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   BFH, 11.04.1995 - III R 77/91   

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BFH, 11.04.1995 - III R 77/91 (https://dejure.org/1995,2179)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1995 - III R 77/91 (https://dejure.org/1995,2179)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1995 - III R 77/91 (https://dejure.org/1995,2179)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Unternehmens in das systematische Verzeichnis des Statistischen Bundesamtes - Gründung eines Unternehmens zur Verwertung von Bauschutt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.01.1991 - III R 55/89

    Anspruch auf Gewährung einer erhöhten Investitionszulage für eine Maschine

    Auszug aus BFH, 11.04.1995 - III R 77/91
    Entgegen der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dessen Urteil vom 29. Januar 1991 III R 55/89 (BFH/NV 1991, 559) komme der Zuordnung eines Unternehmens durch das Statistische Landesamt im konkreten Einzelfall nicht einmal eine starke Indizwirkung zu.

    Unter Beachtung der Vorbemerkungen zu den Abteilungen 2 und 4 des systematischen Verzeichnisses sowie der Ausführungen im BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 559 sei die Tätigkeit der Klägerin als Verarbeitung zu beurteilen.

    Die Auffassung des FG, daß die Einordnung eines Unternehmens unter eine bestimmte Gewerbekennzahl durch das Statistische Landesamt investitionszulagenrechtlich unerheblich sei, widerspreche den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils in BFH/NV 1991, 559.

    Das vom FG in Bezug genommene BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 559 habe keine abschließende und umfassende Überprüfung der Einordnung von Sieb- und Bruchunternehmen nach dem systematischen Verzeichnis vorgenommen.

    Die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis vorzunehmen (s. zuletzt das Urteil in BFH/NV 1991, 559).

    Die FÄ haben die Einordnungen in aller Regel zu übernehmen (s. hierzu insbesondere das Senats urteil in BFH/NV 1991, 559).

  • BFH, 30.06.1989 - III R 85/87

    Abgrenzung von Wirtschaftszweigen - Verarbeitende Gewerbe - Baugewerbe -

    Auszug aus BFH, 11.04.1995 - III R 77/91
    Im Urteil vom 30. Juni 1989 III R 85/87 (BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809) hat der erkennende Senat -- darüber hinaus -- eine spätere Änderung des Verzeichnisses für beachtlich gehalten, wenn sie innerhalb der sog. Verbleibensfrist erfolgt und sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt.

    Dies widerspräche dem Willen des Gesetzgebers, wonach die hier zu beurteilenden Investitionsentscheidungen von der Aussicht auf eine erhöhte Zulage zumindest mit beeinflußt gewesen sein sollten (s. hierzu auch schon das o. g. Senatsurteil in BFHE 157, 291, BStBl II 1989, 809, Abschn. II, Nr. 2 c a. E. der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 14.01.1975 - VIII R 148/71

    Herstellung - Montage von Aufzügen - Förderbänder - Müllschlucker - Baugewerbe -

    Auszug aus BFH, 11.04.1995 - III R 77/91
    Denn dem Steuerpflichtigen sei es anhand dieses Verzeichnisses möglich, seine Berechtigung zur erhöhten Investitionszulage zu prüfen und dies in die Investitionsentscheidung mit einzubeziehen (so schon BFH-Urteil vom 14. Januar 1975 VIII R 148/71, BFHE 115, 86, BStBl II 1975, 392).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Zu prüfen sei aber nicht, ob die vorgenommene Einordnung sachgerecht sei (vgl. BFHE 187, 124 ; 198, 169 ; BFH, Urteile vom 29. Januar 1991 - III R 55/89 -, BFH/NV 1991, S. 559 ; vom 11. April 1995 - III R 77/91 -, BFH/NV 1995, S. 1090 ; Beschlüsse vom 26. Februar 1998 - III B 5/97 -, BFH/NV 1998, S. 1260 ; vom 24. Februar 1999 - III B 194/96 -, BFH/NV 1999, S. 1123 ; Urteil vom 10. Mai 2007 - III R 54/04 -, BFH/NV 2007, S. 2146 ).
  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Die Finanzämter haben die Zuordnung eines Unternehmens zu einer bestimmten Gewerbekennziffer durch die statistischen Landesämter in aller Regel zu übernehmen, außer sie ist offensichtlich falsch (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090, m.w.N. zu § 19 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 a aa BerlinFG).
  • BFH, 16.03.2000 - III R 29/98

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Für die Abgrenzung der von der Förderung ausgenommenen Wirtschaftszweige ist die Systematik 1979 bzw. die Klassifikation 1993 als Dokumentation der Verkehrsauffassung heranzuziehen (s. zuletzt das BFH-Urteil vom 17. November 1998 III R 43/96, BFHE 188, 169, BStBl II 1999, 837; auch Blümich/Selder, a.a.O., § 3 InvZulG 1996 Rz. 26; vgl. entsprechend zum Begriff des verarbeitenden Gewerbes i.S. von § 19 des Berlinförderungsgesetzes --BerlinFG-- zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 11. April 1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090).

    Der Senat hat mehrfach erkannt, dass eine spätere Änderung der Zuordnung der Wirtschaftszweige innerhalb der sog. Verbleibensfrist, die sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, auch von der Rechtsprechung zu beachten sei (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 1090, 1092, und in BFHE 157, 291, BStBl 11 1989, 809; ferner dieser Rechtsprechung folgend das BMF-Schreiben in BStBl 1 1995, 18 Tz. 10).

  • FG Brandenburg, 11.07.2000 - 3 K 725/99

    Investitionszulagenrechtliche Bindung an die Zuordnung eines Unternehmens in die

    Die Finanzämter haben diese Einordnung grundsätzlich zu übernehmen, es sei denn sie ist offensichtlich falsch (vgl. Urteil des BFH vom 11.04.1995, III R 77/91 Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH, - BFH/NV - 1995, 1090 m.w.N.).

    Sofern er dazugehört, kann er die Zulage in seine Investitionsplanung mit einbeziehen (vgl. Urteil des BFH vom 11.04.1995 a.a.O.).

    Ebenso wie der BFH (vgl. Urteil vom 11.04.1995 a.a.O.) und die Finanzverwaltung (vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.12.1994, BStBl. I 1994, 18) eine Umgruppierung aufgrund neuer statistischer Verzeichnisse investitionszulagenrechtlich aus Vertrauensschutzgründen für unerheblich ansehen, konnte die Klägerin bei Vornahme der Investition darauf vertrauen, dass das Statistische Landesamt sie zutreffend zugeordnet hatte.

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Für die Abgrenzung der nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 von der Förderung ausgenommenen Wirtschaftszweige ist hingegen die Systematik 1979 bzw. die Klassifikation 1993 als Dokumentation der Verkehrsauffassung heranzuziehen (BFH-Urteil in BFHE 188, 169, BFH/NV 1999, 1163; Blümich/Selder, a.a.O., § 3 InvZulG 1993 Rz. 26; vgl. entsprechend zum Begriff des verarbeitenden Gewerbes i.S. von § 19 BerlinFG zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 11. April 1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090).
  • BFH, 17.11.1998 - III R 43/96

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Für die Abgrenzung der nach § 3 Satz 2 InvZulG 1993 von der Förderung ausgenommenen Wirtschaftszweige ist die Systematik 1979 bzw. die Klassifikation 1993 als Dokumentation der Verkehrsauffassung heranzuziehen (Blümich/Selder, Investitionszulagengesetz, § 3 Rz. 26; vgl. entsprechend zum Begriff des verarbeitenden Gewerbes i.S. von § 19 des Berlinförderungsgesetzes zuletzt das Urteil des Senats vom 11. April 1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090).

    Es kann offenbleiben, ob dies auch dann gilt, wenn diese Eintragung offensichtlich falsch ist (vgl. zu letzterem z.B. das Urteil in BFH/NV 1995, 1090 zur Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes von den übrigen Wirtschaftszweigen).

  • FG Thüringen, 06.05.1998 - I 85/98

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für die Bearbeitung von

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  • BFH, 23.10.2002 - III R 40/00

    InvZulG : Umgruppierung in nicht begünstigten Wirtschaftszweig

    Dies gilt sowohl für Umgruppierungen aufgrund neuer statistischer Verzeichnisse als auch für Umgruppierungen aufgrund der geänderten Auffassung der Behörde (Senatsurteil vom 11. April 1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090), es sei denn die ursprüngliche Zuordnung war offensichtlich unzutreffend oder die für die Zuordnung maßgebenden Verhältnisse haben sich geändert.
  • BFH, 09.03.1998 - III B 209/96

    Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit

    Der Senat hat wiederholt zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes entschieden, daß die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes vorzunehmen ist (Urteil vom 11. April 1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090, m.w.N.).

    Eine spätere Änderung des Verzeichnisses ist beachtlich, wenn sie innerhalb der sog. Verbleibensfrist erfolgt und sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt (Senat in BFH/NV 1995, 1090, m.w.N.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 29.02.2000 - 2 K 468/97

    Verwendung eines Investitionzulagenantrages des Vorjahres; Betrieb einer

    Der BFH habe vielmehr im Streitjahr entschieden (BFH/NV 1995, 1090), daß eine Tätigkeit, die überwiegend in der Gewinnung von Steinen und Erden bestehe dem verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen sei, weil vielfach Gewinnung und Verarbeitung nicht zu trennen seien und weil dann der Schwerpunkt meist bei der Verarbeitung liege.

    Der BFH hat zwar im Bezug darauf festgestellt, daß die Zuordnung "keinesfalls" offensichtlich unzutreffend gewesen sei (Urt. d. BFH v. 11.04.1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090, 1091).

  • BFH, 20.02.2003 - III R 29/01

    Investitionszulage für Windenergieanlage

  • FG Thüringen, 23.09.2004 - II 3/02

    Investitionszulage bei Strukturwandel eines Handwerksbetriebes - Fachkompetenz

  • FG Hamburg, 10.12.2002 - IV 166/00

    Verarbeitendes Gewerbe im Sinne des Stromsteuergesetzes

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1137/07

    Anspruch auf Investitionszulage für das verarbeitende Gewerbe; Bindung an die

  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 84/00

    Steuerbegünstigung nach § 9 Stromsteuergesetz

  • BFH, 24.02.1999 - III B 194/96

    Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 1993; grundsätzliche Bedeutung der

  • FG Hamburg, 03.02.2003 - IV 240/00

    Steuerbegünstigung nach dem Stromsteuergesetz:

  • FG Nürnberg, 17.01.2001 - III 137/00

    Keine Investitionszulage für privat betriebene Windkraftanlage

  • BFH, 26.02.1998 - III B 5/97

    Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, wenn

  • FG Sachsen, 06.10.2003 - 3 K 1724/02

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeit eines Steinbruchs mit

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.03.2003 - 1 K 261/99

    Zentrale Verarbeitung und anschließender Verkauf von Grillhähnchen in einzelnen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2004 - 2 K 416/00

    Speiseeisproduktion bei Selbstvertrieb über Verkaufswagen bzw. eigenes Eiscafe

  • FG Brandenburg, 18.12.1996 - 3 K 1223/95

    Investitionszulage für eine Windkraftanlage ; Umwandlung von Windenergie als

  • FG Brandenburg, 21.05.1996 - 3 K 1269/95

    Anspruch einer Schulküche auf Investitionszulagen; Begriff des verarbeitenden

  • FG Sachsen-Anhalt, 17.08.1999 - I 82/96

    Erhöhte Investitionszulage: Zuordnung von Recycling und Kompostierung zum

  • FG Thüringen, 17.12.1997 - III 261/96

    Investitionszulage bei verschiedenartiger (gemischter) Tätigkeit; Betriebsstätten

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