
  • BFH, 21.12.2017 - III R 14/16

    Investitionszulage nach dem InvZulG 2005; Fortbestehen der KMU-Eigenschaft

    Auch diese Begünstigungsvoraussetzungen müssen unabhängig davon, ob sie sich auf das Wirtschaftsgut selbst oder auf den Betrieb beziehen, nicht nur zu Beginn des Wirtschaftsjahres des Investitionsabschlusses, sondern während des gesamten Bindungszeitraums erfüllt sein (s. etwa Senatsurteile vom 7. Februar 2002 III R 14/00, BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312, Rz 14 ff.; vom 19. Oktober 2006 III R 52/05, BFH/NV 2007, 974, Rz 12 ff.; vom 14. November 2013 III R 17/12, BFHE 244, 462, BStBl II 2014, 335, Rz 9 ff.).
  • BFH, 16.06.2011 - III B 197/10

    Zulagenbegünstigung von Gerüstteilen - Feststellungslast für das Einhalten der

    bb) Auf die von Rechtsprechung und Finanzverwaltung anerkannten Ausnahmen vom strengen Verbleibenserfordernis, dem zufolge ein auch nur kurzfristiger Einsatz eines Wirtschaftsguts außerhalb des Fördergebiets zulagenschädlich ist (s. Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 III R 52/05, BFH/NV 2007, 974), kann sich der Kläger nicht berufen.

    Bei Wirtschaftsgütern, die einer Betriebsstätte nicht räumlich zugeordnet werden können, weil sie ihrer Art nach nicht dazu bestimmt und geeignet sind, im räumlich abgegrenzten Bereich der Betriebsstätte eingesetzt zu werden, sind Ausnahmen möglich (s. Senatsurteil in BFH/NV 2007, 974).

  • FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05

    Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage für

    Die Spritzgusswerkzeuge stehen nicht in einem losen Zusammenhang zu einer Betriebsstätte (BFH-Urteil vom 19.10.2006 III R 52/05, BFH/NV 2007, 974), der eine Ausnahme von der Verbleibensvoraussetzung zulassen könnte.

    Die Zulagenförderung würde zu einem unangebrachten Wettbewerbsnachteil bei Unternehmen führen, die keine Betriebsstätte im Fördergebiet haben; schließlich ist es nach der Übergabe an die Klägerin über ein Jahr zu einem unstreitigen Einsatz zur Serienfertigung außerhalb des Fördergebiets gekommen (vgl. BFH-Urteil vom 19.10.2006 in BFH/NV 2007, 974).

  • BFH, 15.10.2015 - III R 15/13

    Zulagenschädlicher Einsatz von Brennerstationen und Notebooks außerhalb des

    Ein Wirtschaftsgut verbleibt grundsätzlich nicht im Fördergebiet, wenn es auch nur kurzfristig außerhalb des Fördergebiets zum Einsatz kommt (Senatsurteile in BFHE 198, 164, BStBl II 2002, 312, sowie vom 19. Oktober 2006 III R 52/05, BFH/NV 2007, 974).
  • FG Sachsen, 29.01.2013 - 3 K 125/11

    Investitionszulage Verbleibensvoraussetzungen für den Bereich der industrienahen

    Ein Wirtschaftsgut, das - wenn auch nur kurzfristig - außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird, erfüllt daher in der Regel die Verbleibensvoraussetzung nicht (vgl. BFH, Urteil vom 19. Oktober 2006 - III R 52/05 -, BFH/NV 2007, 974 m.w.N.).
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