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   BFH, 23.05.1986 - III R 66/85   

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BFH, 23.05.1986 - III R 66/85 (https://dejure.org/1986,589)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1986 - III R 66/85 (https://dejure.org/1986,589)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1986 - III R 66/85 (https://dejure.org/1986,589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 147, 193
  • BB 1986, 1975
  • BStBl II 1986, 916
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.03.1980 - III R 92/78

    Fernsehgerät - Fernsehautor - Regisseur - Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 23.05.1986 - III R 66/85
    Insoweit sind die Grundsätze anzuwenden, die der Senat in seinen Urteilen vom 4. November 1977 III R 145/74 (BFHE 124, 470, BStBl II 1978, 353) und vom 7. März 1980 III R 92/78 (BFHE 130, 221, BStBl II 1980, 412) dargelegt hat.

    Handelt es sich um einen Gewerbetreibenden, so gelten die Grundsätze der Senatsurteile in BFHE 124, 470, BStBl II 1978, 353; BFHE 130, 221, BStBl II 1980, 412.

  • BFH, 04.11.1977 - III R 145/74

    Anschaffung eines Geschirrspülautomaten - Anlagevermögen einer

    Auszug aus BFH, 23.05.1986 - III R 66/85
    Insoweit sind die Grundsätze anzuwenden, die der Senat in seinen Urteilen vom 4. November 1977 III R 145/74 (BFHE 124, 470, BStBl II 1978, 353) und vom 7. März 1980 III R 92/78 (BFHE 130, 221, BStBl II 1980, 412) dargelegt hat.

    Handelt es sich um einen Gewerbetreibenden, so gelten die Grundsätze der Senatsurteile in BFHE 124, 470, BStBl II 1978, 353; BFHE 130, 221, BStBl II 1980, 412.

  • BFH, 20.11.1970 - VI R 151/69

    Ausstellungsbus - Berlin (West) - Berliner Betrieb - Berliner Wirtschaft -

    Auszug aus BFH, 23.05.1986 - III R 66/85
    So ist beispielsweise anerkannt, daß bei Kraftfahrzeugen die Bindung an die Berliner Betriebstätte grundsätzlich auch dann erhalten bleibt, wenn die Fahrzeuge den Raum von Berlin kurzfristig verlassen (BFH-Urteil vom 20. November 1970 VI R 151/69, BFHE 100, 558, BStBl II 1971, 155).
  • BFH, 25.10.1985 - III R 79/82

    Investitionszulage - Energieerzeugung - Energieverteilung - Anlage - Betrieb

    Auszug aus BFH, 23.05.1986 - III R 66/85
    Nach ständiger Rechtsprechung zu Verbleibregelungen in vergleichbaren zulagerechtlichen Vorschriften (vgl. insbesondere Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150) ist unter dem Begriff "Verbleiben" eine dauerhafte räumliche Beziehung des Wirtschaftsguts zu dem Betrieb (der Betriebstätte) zu verstehen.
  • BFH, 15.03.1991 - III R 18/88

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für "begünstigte Investitionen" in

    Im übrigen entspreche die Drei-Monats-Regelung der Rechtsprechung (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916) nicht dem Gesetz.

    Hat der Steuerpflichtige das von ihm angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut einem anderen zur Nutzung überlassen, so ist nach der Rechtsprechung des Senats vorrangig zu prüfen, wo das Wirtschaftsgut verblieben ist; denn die Entscheidung darüber, ob das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird, ist nach den Verhältnissen desjenigen zu beurteilen, bei dem das Wirtschaftsgut verblieben ist (BFH-Urteil in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).

    Den in verschiedenen zulagerechtlichen Vorschriften enthaltenen Begriff "Verbleiben" hat der Senat in ständiger Rechtsprechung als eine dauerhafte räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des Wirtschaftsguts zu dem Betrieb oder der Betriebsstätte verstanden (vgl. BFH in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916, m. w. N.).

    Wird diese Frist im Einzelfall nicht überschritten, ist regelmäßig davon auszugehen, daß ein Investor die tatsächliche Gewalt über einen vermieteten Gegenstand innerhalb kurzer Zeit wiedererlangt (BFH-Urteile in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916, und vom 10. März 1989 III R 138/84, BFH/NV 1989, 806).

    Nachdem der Senat diese Erwägungen in seinem Urteil vom 20. Mai 1988 III R 86/83 (BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739 zu 2 d) jedoch ausdrücklich wieder aufgegeben hat, kann das Merkmal der tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit des Steuerpflichtigen nur für Fälle einer kurzfristigen, drei Monate nicht überschreitenden Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern von Bedeutung sein (BFH in BFHE 157, 472, BStBl II 1989, 903); in derartigen Fällen verbleibt das Wirtschaftsgut trotz Vermietung im Betrieb des Investors, weil dieser regelmäßig innerhalb kurzer Frist wieder die tatsächliche Gewalt über das vermietete Wirtschaftsgut wiedererlangt (BFH in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).

    Sind die vermieteten Trailer danach nicht im Betrieb der Klägerin verblieben, so kommt es auf die Verhältnisse beim Mieter an (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916), der die Verbleibensvoraussetzung in einem Betrieb oder einer Betriebsstätte im Inland erfüllen muß (§ 4 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 c, bb InvZulG).

  • BFH, 14.07.1989 - III R 29/88

    Investitionszulage - Bürogebäude - Verbleiben im Betrieb - Vermietung -

    Aber auch dann, wenn man die durch Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Mai 1986 III R 66/85 (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916) und III R 144/85 (BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) für bewegliche Wirtschaftsgüter vertretene Auslegung der Verbleibregelung für zutreffend erachte und sie auf unbewegliche Wirtschaftsgüter übertrage, sei eine langfristige Vermietung nicht unbedingt zulageschädlich.

    Hat der Steuerpflichtige das von ihm angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut einem anderen zur Nutzung überlassen, so ist nach der Rechtsprechung des Senats vorrangig zu prüfen, wo das Wirtschaftsgut verblieben ist; denn die Entscheidung darüber, ob das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird, ist nach den Verhältnissen desjenigen zu beurteilen, bei dem das Wirtschaftsgut verblieben ist (BFH in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).

    Den in verschiedenen zulagerechtlichen Vorschriften enthaltenen Begriff "Verbleiben" hat der Senat in ständiger Rechtsprechung als eine dauerhafte räumliche bzw. tatsächliche Beziehung des Wirtschaftsguts zu dem Betrieb oder der Betriebstätte verstanden (vgl. nur BFH in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916 m.w.N.).

    Nachdem der Senat diese Erwägungen in seinem Urteil vom 20. Mai 1988 III R 86/83 (BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739 zu 2 d) jedoch ausdrücklich wieder aufgegeben hat, kann das Merkmal der tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit des Steuerpflichtigen nur für die Fälle einer kurzfristigen, drei Monate nicht überschreitenden Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern von Bedeutung sein; in derartigen Fällen verbleibt das Wirtschaftsgut trotz Vermietung im Betrieb des Investors, weil dieser regelmäßig innerhalb kurzer Frist die tatsächliche Gewalt über das vermietete Wirtschaftsgut wiedererlangt (BFH in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).

    Ist das vermietete Bürogebäude danach nicht im Betrieb der Klägerin verblieben, so kommt es auf die Verhältnisse beim Mieter an (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916), der die Verbleibensvoraussetzung zu erfüllen hat und bei dem das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden muß.

  • BFH, 19.03.2014 - X R 46/11

    Investitionsabzugsbetrag bei Nutzung des Wirtschaftsguts sowohl in einem

    d) Hinzu kommt, dass eine kurzfristige Vermietung des Wirtschaftsguts an einen Dritten zur Nutzung in dessen Betrieb der Begünstigung der Investition nach § 7g EStG nicht entgegen steht; als kurzfristig werden Vermietungen bis zu einer Dauer von drei Monaten angesehen (BMF-Schreiben in BStBl I 2009, 633, Rz 44; ebenso zum InvZulG BFH-Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).
  • BFH, 05.06.1997 - III R 186/94
    Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Februar 1986 III R 179/81 (BFHE 146, 325, BStBl II 1986, 493 [BFH 21.02.1986 - III R 179/81]) zugrundeliegenden Fall handele es sich im Streitfall jedoch lediglich um kurzfristige Nutzungsüberlassungen an öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Fernsehanstalten, bei denen die vermieteten Wirtschaftsgüter im Betrieb der Klägerin verblieben seien (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916 [BFH 23.05.1986 - III R 66/85]).

    Der erkennende Senat hat insoweit zum Erfordernis des (dreijährigen) Verbleibens in einem Betrieb (einer Betriebsstätte) im Inland i. S. von § 4 b Abs. 2 InvZulG 1982/1986 mehrfach zur Vermietung von Kfz entschieden, daß ein kurzfristig, d. h. nicht länger als drei Monate vermietetes Wirtschaftsgut trotz der Nutzungsüberlassung an andere im Betrieb des Investors verbleibt und es deshalb insoweit unerheblich ist, ob es sich bei dem Mieter um einen Gewerbetreibenden oder um eine Privatperson handelt (vgl. Senatsurteile in BFHE 147, 193, [BFH 23.05.1986 - III R 66/85] BStBl II 1986, 916 [BFH 23.05.1986 - III R 66/85]; vom 23. Mai 1986 III R 85/85, BFH/NV 1987, 467; vom 15. März 1991 III R 18/88, BFH/NV 1991, 626).

    Für die einheitliche Auslegung spricht, daß der Investor in solchen Vermietungsfällen regelmäßig innerhalb kurzer Frist die tatsächliche Gewalt über das vermietete Wirtschaftsgut wieder erlangt (vgl. Senatsurteil in BFHE 147, 193, [BFH 23.05.1986 - III R 66/85] BStBl II 1986, 916 [BFH 23.05.1986 - III R 66/85]) und es damit im Betrieb (in der Betriebsstätte) des Investors verbleibt.

    Auch die Finanzverwaltung scheint nunmehr unter Aufgabe ihrer bisher vertretenen Rechtsauffassung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1987, 51 Tz. 41, zur Ablehnung der Anwendbarkeit des Urteils in BFHE 147, 193, [BFH 23.05.1986 - III R 66/85] BStBl II 1986, 916 [BFH 23.05.1986 - III R 66/85] auf insbesondere regional geförderte Betriebe) davon auszugehen, daß die Grundsätze der zu § 4 b InvZulG 1982 ergangenen Rechtsprechung auf die Verbleibensregelungen in den regionalen Fördergebietsgesetzen anzuwenden sind (vgl. BMF-Schreiben vom 28. August 1991, BStBl I 1991, 768 Tz. 46, zum InvZulG 1991).

  • BFH, 23.05.1990 - III R 76/87

    Auch ein nur kurzfristig zum Einsatz außerhalb von Berlin (West) vermietetes

    Die Klägerin kann einen Anspruch auf Investitionszulage für die von ihr angeschaffte Anlage auch nicht aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 1986 III R 66/85 (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916) herleiten.

    Die Entscheidung des Senats in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916 betrifft aber nicht die Frage des räumlichen Verbleibens in Berlin (West) oder in einem sonstigen Fördergebiet, sondern es geht darum, wann eine Vermietung an Privatpersonen zulageschädlich ist.

    Entfällt damit eine Zulage schon deshalb, weil die Nutzung der streitigen Wirtschaftsgüter durch Dritte außerhalb von Berlin erfolgt ist, so kann die vorrangige grundsätzliche Frage, ob das Senatsurteil in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916 im Rahmen des § 19 BerlinFG überhaupt anwendbar ist, offenbleiben (gegen eine Anwendbarkeit der Bundesminister der Finanzen in seinem Schreiben vom 31. Dezember 1986 Tz. 173, BStBl I 1987, 51, 73).

  • BFH, 23.05.1986 - III B 68/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Automatenaufsteller - Betriebliche Nutzung

    Zu dieser Rechtsfrage hat der erkennende Senat jedoch in seinem Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85 (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916) Stellung genommen.

    Wegen weiterer Einzelheiten verweist der Senat - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die Ausführungen im Urteil III R 66/85.

    Das Senatsurteil III R 66/85 ermöglicht im übrigen auch eine abschließende Beurteilung solcher Fälle, in denen der Automatenaufsteller die Automaten an andere Personen vermietet hat.

  • BFH, 25.05.2000 - III R 20/97

    Investitionszulage für Satellitenempfangsanlagen

    Bei einer längerfristigen Gebrauchsüberlassung verbleibt das Wirtschaftsgut nicht mehr in dem Betrieb (der Betriebsstätte) des Investors (Urteil des Senats vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).
  • BFH, 10.03.1989 - III R 138/84

    Voraussetzungen für einen Antrag auf Investitionszulage bei Anschaffung von neuen

    Denn die Entscheidung darüber, ob eine ausschließliche oder fast ausschließliche betriebliche Nutzung vorliegt, ist nach den Verhältnissen desjenigen zu beurteilen, bei dem das Wirtschaftsgut verblieben ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916).

    Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916 weiter entschieden, daß ein Wirtschaftsgut dann noch dauerhaft und räumlich mit dem Betrieb des Investors verbunden bleibt, wenn das Wirtschaftsgut kurzfristig einem anderen zur Nutzung überlassen wird.

    Vielmehr sind in diesem Zusammenhang Gebrauchsüberlassungen an die Gesellschafter oder deren Angehörige zu privaten Zwecken als zulageschädlich anzusehen, es sei denn, daß die private Nutzung von untergeordneter Bedeutung war (BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916; BFH-Urteil vom 4. November 1977 III R 145/74, BFHE 124, 470, BStBl II 1978, 353).

  • BFH, 23.05.1986 - III R 99/85

    Verbleiben eines Wirtschaftsguts im Betrieb des Investors bei kurzfristiger

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom heutigen Tag III R 66/85 (BFHE 147, 193; BStBl II 1986, 916) entschieden hat, ist vor Anwendung des § 4b Abs. 2 Satz 7 InvZulG 1982 darüber zu befinden, wo das Wirtschaftsgut i. S. des § 4b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1982 verblieben ist.

    Um Wiederholungen zu vermeiden, verweist der Senat zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Urteil III R 66/85.

    Ein Zulageanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn der Investor die Yacht daneben noch in nicht mehr nur unerheblichem Umfang privat nutzt oder von vornherein langfristig an Private verchartert (vgl. Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85).

  • FG Niedersachsen, 15.05.2018 - 3 K 74/18

    Rechtsstreit um die Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrages für

    Bei längerfristigen Vermietungen über 3 Monate verbleibe ein solches Wirtschaftsgut nicht im Betrieb des Investors bzw. Vermieters (BFH-Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85, BFHE 147, 193, BStBl II 1986, 916 zur Investitionszulage).
  • BFH, 12.04.1994 - III R 66/89

    Die Verbleibensvoraussetzung ist nicht erfüllt, wenn ein Wirtschaftsgut während

  • BFH, 03.08.2000 - III R 76/97

    Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

  • BFH, 17.12.1997 - III R 38/91

    Investitionszulage bei Vermietung des angeschafften Wirtschftsgutes

  • BFH, 23.05.1986 - III R 144/85

    Betriebliche Nutzung - Investor - Überlassung zur Nutzung - Überlassen eines Kfz

  • BFH, 28.02.2013 - III R 6/12

    Zulagenschädliche Nutzungsüberlassung von Maschinenwerkzeugen bei

  • BFH, 03.06.1987 - III R 135/83

    Einhaltung der Verbleibregelung als Voraussetzung für die Gewährung von

  • BFH, 26.11.1997 - III R 109/93

    Bindungswirkung einer telefonischen Auskunft des Finanzamts

  • BFH, 23.05.1986 - III R 195/85

    Verbleiben eines Wirtschaftsgutes im Betrieb des Investors bei kurzfristiger

  • BFH, 28.02.2013 - III R 15/12

    Zulagenschädliche Nutzungsüberlassung an Ausbildungseinrichtung

  • BFH, 28.11.1986 - III R 124/86

    Verbleiben eines Wirtschaftsguts im Betrieb des Investors bei kurzfristiger

  • FG Düsseldorf, 14.05.2003 - 16 K 1746/01

    Investitionen einer Mineralölgesellschaft in das bewegliche Anlagevermögen

  • BFH, 03.08.2000 - III R 75/96

    Produktions- und Lagerhalle - Teilherstellungskosten - Investitionszulage -

  • BFH, 13.10.1989 - III R 144/84

    Keine Investitionszulage für Personenkraftwagen, die langfristig verleast werden

  • BFH, 17.12.1998 - III B 4/97

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen

  • FG Berlin, 19.02.1998 - IV 74/95
  • BFH, 14.12.1989 - III B 39/89

    Keine Beschäftigungszulage für Wirtschaftsgüter, die vor Ablauf der

  • BFH, 03.08.2000 - II R 76/97
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2009 - 2 K 423/04

    Investitionszulage für Segelyacht: Liebhaberei, Verbleibensvoraussetzung bei

  • FG Berlin, 21.12.1994 - IV 51/94
  • FG Thüringen, 05.06.1996 - I 289/95

    Anspruch auf Investitionszulage für Reisebus; Anforderungen an das "Verbleiben"

  • FG Thüringen, 15.07.2014 - 3 K 966/13

    Begriff des "verbundenen Unternehmens" i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 5 InvZulG 2007 -

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2002 - 1 K 275/99

    Keine Investitionszulage bei dauerhafter Überlassung eines LKW an einen nicht

  • FG Sachsen-Anhalt, 26.03.2001 - 1 K 100/98

    Verbleibefrist i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG; Verbringen eines

  • FG Thüringen, 05.02.1997 - III 100/96

    Verbleiben kurzfristig vermieteter Wohnmobile in der Betriebsstätte des

  • FG Thüringen, 12.12.1996 - II 151/94

    Anspruch auf Investitionszulage für Erwerb eines Omnibus; Bestimmung der

  • FG Thüringen, 29.11.1995 - I 93/94

    Anspruch auf Aufhebung eines Investitionszulagenbescheides; Rechtmäßigkeit der

  • FG Thüringen, 20.09.1995 - I 113/95

    Verbleiben von Wohnmobilen, die kurzfristig vermietet werden, in der

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