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   BFH, 15.07.2010 - III R 70/08   

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https://dejure.org/2010,3399
BFH, 15.07.2010 - III R 70/08 (https://dejure.org/2010,3399)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2010 - III R 70/08 (https://dejure.org/2010,3399)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - III R 70/08 (https://dejure.org/2010,3399)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter

  • openjur.de

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht; Einkünfte und Bezüge des Kindes; Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands; Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6 Abs 2 S 2, EStG § 7 Abs 1 S 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 6, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1
    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter

  • Bundesfinanzhof

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 7 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 62 Abs 1 EStG 2002
    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 7 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002, § 62 Abs 1 EStG 2002
    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter

  • IWW
  • rewis.io

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht - Einkünfte und Bezüge des Kindes - Ermittlung des ausbildungsbedingten Mehraufwands - Mehrere Gegenstände als einheitliches Wirtschaftsgut oder als Einzel-Wirtschaftsgüter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Werbungskosten i.R.d. Bestimmung eines Kindergeldanspruchs; Drucker als unselbstständiger Bestandteil eines Wirtschaftsguts "Computeranlage"

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Werbungskosten i.R.d. Bestimmung eines Kindergeldanspruchs; Drucker als unselbstständiger Bestandteil eines Wirtschaftsguts "Computeranlage"

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker in Höhe des "Ausbildungsanteils" und im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer zu verteilen; Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Computerzubehör - Austausch einzelner Teile und Nachrüsten buchen

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 42/03

    Kindergeld: Aufwendungen für privat angeschafften PC

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Die Abziehbarkeit von Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Computer richtet sich nach den Grundsätzen, die für die Berücksichtigung solcher Aufwendungen als Werbungskosten maßgebend sind (s. hierzu BFH-Urteil vom 15. Juni 2004 VIII R 42/03, BFH/NV 2004, 1527).

    Hiernach ist ein Drucker als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen (s. BFH-Urteile vom 10. März 2004 VI R 19/02, BFH/NV 2004, 1386, sowie in BFH/NV 2004, 1527; Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 16. April 2002 S 2354 - 5 - St 222, Finanz-Rundschau 2002, 697).

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Bei einer darüber hinausgehenden Privatnutzung eines auch zu beruflichen Zwecken genutzten Computers sind die auf die berufliche und die private Nutzung entfallenden Aufwendungen im Wege der Schätzung aufzuteilen (BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958).

    Dies trifft auf die einzelnen Komponenten einer PC-Anlage zu, die nach ihren technischen Eigenschaften auf ein Zusammenwirken angelegt sind und nach einer Trennung von den übrigen Geräten regelmäßig nicht selbständig genutzt werden können (BFH-Urteil in BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958).

  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00

    Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Bezüge sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die nicht im Rahmen der einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH-Urteil vom 23. Juli 2002 VIII R 63/00, BFH/NV 2003, 24).
  • BFH, 10.03.2004 - VI R 19/02

    Arbeitsmittel - privat angeschaffter PC

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Hiernach ist ein Drucker als eigenständiges Wirtschaftsgut anzusehen (s. BFH-Urteile vom 10. März 2004 VI R 19/02, BFH/NV 2004, 1386, sowie in BFH/NV 2004, 1527; Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 16. April 2002 S 2354 - 5 - St 222, Finanz-Rundschau 2002, 697).
  • BFH, 21.01.2010 - III R 68/08

    Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Besuch eines

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Der Umstand, dass S von Januar bis September 2004 neben seiner Berufsausbildung in Vollzeit bei einer Bank beschäftigt war, steht der ganzjährigen Berücksichtigung als Kind nicht entgegen (s. Senatsurteile vom 22. Oktober 2009 III R 29/08, BFH/NV 2010, 627; vom 21. Januar 2010 III R 62/08, BFH/NV 2010, 871, und III R 68/08, BFH/NV 2010, 872).
  • BFH, 25.07.2001 - VI R 77/00

    Einkunftsgrenze beim Kindergeld

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Sie orientieren sich dem Grunde und der Höhe nach an den Beträgen, die im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses als Werbungskosten anzusetzen wären (BFH-Urteil vom 25. Juli 2001 VI R 77/00, BFHE 196, 159, BStBl II 2002, 12).
  • FG München, 25.09.2007 - 5 K 2929/07

    Abzugsfähige Kosten bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen des

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Das FG gab der Klage statt (Urteil vom 25. September 2007  5 K 2929/07, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 778).
  • BFH, 28.09.1990 - III R 178/86

    Zur Abgrenzung des selbständigen Wirtschaftsgutes bei Verbindung von beweglichen

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Bei Beurteilung der Frage, ob mehrere Gegenstände zu einem einheitlichen Wirtschaftsgut zusammenzufassen oder als Einzel-Wirtschaftsgüter zu beurteilen sind, kommt es darauf an, ob sie auch nach einer etwaigen Verbindung ihre selbständige Bewertbarkeit behalten (Senatsurteil vom 28. September 1990 III R 178/86, BFHE 162, 177, BStBl II 1991, 187).
  • BFH, 29.05.2008 - III R 33/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Die nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ermittelten Einkünfte und Bezüge des Kindes sind um ausbildungsbedingten Mehraufwand zu kürzen (BFH-Urteile vom 14. November 2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, und vom 29. Mai 2008 III R 33/06, BFH/NV 2008, 1664).
  • BFH, 28.09.1990 - III R 77/89

    Herstellung eines neuen selbständigen Wirtschaftsgutes durch Umgestaltung oder

    Auszug aus BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
    Entscheidend ist, ob das Wirtschaftsgut nach der allgemeinen Verkehrsanschauung in seiner Einzelheit von Bedeutung und bei einer Veräußerung greifbar ist (s. Senatsurteile vom 28. September 1990 III R 77/89, BFHE 164, 156, BStBl II 1991, 361, und vom 15. Juli 2004 III R 6/03, BFHE 206, 513, BStBl II 2004, 1081).
  • BFH, 22.10.2009 - III R 29/08

    Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Vorbereitung auf Promotion als

  • BFH, 21.01.2010 - III R 62/08

    Kindergeldanspruch - Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit -

  • BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03

    Volljährige Kinder in Berufsausbildung

  • BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99

    Eckregelsatz für Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich

  • BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

  • BFH, 15.07.2004 - III R 6/03

    Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von

  • BFH, 05.07.2012 - VI R 99/10

    Kindergeld: Minderung der Einkünfte um Zuzahlungen im Sinne des SGB V - Begriff

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253; vom 27. Oktober 2011 III R 92/10, BFH/NV 2012, 412).

    Dies gilt nicht nur bei der Beurteilung ausbildungsbedingten Mehraufwands (s. dazu BFH-Urteile in BFH/NV 2010, 2253; in BFH/NV 2012, 412), sondern erst recht bei der Ermittlung der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG.

  • BFH, 16.01.2013 - VI R 14/12

    Kindergeld: Fahrtaufwendungen als Werbungskosten - Dienstverhältnis i. S. des § 9

    Es sind die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften dem Grunde und der Höhe nach zu beachten (ständige Rechtsprechung, s. etwa BFH-Urteile vom 22. September 2011 III R 38/08, BFHE 235, 331, BStBl II 2012, 338; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253; vom 27. Oktober 2011 III R 92/10, BFH/NV 2012, 412).
  • BFH, 18.08.2015 - III B 112/14

    Beweiskraft des Protokolls zur mündlichen Verhandlung - Sachaufklärungspflicht

    Vielmehr trägt der Kläger im Stil einer Revisionsbegründung vor, das FG habe durch die Sofortabschreibung der Anschaffungskosten für den Laptop im Jahr seiner Anschaffung 2010 gegen das zitierte Senatsurteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08 (BFH/NV 2010, 2253) verstoßen, wonach die Anschaffungskosten für einen Drucker nur im Wege der Absetzung für Abnutzung über die Nutzungsdauer verteilt als Werbungskosten abzuschreiben seien (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG).
  • BFH, 27.10.2011 - III R 92/10

    Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private

    Als Aufteilungsmaßstab kommt --wie bei der gemischten Nutzung eines Personalcomputers (vgl. BFH-Urteil in BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; Senatsurteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253)-- insbesondere das Verhältnis der zeitlichen Nutzungsanteile in Betracht (Fissenewert in Herrmann/Heuer/Raupach, § 12 EStG Rz 68 und 80, m.w.N.).

    So dürften etwa die Aufwendungen für den im Juli 2007 angeschafften Monitor entsprechend den Grundsätzen des Senatsurteils in BFH/NV 2010, 2253 nur im Wege der Absetzung für Abnutzung abzuziehen sein.

  • FG München, 29.03.2011 - 13 K 2013/09

    Werbungskostenabzug für Arbeitsmittel, die vorher privat genutzt wurden:

    Ein sofortiger Abzug der Arbeitsmittel als Werbungskosten ist nur dann zulässig, wenn die Aufwendungen für das einzelne Wirtschaftsgut 410 EUR nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG; BFH-Urteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253).
  • BFH, 24.01.2013 - V R 42/11

    Prüfung der Grenzbetragsüberschreitung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

    Die "private" (nicht Ausbildungszwecken dienende) Mitbenutzung ist unschädlich, da sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 % nicht übersteigt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958; vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253).
  • BFH, 20.03.2013 - XI R 49/10

    Kindergeld: Berechnung des Jahresgrenzbetrags, hier Abzug von Krankheitskosten

    Es bedarf daher keiner weiteren Erörterung, ob Monitor und Drucker als Ersatzgeräte angeschafft worden sind und ggf. als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden könnten (vgl. etwa Schmidt/ Loschelder, EStG, 32. Aufl., § 9 Rz 175 "Computer") oder ob es sich um eigenständige, nicht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt, die nur in Höhe des "Ausbildungsanteils" und im Wege der AfA auf die Nutzungsdauer verteilt abziehbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juli 2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253).
  • FG Köln, 14.07.2011 - 10 K 1009/10

    Schädliche Kindeseinkünfte - Berücksichtigung von Fahrtkosten zur Erreichung

    Aus Gründen der Gleichbehandlung und zur leichteren Handhabung sind dabei die den Abzug der jeweiligen Aufwendung betreffenden steuerlichen Vorschriften nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach zu beachten, so dass beispielsweise bei Fahrtkosten auch die Bestimmung des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzuwenden ist (BFH vom 14.11.2000 VI R 62/97, BFHE 193, 444 BStBl II 2001, 491 und 15.07.2010 III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 4 K 10218/06

    Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung beim Grenzbetrag,

    Er ist nicht zu verstehen als "zu versteuerndes Einkommen" im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG oder im Sinne des § 2 Abs. 4 EStG, wonach als "Einkommen" der Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen bezeichnet wird (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 21.07.2000 - VI R 153/99 -, Bundessteuerblatt II [BStBl II] 2000, 566; BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 63/00 -, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2003, 24; BFH, Urteil vom 15.07.2010 - III R 70/08 -, zitiert nach Juris).
  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 39/22

    Keine Vorsteuerkorrektur nach Beendigung einer Organschaft seitens der ehemaligen

    Danach ist ein Drucker grundsätzlich ein selbständiges Wirtschaftsgut und nicht Teil des Wirtschaftsgutes "Computeranlage" (BFH, Urteil vom 15. Juli 2010, III R 70/08, BFH/NV 2010, 2253).
  • FG Thüringen, 29.08.2013 - 2 K 393/12

    Grenzbetragsberechnung: Kosten für die Wege zur Fachschule als

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