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   BFH - III R 76/06   

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BFH - III R 76/06 (https://dejure.org/9999,105869)
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Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 2
    Grenzbetrag; Kindergeld; Krankenversicherung; Übergangsregelung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.10.2007 - 5 K 2635/06

    Leistungen nach dem BAföG sind bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge i.S.

    Im Übrigen ist das vom Kläger genannte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Februar 2006 (1 K 76/04), das von einer 'Fallbeilwirkung' des Jahresgrenzbetrages spricht, inzwischen zwar rechtskräftig, da das Revisionsverfahren beim BFH (III R 76/06) durch Rücknahme der Revision (Rechtsmittelführer war die Verwaltung) beendet wurde.
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 878/08

    Versagung von Kindergeld wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages;

    Vielmehr ist das Urteil des niedersächsischen FG nach Rücknahme der von der Familienkasse im Verfahren III R 76/06 eingelegten Revision rechtskräftig geworden.
  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 1722/08

    Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der

    Vielmehr ist das Urteil des niedersächsischen FG nach Rücknahme der von der Familienkasse im Verfahren III R 76/06 eingelegten Revision rechtskräftig geworden.
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