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   BFH, 11.10.2013 - III R 69/11   

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https://dejure.org/2013,33460
BFH, 11.10.2013 - III R 69/11 (https://dejure.org/2013,33460)
BFH, Entscheidung vom 11.10.2013 - III R 69/11 (https://dejure.org/2013,33460)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - III R 69/11 (https://dejure.org/2013,33460)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer Gehörsverletzung

  • openjur.de

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; Sachrüge; schlüssige Darlegung einer Gehörsverletzung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 2, FGO § 96 Abs 2, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst b, FGO § 142 Abs 1
    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer Gehörsverletzung

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer Gehörsverletzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst a FGO, § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst b FGO, § 142 Abs 1 FGO
    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer Gehörsverletzung

  • rewis.io

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer Gehörsverletzung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a)
    Zurückweisung der Revision mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

  • datenbank.nwb.de

    Mindestanforderungen an die Revisionsbegründung; schlüssige Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 27.11.2003 - VII R 49/03

    Revisionsbegründung; Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Demgemäß muss sich der Revisionskläger mit den tragenden Gründen des finanzgerichtlichen Urteils auseinander setzen und darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (z.B. BFH-Beschluss vom 27. November 2003 VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521, m.w.N.).

    Eine Verfahrensrüge ist unzulässig, wenn sie nicht schlüssig ist, d.h. wenn die zur Begründung der Rüge vorgetragenen Tatsachen als solche --unabhängig von ihrer Beweisbarkeit-- nicht ausreichen oder nicht geeignet sind darzutun, dass der behauptete Verfahrensmangel vorliegt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 521, m.w.N.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Es habe in dem Beschluss wegen Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2011  2 K 2248/10 (EFG 2011, 1323) ausgeführt, die Rechtsverfolgung biete hinreichende Erfolgsaussichten.
  • BFH, 09.04.2008 - I R 43/07

    Bindung an tatrichterliche Feststellungen - Hinweispflicht auf unsubstantiierten

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Bei geltend gemachten Gehörsverletzungen, die --wie die vorstehend bezeichnete Rüge-- nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des angegriffenen Urteils betreffen, muss der Revisionskläger insbesondere substantiiert darlegen, was er bei aus seiner Sicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866; vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848).
  • BFH, 19.12.2006 - VI R 59/02

    Grobes Verschulden i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Bei geltend gemachten Gehörsverletzungen, die --wie die vorstehend bezeichnete Rüge-- nur einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des angegriffenen Urteils betreffen, muss der Revisionskläger insbesondere substantiiert darlegen, was er bei aus seiner Sicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch zusätzlich vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2006 VI R 59/02, BFH/NV 2007, 866; vom 9. April 2008 I R 43/07, BFH/NV 2008, 1848).
  • FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11

    Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 143 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 07.12.2007 - VIII S 13/07

    Grundsätze des PKH-Verfahrens - Erfolgsaussichten eines PKH-Antrages - Zeitpunkt

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Bei dieser Prüfung dürfen keine zu großen Anforderungen gestellt werden (BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2007 VIII S 13/07 (PKH), BFH/NV 2008, 591).
  • BFH, 22.08.2007 - X R 2/04

    Sofortige Aktivierung des Vertreterrechts auch bei Verrechnung des

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Die Familienkasse ... der Bundesagentur für Arbeit ist aufgrund eines Organisationsakts (Beschluss des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit Nr. 21/2013 vom 18. April 2013 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 11 des Finanzverwaltungsgesetzes, Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, Ausgabe Mai 2013, S. 6 ff.) im Wege des gesetzlichen Parteiwechsels in die Beteiligtenstellung der Agentur für Arbeit ... --Familienkasse-- eingetreten (vgl. BFH-Urteil vom 22. August 2007 X R 2/04, BFHE 218, 533, BStBl II 2008, 109, unter II.1.).
  • BFH, 21.08.2000 - VII B 113/00

    Duldungsbescheid, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Dabei muss der Revisionskläger, wie bei der Geltendmachung von anderen Verfahrensmängeln, seinem Vortrag den --ggf. auch unrichtigen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751)-- materiell-rechtlichen Standpunkt des FG zugrunde legen und aufzeigen, dass das FG auf der Grundlage dieses Standpunkts, hätte es den übergangenen Sachvortrag nicht außer Acht gelassen, zu einer anderen, ihm, dem Revisionskläger, günstigeren Entscheidung hätte kommen können oder müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2000 VII B 113/00, BFH/NV 2001, 194).
  • BFH, 09.01.2007 - VIII B 180/05

    Sachaufklärungsrüge; Übergehen von Beweisanträgen; Sachverhalt mit Auslandsbezug

    Auszug aus BFH, 11.10.2013 - III R 69/11
    Dabei muss der Revisionskläger, wie bei der Geltendmachung von anderen Verfahrensmängeln, seinem Vortrag den --ggf. auch unrichtigen (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 9. Januar 2007 VIII B 180/05, BFH/NV 2007, 751)-- materiell-rechtlichen Standpunkt des FG zugrunde legen und aufzeigen, dass das FG auf der Grundlage dieses Standpunkts, hätte es den übergangenen Sachvortrag nicht außer Acht gelassen, zu einer anderen, ihm, dem Revisionskläger, günstigeren Entscheidung hätte kommen können oder müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 21. August 2000 VII B 113/00, BFH/NV 2001, 194).
  • BFH, 05.10.2017 - VIII R 13/14

    Einordnung von Einkünften aus einem Schneeballsystem zu einer ausländischen

    Es sind bei einer Verfahrensrüge in der Revisionsbegründung die Tatsachen zu bezeichnen, die den Mangel ergeben sollen (BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2013 III R 69/11, BFH/NV 2014, 67).
  • BFH, 28.02.2023 - VII R 29/18

    Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

    aa) Eine Verfahrensrüge ist unzulässig, wenn sie nicht schlüssig ist, das heißt, wenn die zur Begründung der Rüge vorgetragenen Tatsachen als solche --unabhängig von ihrer Beweisbarkeit-- nicht ausreichen oder nicht geeignet sind darzutun, dass der behauptete Verfahrensmangel vorliegt (Senatsbeschluss vom 27.11.2003 - VII R 49/03, BFH/NV 2004, 521, unter II.2. und BFH-Beschluss vom 11.10.2013 - III R 69/11, Rz 16).
  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 22/14

    Zur Begründung einer Revision durch Bezugnahme auf die Begründung in der

    Nach Ablauf der Begründungsfrist ist nur noch die Ergänzung einer innerhalb dieser Frist an sich schon ausreichend begründeten Revision möglich (BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2013 III R 69/11, BFH/NV 2014, 67, Rz 21).
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