Rechtsprechung
BFH, 06.04.1990 - III R 60/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1981 § 33
- Wolters Kluwer
Außergewöhnliche Belastungen - Arzneimittel - Fachliteratur - Schuldzinsen - Aufwendungen wegen Betreuung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1981) § 33a Abs. 2 S. 3 i.V.m. Abs. 1 S. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Außergewöhnliche Belastungen
- Der Grundtatbestand des § 33 EStG
- Die einzelnen Merkmale der Zwangsläufigkeit
- Größere Aufwendungen
- Krankheitskosten
- Einzelfälle-ABC
Papierfundstellen
- BFHE 161, 432
- FamRZ 1991, 74
- BB 1990, 2037
- DB 1990, 2402
- BStBl II 1990, 958
Wird zitiert von ... (70) Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 20.03.1987 - III R 150/86
Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind nicht nach § 33 EStG abziehbar
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erwachsen krankheitsbedingte Maßnahmen und die dadurch veranlaßten Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig, soweit sie zum Zwecke der Heilung einer Krankheit getätigt werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit erträglich zu machen (vgl. z.B. Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427, und vom 20. März 1987 III R 150/86, BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596).Keine außergewöhnliche Belastung wird dagegen durch vorbeugende, der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen (BFH-Urteile vom 26. Juli 1957 VI 155/55 U, BFHE 65, 298, BStBl III 1957, 347, und in BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596) oder durch die mit einer Krankheit verbundenen Folgekosten begründet (BFH-Urteile vom 2. März 1984 VI R 158/80, BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484, und in BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596).
Bei den Aufwendungen für medizinische Fachliteratur handelt es sich nicht um die Kosten therapeutischer Maßnahmen im Sinne der Rechtsprechung des BFH zu § 33 EStG, die eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit durch einen Arzt, einen Heilpraktiker oder andere gesetzlich zur Ausübung der Heilkunde zugelassene Personen wie Krankengymnasten, Psychotherapeuten usw. voraussetzen (BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596;… vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., Anm. 93, mit weiteren Hinweisen).
- BFH, 05.12.1968 - IV 79/65
Aufwendungen für Arzneimittel, Stärkungsmittel oder ähnliche Präparate als …
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Arzneimittel werden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als außergewöhnliche Belastung in der Regel nur anerkannt, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen ist (Urteil vom 5. Dezember 1968 IV 79/65, BFHE 94, 580, BStBl II 1969, 260; bestätigt durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Mai 1969 1 BvR 228/69, Der Betrieb - DB - 1969, 1.820, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1969, 346).Werden Arzneimittel ohne derartige schriftliche Verordnung gekauft, können die Aufwendungen hierfür ausnahmsweise dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn es sich um eine längerdauernde Krankheit handelt, deren Vorliegen schon früher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde und die einen laufenden Verbrauch bestimmter Medikamente erfordert (Urteil in BFHE 94, 580, BStBl II 1969, 260).
- BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78
Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG …
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erwachsen krankheitsbedingte Maßnahmen und die dadurch veranlaßten Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig, soweit sie zum Zwecke der Heilung einer Krankheit getätigt werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit erträglich zu machen (vgl. z.B. Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427, und vom 20. März 1987 III R 150/86, BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596).In diesem Sinne sind alle Aufwendungen für die eigentliche Heilbehandlung typisierend als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, ohne daß es im Einzelfall der gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach bedarf (BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711).
- BFH, 13.02.1987 - III R 208/81
Außergewöhnliche Belastung - Teilnahme an Gruppentreffen - Anonyme Alkoholiker - …
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH erwachsen krankheitsbedingte Maßnahmen und die dadurch veranlaßten Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig, soweit sie zum Zwecke der Heilung einer Krankheit getätigt werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit erträglich zu machen (vgl. z.B. Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711; vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427, und vom 20. März 1987 III R 150/86, BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596). - BFH, 02.03.1984 - VI R 158/80
Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem …
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Keine außergewöhnliche Belastung wird dagegen durch vorbeugende, der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen (BFH-Urteile vom 26. Juli 1957 VI 155/55 U, BFHE 65, 298, BStBl III 1957, 347, und in BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596) oder durch die mit einer Krankheit verbundenen Folgekosten begründet (BFH-Urteile vom 2. März 1984 VI R 158/80, BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484, und in BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596). - BFH, 26.07.1957 - VI 155/55 U
Berücksichtigung der Aufwendungen für die Beschäftigung einer Hausgehilfin als …
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Keine außergewöhnliche Belastung wird dagegen durch vorbeugende, der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen (BFH-Urteile vom 26. Juli 1957 VI 155/55 U, BFHE 65, 298, BStBl III 1957, 347, und in BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596) oder durch die mit einer Krankheit verbundenen Folgekosten begründet (BFH-Urteile vom 2. März 1984 VI R 158/80, BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484, und in BFHE 149, 539, BStBl II 1987, 596). - BFH, 10.06.1988 - III R 248/83
Außergewöhnliche Belastungen sind auch bei Fremdfinanzierung im Jahr der …
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
a) Die Auffassung der Vorinstanz, die kreditfinanzierten Behandlungskosten für Zahnarzt und Heilpraktiker seien nur insoweit als außergewöhnliche Belastung abziehbar, als der Kläger das für diese Zwecke aufgenommene Darlehen im Streitjahr getilgt hat, ist durch die neuere Rechtsprechung des Senats überholt (BFH-Urteil vom 10. Juni 1988 III R 248/83, BFHE 154, 63, BStBl II 1988, 814). - BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74
Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer …
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Diese Rechtsauffassung entspricht der steuerlichen Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1975 VI R 33/74, BFHE 117, 70, BStBl II 1975, 852). - BVerfG, 09.05.1969 - 1 BvR 228/69
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Arzneimittel werden nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als außergewöhnliche Belastung in der Regel nur anerkannt, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen ist (Urteil vom 5. Dezember 1968 IV 79/65, BFHE 94, 580, BStBl II 1969, 260; bestätigt durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 9. Mai 1969 1 BvR 228/69, Der Betrieb - DB - 1969, 1.820, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1969, 346). - FG Köln, 28.03.1984 - VIII 284/82
Auszug aus BFH, 06.04.1990 - III R 60/88
Dieses Abzugsverbot gilt, wie das FG zutreffend entschieden hat, auch für diejenigen Diätlebensmittel, die zur Unterstützung einer Heilbehandlung erworben werden (vgl. auch das Urteil des FG Köln vom 28. März 1984 VIII 284/82 E, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 552).
- BFH, 22.10.1996 - III R 265/94
Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung
Aufwendungen für Fahrten, um einen kranken Angehörigen, der im eigenen Haushalt lebt, zu betreuen und zu versorgen, können außergewöhnliche Belastungen sein, auch wenn der Betreute nicht hilflos ist (Klarstellung zum Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).Eine Ausnahme von diesem Grundsatz, daß Aufwendungen für Besuche zwischen Angehörigen nach § 33 EStG nicht berücksichtigt werden können, auch wenn sie im Einzelfall außergewöhnlich hoch sind, läßt die Rechtsprechung des BFH zu, wenn Besuchsfahrten ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit oder eines Leidens getätigt werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit oder ein Leiden erträglicher zu machen, so daß die Kosten zu den unmittelbaren Krankheitskosten rechnen (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1984 VI R 158/80, BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484); ferner können nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats die Aufwendungen für Besuchsfahrten dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn ein Steuerpflichtiger sie auf sich nimmt, um einen nahen Angehörigen, der im eigenen Haushalt lebt, mit Rücksicht auf dessen Erkrankung betreuen und versorgen zu können, soweit die Aufwendungen jene für Besuchsfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung üblicherweise ausgeführt hätte (Senatsurteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).
Daß die Eltern möglicherweise der Unterstützung ihrer Kinder bedurften, um sich in ihrem Leben zurechtzufinden und die für ein Leben im eigenen Haushalt erforderlichen Entscheidungen zu treffen, Schriftverkehr zu erledigen und dergleichen mehr, muß in diesem Zusammenhang außer Betracht bleiben; denn dies erforderte keine Pflege und Betreuung im Sinne des Urteils des erkennenden Senats in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 und wäre nicht entscheidend auf eine Erkrankung der Eltern, sondern auf ihr hohes Alter zurückzuführen; bei den dadurch verursachten Kosten handelte es sich folglich schon deshalb nicht um außergewöhnliche Belastungen, sondern um Aufwendungen, die ihrer Art nach in jeder Familie anfallen und den Charakter des Außergewöhnlichen nicht dadurch erlangen, daß sie im Falle der Kläger wegen der altersbedingt gesteigerten Hilfebedürftigkeit der Eltern und deren entfernten Wohnort besonders hoch waren.
Die Aufwendungen der Kläger könnten daher außergewöhnliche Belastungen nur sein, wenn eine verbindliche Forderung oder Erwartung der Gesellschaft bestanden hätte, auch die Leistungen für ihre Eltern zu erbringen, die für ihre persönliche Pflege im Sinne des Urteils in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 erforderlich waren.
Angesichts dessen erscheint die Annahme des FG nicht ohne weiteres nachvollziehbar, die Kläger hätten nicht nur einen besonders intensiven familiären Kontakt zu ihren greisen und gebrechlichen Eltern gepflegt, sondern für ihre Eltern notwendige Pflegeleistungen in dem hier maßgeblichen Sinne des Urteils des erkennenden Senats in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 erbracht.
Von den Verrichtungen, mit denen die Kläger nach dem Urteil des FG zur Pflege und Betreuung ihrer Eltern beigetragen haben, kommt zwar insbesondere die in dem Urteil erwähnte Körperpflege als eine Pflegeleistung im Sinne des Urteils des erkennenden Senats in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 in Betracht.
Die Besuche der Kläger bei ihren Eltern dienten jedoch offenbar nicht in erster Linie dazu, eine diesbezügliche Betreuung der Eltern zu ermöglichen, zumal dafür z. B. auch ein mobiler Pflegedienst hätte sorgen können, sondern der Aufrechterhaltung des familiären Kontaktes und der Gewährung der Unterstützung in der Lebensführung, welche die Eltern angesichts ihres hohen Alters benötigten, die jedoch keine Pflege i. S. des Urteils in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 darstellt.
- BFH, 04.11.2021 - VI R 48/18
Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für …
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm gilt dies ausnahmslos und auch für Sonderdiäten, die --wie z.B. bei der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit)-- eine medikamentöse Behandlung ersetzen (BFH-Urteile vom 06.04.1990 - III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958; vom 27.09.1991 - III R 15/91, BFHE 165, 531, BStBl II 1992, 110, und vom 21.06.2007 - III R 48/04, BFHE 218, 270, BStBl II 2007, 880, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvR 2164/07; Senatsurteil vom 14.04.2015 - VI R 89/13, BFHE 249, 483, BStBl II 2015, 703). - BFH, 27.09.2007 - III R 28/05
Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche …
c) Zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen gehören in der Regel die Kosten für Fahrten, um nahe Angehörige zu besuchen (z.B. Senatsurteile vom 23. Mai 1990 III R 63/85, BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894, und III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895 --Besuch des Ehegatten bzw. des Kindes in der Haftanstalt--;… vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96, m.w.N. --Besuch des kranken Vaters--), es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen (Senatsurteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).Nach der Rechtsprechung des BFH werden Aufwendungen für Besuchsfahrten zu nahen Angehörigen zwar als außergewöhnliche Belastung anerkannt, wenn diese ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit oder eines Leidens unternommen werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit oder das Leiden erträglicher zu machen (vgl. z.B. Senatsurteil in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958, m.w.N.).
- BFH, 24.10.1995 - III R 106/93
Aufwendungen für medizinische Fachliteratur sind auch dann keine außergewöhnliche …
Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für medizinische Fachliteratur sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Literatur dazu dient, die Entscheidung für eine bestimmte Therapie oder für die Behandlung durch einen bestimmten Arzt zu treffen (Fortführung der Grundsätze des Urteils vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).Die Literatur sei somit - anders als in dem Fall des Urteils vom 6. April 1990 III R 60/88 (BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958) - für ein lebensbedrohendes Leiden und eine konkrete Therapieentscheidung angeschafft worden.
Mit der vom FG wegen Divergenz zu dem Urteil des Senats in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 zugelassenen Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts.
Wie der Senat in seinem zur Berücksichtigung von Aufwendungen für medizinische Fachliteratur ergangenen Urteil in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 ausgeführt hat, erwachsen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) krankheitsbedingte Maßnahmen und die dadurch veranlaßten Aufwendungen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig, soweit sie zum Zwecke der Heilung einer Krankheit getätigt werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit erträglich zu machen (vgl. die Nachweise in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958, sowie Urteil des Senats vom 9. August 1991 III R 54/90, BFHE 165, 272, BStBl II 1991, 920).
Es handelt sich hierbei zum einen nicht um Kosten therapeutischer Maßnahmen im Sinne der Rechtsprechung des BFH zu § 33 EStG, die eine gezielte medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit durch einen Arzt oder andere gesetzlich zur Ausübung der Heilkunde zugelassene Personen voraussetzen (s. Senatsurteil in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).
- BFH, 03.12.1998 - III R 5/98
Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson
Regelmäßig hat der BFH allerdings derartige dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastungen anerkannte Aufwendungen nur in der Höhe der Kosten öffentlicher Verkehrsmittel als notwendig i.S. von § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG berücksichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Februar 1987 III R 208/81, BFHE 149, 222, BStBl II 1987, 427 unter Ziff. 1. a der Gründe, m.w.N.; dort zugleich in Abgrenzung zum BFH-Urteil in BFHE 140, 556, BStBl II 1984, 484 unter Ziff. 2. b der Gründe; Urteile vom 30. Juni 1967 VI R 104/66, BFHE 89, 337, BStBl III 1967, 655; ferner vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958 unter Ziff. 5. b der Gründe, und vom 12. Juni 1991 III R 102/89, BFHE 164, 414, BStBl II 1991, 763 a.E.;… kritisch Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 33 Rz. 30;… Borggreve in Littmann/Bitz/Hellwig, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 33 Rz. 68). - BFH, 02.12.2004 - III R 27/02
Außergewöhnliche Belastung - Besuchsfahrten zu pflegebedürftigen Angehörigen
Benutzt der Steuerpflichtige für die Fahrten ein eigenes Kfz, sind die Aufwendungen für die Besuchsfahrten grundsätzlich nur in Höhe der Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel zu berücksichtigen, es sei denn, deren Benutzung wäre wegen ungünstiger Verkehrsverbindungen unzumutbar (Senatsurteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958). - FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06
Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten zum im Altenheim lebenden Elternteil als …
Nach der Entscheidung des BFH vom 6. April 1990 III R 60/88, BStBl II 1990, 958 seien Aufwendungen für Fahrten zur krankheitsbedingten Betreuung der pflegebedürftigen Mutter insoweit als außergewöhnlich anzuerkennen, als sie die Aufwendungen für Besuchsfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung seiner Mutter üblicherweise ausgeführt hätte. - BFH, 15.05.2012 - VI B 111/11
Trennungsbedingte Umgangskosten des barunterhaltspflichtigen Elternteils sind …
b) Zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen gehören --wie der III. Senat des BFH in den genannten Urteilen vom 27. September 2007 nochmals wiederholt hervorgehoben hat-- in der Regel die Kosten für Fahrten, um nahe Angehörige zu besuchen (z.B. BFH-Urteile vom 23. Mai 1990 III R 63/85, BFHE 161, 69, BStBl II 1990, 894, und III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895 --Besuch des Ehegatten bzw. des Kindes in der Haftanstalt--;… vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96, m.w.N. --Besuch des kranken Vaters--), es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen (BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958). - BFH, 16.04.2008 - III B 168/06
Aufwendungen für Arzneimittel als außergewöhnliche Belastung nur bei vorheriger …
Nach ständiger Rechtsprechung können Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für Arzneimittel als außergewöhnliche Belastung in der Regel nur anerkannt werden, wenn ihre durch Krankheit bedingte Zwangsläufigkeit und Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen ist (BFH-Urteil vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).Werden Arzneimittel ohne derartige schriftliche Verordnungen gekauft, können die Aufwendungen hierfür ausnahmsweise dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn es sich um eine länger dauernde Krankheit handelt, deren Vorliegen schon früher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wurde und die einen laufenden Verbrauch bestimmter Medikamente erfordert (BFH in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats erscheint gerade bei Arzneimitteln, die auch ohne schriftliche ärztliche Verordnung erhältlich sind, der Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen im Interesse der Trennung zwischen "echten" Arzneimitteln und anderen Aufwendungen in besonderem Maße geboten (BFH in BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958).
- BFH, 14.08.1997 - III R 67/96
Sportaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Wegen der Schwierigkeit der Beurteilung der medizinischen Indikation von Maßnahmen, die nicht ihrer Art nach eindeutig nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können (zu dem anderenfalls ausreichenden Nachweis der medizinischen Indikation durch eine ärztliche Verordnung siehe z. B. Urteil des Senats vom 6. April 1990 III R 60/88, BFHE 161, 432, BStBl II 1990, 958), verlangt die durch das Urteil in BFHE 130, 54, BStBl II 1980, 295 eingeleitete neuere Rechtsprechung des BFH grundsätzlich ein vorher ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, aus dem sich die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Maßnahmen klar ergibt. - BFH, 11.01.1991 - III R 70/88
Geltendmachung von Krankenbehandlungskosten als aussergewöhnliche Belastungen - …
- FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 7604/98
Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- BFH, 09.08.1991 - III R 54/90
Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel
- BFH, 28.07.2003 - III B 125/02
NZB: Einheitlichkeit der Rspr.
- BFH, 27.09.2007 - III R 41/04
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …
- BFH, 24.05.1991 - III R 28/89
Voraussetzung für die Anrechnung von Fahrtkosten bei Festsetzung der …
- FG Hamburg, 01.10.1998 - II 90/98
Bagatell-Arzneimittel als außergewöhnliche Belastungen
- BFH, 27.09.2007 - III R 71/06
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …
- FG Berlin, 02.12.1999 - 4 K 4107/99
Frei verkäufliche Arzneimittel als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 27.09.1991 - III R 15/91
Aufwendungen für Diätverpflegungen sind keine außergewöhnliche Belastung, auch …
- FG Münster, 18.09.2012 - 11 K 3982/11
Kosten für den Einbau eines Treppenlifts
- FG Köln, 26.10.2007 - 5 K 1322/05
- BFH, 05.03.2009 - VI R 60/07
Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds als außergewöhnliche …
- BFH, 28.03.1996 - III R 208/94
Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe
- BFH, 27.09.2007 - III R 30/06
Aufwendungen für den Besuch getrenntlebender Kinder
- BFH, 25.10.2007 - III R 63/06
Bekleidungskosten von Transsexuellen keine außergewöhnliche Belastung
- FG Hamburg, 30.05.2000 - II 149/98
Werbungskostenabzug bei Arbeitslosigkeit
- FG Niedersachsen, 20.08.2010 - 15 K 514/08
Berücksichtigung von Aufwendungen für bei einem Discounter erworbene …
- FG Hamburg, 07.03.2008 - 5 K 30/07
Aufwendung für Coaching-Kurs als Werbungskosten; Umzugskosten als …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.01.2000 - 4 K 1352/97
Aufwendungen für Krankheitskosten
- FG Saarland, 05.06.1996 - 1 K 239/95
Einkommensteuer; Übernahme von Beerdigungskosten aufgrund sittlicher …
- FG Sachsen, 24.01.2011 - 8 K 1403/09
Kein Abzug von Aufwendungen für Krankengymnastik; Gesundheitssport und die …
- FG Köln, 16.01.2002 - 9 K 5506/01
Aufwendungen für Fahrten zur Betreuung und Versorgung eines Elternteils
- FG Münster, 27.01.2017 - 4 K 3471/15
Anerkennung von Seminaren zur Behandlung und Förderung von hochproblematischen …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10
Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim …
- BFH, 27.09.2007 - III R 55/05
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seines von ihm getrennt lebenden …
- BFH, 27.09.2007 - III R 56/01
Aufwendungen eines Elternteils für Besuch seiner bei dem anderen Elternteil …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.05.1998 - 2 K 1961/96
- FG Düsseldorf, 16.02.2006 - 15 K 6677/04
Krankheitskosten; außergewöhnliche Belastung; LASIK-Augenoperation; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - L 18 AS 1708/09
Arbeitslosengeld II; Fahrtkosten
- BFH, 22.03.2002 - III B 158/01
Grundsätzliche Bedeutung; Scheidungsfolgekosten als außergewöhnliche Belastung
- BFH, 29.07.2004 - III B 155/03
NZB: nicht mit Gründen versehenes Urteil
- BFH, 03.08.2000 - III B 5/00
Nahrungsaufnahme bei chronischen Krankheiten als Diätverpflegung i.S.v. § 33 Abs. …
- BFH, 17.12.1997 - III B 155/96
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 204/93
Telefon und Fernsehgerät als Krankenhauskosten
- BFH, 10.05.2004 - III B 93/03
Darlegung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rspr. (hier: …
- FG München, 03.12.2008 - 1 K 2183/07
Aufwendungen für ein Fitnessstudio keine außergewöhnliche Belastung
- FG Sachsen, 07.11.2000 - 5 K 1777/98
Aufwendungen für einen Blindencomputer als neben dem Blindenpauschbetrag …
- FG München, 19.12.2001 - 1 K 4737/00
Nichtzugelassenes Medikament zur Behandlung einer unheilbaren Krankheit als …
- FG Saarland, 07.10.2014 - 1 K 1054/13
Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung
- FG München, 05.08.2009 - 1 K 3124/08
Besuchsfahrten zu den Eltern sind auch bei Gebrechlichkeit und altersbedingter …
- FG München, 04.12.2006 - 1 K 374/06
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Besuchsfahrten zu pflegebedürftigen Eltern …
- FG Hamburg, 24.03.2003 - II 61/02
Umwegfahrten aufgrund von Krankheit
- FG München, 06.06.2005 - 1 K 3659/04
Besuchsfahrten zum geschiedenen Vater sind mit Freibeträgen abgegolten
- FG München, 07.03.2007 - 1 K 2578/06
Ermäßigung der Einkommensteuer bei größeren zwangsläufigen Aufwendungen eines …
- FG München, 29.09.2004 - 9 K 3169/03
Nachweis der krankheitsbedingten Heimunterbringung eines Angehörigen als …
- FG München, 05.08.2004 - 15 K 3739/02
Außergewöhnliche Belastung; Fahrtkosten für Besuchsfahrten zu Verwandten; …
- FG München, 21.12.1999 - 2 K 2893/98
Kosten einer Heilbehandlung, für die eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse …
- FG München, 24.09.2002 - 6 K 2412/01
Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastung; Einkommensteuer …
- FG Köln, 04.10.2001 - 15 K 6326/98
Kosten eines verlorenen Räumungsprozesses
- FG München, 23.08.2001 - 13 K 2653/98
Besuchsfahrten zu einem pflegebedürftigen Angehörigen; Einkommensteuer 1996
- FG Düsseldorf, 03.12.1999 - 13 K 2117/99
Gewinnerzielungsabsicht; Rechtsanwalt mit Kleinstumsätzen; außergewöhnliche …
- FG München, 28.06.2006 - 10 K 4343/04
Außergewöhnliche Belastung; Bestattungskosten; Darlehenszinsen
- FG Baden-Württemberg, 19.10.1995 - 6 K 48/95
Unzulässigkeit einer Klage wegen Nichtvorlage einer schriftlichen …
- FG Düsseldorf, 12.09.1995 - 8 K 5666/94
Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen; Einheitliche Anschaffungskosten …
- FG München, 31.05.1995 - 1 K 1228/93
Darlehensbeträge und Darlehenszinsen als abzugsfähige außergewöhnliche Belastung; …
- FG München, 15.04.2003 - 12 K 2505/02
Kosten für Fahrten zum Besuch eines erkrankten Angehörigen
- FG Hessen, 28.11.1995 - 10 K 2078/95
Geltendmachung von Schuldzinsen und Tilgungsaufwendungen für Kredite als …
- FG München, 31.05.1995 - 1 K 122/93
Fahrtkosten für eine Reise zu einem Verwandten und Aufwendungen für …
- FG München, 05.06.1996 - 1 K 2080/92