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   BFH, 27.02.2014 - III R 60/13   

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https://dejure.org/2014,9614
BFH, 27.02.2014 - III R 60/13 (https://dejure.org/2014,9614)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2014 - III R 60/13 (https://dejure.org/2014,9614)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - III R 60/13 (https://dejure.org/2014,9614)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • openjur.de

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2, EStG VZ 2011
    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 1 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 2 EStG 2009
    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • Betriebs-Berater

    Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte; Kindergeld

  • rewis.io

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Berücksichtigung der Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zur Ermittlung des Einkommens eines Kindes; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses ? Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die Fahrtkosten zum Ausbildungsbetrieb

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Berücksichtigung der Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses zur Ermittlung des Einkommens eines Kindes; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtkosten eines Auszubildenden zum Ausbildungsbetrieb als Werbungskosten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entfernungskostenpauschale für Auszubildenden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses; Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte; Kindergeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Ausbildungsbetrieb als regelmäßige Arbeitsstätte

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsbetrieb kann regelmäßige Arbeitsstätte sein

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fahrtkosten eines Auszubildenden zum Ausbildungsbetrieb als Werbungskosten

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 421
  • NZA 2014, 714
  • FamRZ 2014, 1198
  • BB 2014, 1237
  • DB 2014, 1122
  • BStBl II 2015, 27
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    bb) Regelmäßige Arbeitsstätte im Sinne dieser Vorschrift ist (nur) der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N.).

    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteil in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N).

    Denn der Ausbildungsbetrieb stellte eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers dar, der S durch seinen Ausbildungsvertrag zugeordnet war und in der er über einen längeren Zeitraum --jedenfalls die gesamte Dauer seines Ausbildungsverhältnisses-- fortdauernd und immer wieder seine durch den Ausbildungscharakter geprägte berufliche Leistung gegenüber seinem Arbeitgeber zu erbringen hatte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N.).

    Die Ausbildung im Ausbildungsbetrieb bildete auch den Kern des gesamten Ausbildungsverhältnisses, so dass sich der Ausbildungsbetrieb als ortsgebundener Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des S darstellte (s. hierzu BFH-Urteil in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N.).

  • BFH, 09.02.2012 - VI R 44/10

    Fahrtkosten im Rahmen eines Vollzeitstudiums

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    In diesem Fall sind pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte grundsätzlich 0, 30 EUR anzusetzen (z.B. BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234, und vom 18. September 2012 VI R 65/11, BFH/NV 2013, 517).

    Eine vom Arbeitnehmer besuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte in diesem Sinne dar (BFH-Urteile in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234; vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439, BStBl II 2013, 236; Senatsurteil vom 22. November 2012 III R 64/11, BFHE 239, 355, BStBl II 2013, 914).

    bb) Entgegen der Auffassung des FG ergibt sich nichts anderes aus den Urteilen des VI. Senats des BFH vom 16. Januar 2013 VI R 14/12 (BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449) und in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234.

  • BFH, 08.08.2013 - VI R 59/12

    Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    cc) Im Übrigen hat der VI. Senat dem zeitlichen Umfang einer Tätigkeit und dem Umstand, dass es sich um eine befristete Tätigkeit handelt, dann maßgebliche Bedeutung beigemessen, wenn eine Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsmittelpunkt und einer --insbesondere nach einer Versetzung oder Abordnung stattfindenden-- Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort vorzunehmen war (BFH-Urteile vom 8. August 2013 VI R 27/12, BFH/NV 2014, 308; VI R 72/12, BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68, und VI R 59/12, BFHE 242, 354, BStBl 2014, 66).
  • BFH, 22.10.2009 - III R 101/07

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Rechtspflegeranwärters

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200, und vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035).
  • BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    bb) Entgegen der Auffassung des FG ergibt sich nichts anderes aus den Urteilen des VI. Senats des BFH vom 16. Januar 2013 VI R 14/12 (BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449) und in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234.
  • BFH, 18.07.1985 - VI R 93/80

    Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit - Ausbildungsdienstverhältnis - Vergütung

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) stellen sowohl Vergütungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches der Ausbildung des betreffenden Leistungsempfängers dient, als auch Ausbildungsvergütungen aus einem privatrechtlichen Ausbildungsdienstverhältnis steuerrechtlich Arbeitslohn dar (s. im Einzelnen BFH-Urteil vom 18. Juli 1985 VI R 93/80, BFHE 144, 237, BStBl II 1985, 644, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    Diese Voraussetzungen können auch bei berufsbezogenen Bildungsmaßnahmen erfüllt sein (BFH-Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    Eine vom Arbeitnehmer besuchte arbeitgeberfremde Bildungseinrichtung stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte in diesem Sinne dar (BFH-Urteile in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234; vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439, BStBl II 2013, 236; Senatsurteil vom 22. November 2012 III R 64/11, BFHE 239, 355, BStBl II 2013, 914).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 27/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 08. 08. 2013 VI R 72/12 - Keine

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    cc) Im Übrigen hat der VI. Senat dem zeitlichen Umfang einer Tätigkeit und dem Umstand, dass es sich um eine befristete Tätigkeit handelt, dann maßgebliche Bedeutung beigemessen, wenn eine Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsmittelpunkt und einer --insbesondere nach einer Versetzung oder Abordnung stattfindenden-- Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort vorzunehmen war (BFH-Urteile vom 8. August 2013 VI R 27/12, BFH/NV 2014, 308; VI R 72/12, BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68, und VI R 59/12, BFHE 242, 354, BStBl 2014, 66).
  • BFH, 08.08.2013 - VI R 72/12

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

    Auszug aus BFH, 27.02.2014 - III R 60/13
    cc) Im Übrigen hat der VI. Senat dem zeitlichen Umfang einer Tätigkeit und dem Umstand, dass es sich um eine befristete Tätigkeit handelt, dann maßgebliche Bedeutung beigemessen, wenn eine Abgrenzung zwischen einer Tätigkeit am bisherigen Tätigkeitsmittelpunkt und einer --insbesondere nach einer Versetzung oder Abordnung stattfindenden-- Tätigkeit an einem neuen Tätigkeitsort vorzunehmen war (BFH-Urteile vom 8. August 2013 VI R 27/12, BFH/NV 2014, 308; VI R 72/12, BFHE 242, 358, BStBl II 2014, 68, und VI R 59/12, BFHE 242, 354, BStBl 2014, 66).
  • BFH, 18.09.2012 - VI R 65/11

    Kindergeld; regelmäßige Arbeitsstätte

  • BFH, 22.11.2012 - III R 64/11

    Fahrtkosten eines nebenberuflich studierenden Kindes

  • BFH, 20.12.2012 - III R 33/12

    Einheitliche Ausübung des Gewinnermittlungswahlrechts bei der

  • FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei

  • FG Hamburg, 26.04.2016 - 2 K 160/14

    Einkommensteuer: Entfernungspauschale für Fahrten eines Offiziersanwärters von

    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. Februar 2014 (III R 60/13) seien Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses zum Ausbildungsbetrieb mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen.

    Die von dem Kläger zitierte Entscheidung vom 27. Februar 2014 (III R 60/13) sei auf den Streitfall nicht anzuwenden, weil sie sich auf eine innerbetriebliche Ausbildung beziehe und nicht auf ein Hochschulstudium.

    In diesem Fall sind pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte grundsätzlich 0, 30 EUR anzusetzen (z. B. BFH-Urteile vom 9. Februar 2012 VI R 44/10, BStBl II 2013, 234, vom 18. September 2012 VI R 65/11, BFH/NV 2013, 517; vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 254).

    Eine andere Beurteilung kommt nur in Betracht, wenn eine beruflich veranlasste Bildungsmaßnahme außerhalb eines Dienstverhältnisses durchgeführt wird (BFH Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 1052).

    Auch nach neuem Recht (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013, BGBl I 2013, 285) ist von einer dauerhaften Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte u. a. dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer "für die Dauer des Dienstverhältnisses" an dieser Tätigkeitsstätte tätig werden soll (BFH-Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 1052).

  • FG Düsseldorf, 19.11.2014 - 2 K 278/14

    Kindergeld: Regelmäßige Arbeitsstätte bei Kommissaranwärtern

    Vergütungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches der Ausbildung des betreffenden Leistungsempfängers dient, stellen steuerrechtlich Arbeitslohn dar (BFH-Urteil vom 27.02.2014 III R 60/13, Sammlung aller amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2014, 1140).

    Demnach handelt es sich bei einer Ausbildungsstätte um eine regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Auszubildende im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist und diesen über einen längeren Zeitraum - jedenfalls die gesamte Dauer seines Ausbildungsverhältnisses - fortdauernd aufsucht, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen (BFH-Urteile vom 27.02.2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 1140; vom 10.04.2014 III R 35/13, BFH/NV 2014, 1286; vom 28.08.2014 V R 22/14, juris).

    Ein der betrieblichen Ausbildung dienendes Arbeitsverhältnis ist nicht typischerweise vorübergehend, weil es sich häufig nach Ausbildungsende in einem regulären Arbeitsverhältnis im selben Betrieb fortsetzt (BFH-Urteile vom 27.02.2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 1140; vom 10.04.2014 III R 35/13, BFH/NV 2014, 1286).

  • BFH, 13.07.2016 - XI R 19/14

    Kindergeld: Ausbildungsdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte

    Erzielt das Kind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Oktober 2009 III R 101/07, BFH/NV 2010, 200; vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vom 10. April 2014 III R 35/13, BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011).

    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht; entsprechend kann auch eine Ausbildungsstätte im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei beruflichen Lehrgängen, Ausbildungsverhältnissen, Abordnungen oder Fortbildungsmaßnahmen den Charakter einer regelmäßigen Arbeitsstätte haben, wenn es sich um eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers handelt und der Arbeitnehmer diese dauerhaft, d.h. über einen längeren Zeitraum, aufsucht (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27, Rz 12; in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011, Rz 12).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des III. Senats des BFH (vgl. Urteile in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27, Rz 14; in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011, Rz 14) aus den dort genannten Gründen an.

  • BFH, 28.08.2014 - V R 22/14

    Werbungskostenabzug bei behaupteter doppelter Haushaltsführung: Prüfung des

    Erzielt das Kind --wie vorliegend A-- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind daher von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13, BFH/NV 2014, 1140; vom 20. Dezember 2012 III R 33/12, BFHE 240, 107, BStBl II 2013, 1035).

    Fahrtkosten von Auszubildenden zu einem derartigen Ausbildungsbetrieb sind nur mit der Entfernungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH-Urteile in BFH/NV 2014, 1140 Leitsätze 1 und 3; zur regelmäßigen Arbeitsstätte vgl. auch BFH-Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, m.w.N.; vom 19. September 2012 VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).

  • BFH, 10.04.2014 - III R 35/13

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses;

    d) Wie der Senat bereits mit Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, ergibt sich --entgegen der Auffassung des Klägers-- nichts anderes aus den Urteilen des VI. Senats des BFH vom 16. Januar 2013 VI R 14/12 (BFHE 240, 125, BStBl II 2013, 449) und in BFHE 236, 431, BStBl II 2013, 234.
  • BFH, 17.03.2015 - XI B 11/14

    Nichtzulassungsbeschwerde: Zeitpunkt der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    b) Der BFH hat mit Urteil vom 27. Februar 2014 III R 60/13 (BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27; vorgehend Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24. Oktober 2013  6 K 1103/13, Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 53) entschieden, dass der Ausbildungsbetrieb regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG in der bis Ende 2013 geltenden Fassung ist, wenn ein Auszubildender im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, aus dem er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, dem Ausbildungsbetrieb zugeordnet ist und diesen fortdauernd aufsucht, um dort seine für den Ausbildungszweck zentralen Tätigkeiten zu erbringen.

    Denn der BFH hat mit Urteilen in BFHE 244, 421, BStBl II 2015, 27 und in BFHE 245, 207, BStBl II 2014, 1011 die betreffende Rechtsfrage so beantwortet, wie sie das FG entschieden hat; danach hätte die Revision in der Sache keine Aussicht auf Erfolg (vgl. hierzu Werth in Beermann/Gosch, FGO § 115 Rz 71; Lange in HHSp, § 115 FGO Rz 21c; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz 61).

  • FG Thüringen, 27.02.2014 - 2 K 663/13

    Zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Finanzanwärters im Rahmen der dualen

    Dagegen hat das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 24.10.2013 6 K 1103/13, EFG 2014, 53, Rev. III R 60/13) das duale Ausbildungsverhältnis einem universitären Ausbildungsverhältnis gelichgestellt und die Anwendung der Entfernungspauschale verneint.

    Der Senat hat die Revision zugelassen im Hinblick auf die anhängigen Verfahren III R 35/13 und III R 60/13.

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 226/14

    Befristetes Arbeitsverhältnis begründet keinen Ansatz der Fahrtkosten nach

    Auch nach neuem Recht (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013, BGBl I 2013, 285) ist von einer dauerhaften Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte u.a. dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer "für die Dauer des Dienstverhältnisses" an dieser Tätigkeitsstätte tätig werden soll (vgl. BFH Urteil vom 27.2.2014 III R 60/13, BFHE 244, 421, BFH/NV 2014, 1140).
  • FG Thüringen, 18.03.2014 - 2 K 925/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen im Rahmen einer Vollzeitlehre im dualen System;

    Die Revision war zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung sowie im Hinblick auf die Revisionen III R 35/13, III R 60/13 und XI R 50/13 zuzulassen, § 115 Abs. 2 FGO.
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2014 - 4 K 352/14

    Fahrtkosten während der Probezeit begründen keinen Ansatz erhöhter Werbungskosten

    Auch nach neuem Recht (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG i.d.F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20. Februar 2013, BGBl I 2013, 285) ist von einer dauerhaften Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte u.a. dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer "für die Dauer des Dienstverhältnisses" an dieser Tätigkeitsstätte tätig werden soll (vgl. BFH Urteil vom 27.2.2014 III R 60/13, BFHE 244, 421, BFH/NV 2014, 1140).
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