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   BFH, 28.01.1999 - III R 77/96   

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https://dejure.org/1999,1373
BFH, 28.01.1999 - III R 77/96 (https://dejure.org/1999,1373)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1999 - III R 77/96 (https://dejure.org/1999,1373)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - III R 77/96 (https://dejure.org/1999,1373)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Betriebsaufspaltung - Nutzungsüberlassung - Überlassung von Wirtschaftsgütern - Anlagevermögen - Erhöhte Investitionszulage - Zurechnung

  • Judicialis

    InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1993) § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a
    Erhöhte Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG § 5 Abs 2, InvZulG § 11 Abs 1 J: 1996
    Betriebsaufspaltung; Handwerksrolle; Verbleiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 194
  • BB 1999, 1153
  • BB 1999, 2016
  • DB 1999, 1933
  • BStBl II 1999, 610
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.12.1998 - III R 50/95

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 77/96
    Zu diesen Verbleibens- und Verwendungsvoraussetzungen hat der Senat im Falle einer Betriebsaufspaltung, bei der die vom Besitzunternehmen angeschafften oder hergestellten förderungsfähigen Wirtschaftsgüter im Betriebsunternehmen genutzt werden, eine Ausnahme von der strengen Bindung an den Betrieb des Investors anerkannt, sofern Besitz- und Betriebsunternehmen für die Dauer der gesetzlichen Verbleibens- und Verwendungsfrist betriebsvermögensmäßig miteinander verflochten sind (vgl. die Nachweise in dem Urteil des Senats vom 10. Dezember 1998 III R 50/95, DStR 1999, 416).

    b) In dem Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 50/95 hat der Senat weiter die Auffassung vertreten, die für die Zulassung einer Ausnahme von den Verbleibens- und Verwendungsvoraussetzungen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 InvZulGe 1979, 1982 und 1986 maßgeblichen Erwägungen gälten entsprechend für die Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nach § 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 InvZulG 1991, wenn ein Besitzunternehmen in den alten Bundesländern von ihm angeschaffte und hergestellte Wirtschaftsgüter nach Abschluß der Investition an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet überläßt.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 50/95 ausgeführt hat, ist der Gesetzeswortlaut hinsichtlich des Begriffs der Betriebsstätte im Sinne der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nicht eindeutig.

    Werden --dem Gesetzeszweck entsprechend, s.u.-- im Falle der Betriebsaufspaltung für das Investitionszulagenrecht Besitz- und Betriebsunternehmen als Einheit aufgefaßt, ist das Betriebsunternehmen als Betriebsstätte des in unterschiedliche funktionelle Bereiche aufgeteilten einheitlichen Unternehmens aufzufassen (Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 50/95).

  • FG Brandenburg, 21.05.1996 - 3 K 374/95

    Festsetzung einer Investitionszulage ; Investitionszulagenanspruch bei

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 77/96
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 1051 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 06.08.1998 - III R 28/97

    Erhöhte Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 77/96
    Einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme der erhöhten Zulage wird in diesen Fällen hinreichend dadurch begegnet, daß die geförderten Wirtschaftsgüter in dem Betriebsunternehmen dem entsprechenden Bereich (Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe) dienen müssen (Senatsurteil vom 6. August 1998 III R 28/97, BFH/NV 1999, 266).
  • BFH, 16.09.1994 - III R 45/92

    1. Ausnahme von dreijähriger Bindungsvoraussetzung bei Betriebsaufspaltung nur

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 77/96
    Ausschlaggebend für diese Rechtsprechung war, daß andernfalls in den typischen Fällen der Betriebsaufspaltung eine Zulagengewährung wegen Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen, aufgefaßt im Sinne einer strengen Bindung an den Betrieb des Investors entsprechend der damaligen Fassung der InvZulGe, ausgeschlossen gewesen wäre (Urteil des Senats vom 16. September 1994 III R 45/92, BFHE 176, 98, BStBl II 1995, 75; s.a. Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom 5. Mai 1977, BStBl I 1977, 246, Tz. 101, 104; vom 10. Dezember 1985, BStBl I 1985, 683; vom 31. Dezember 1986, BStBl I 1987, 51, Tz. 45, und des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 20. September 1993, BStBl I 1993, 803).
  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 77/96
    Die Umqualifizierung beruhe vielmehr darauf, daß die Vermietung und Verpachtung bei Vorliegen besonderer Umstände als gewerblich anzusehen sei (Hinweis auf den BFH-Beschluß vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63).
  • BFH, 20.05.1988 - III R 86/83

    Betriebsaufspaltung - Organschaft - Verbundenes Unternehmen - Bindung des

    Auszug aus BFH, 28.01.1999 - III R 77/96
    Dieses Ergebnis widerspräche der Rechtsnatur der Betriebsaufspaltung (s.a. Senatsurteil vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739).
  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Auch hat der Senat in Fällen der Betriebsaufspaltung die Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle im Wege der sog. Merkmalsübertragung dem Besitzunternehmen zugerechnet und dem investierenden Besitzunternehmen die erhöhte Zulage gewährt, ohne dass es eingetragen war (vgl. BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610; vom 28. Januar 1999 III R 13/97, BFH/NV 1999, 1378).
  • BFH, 07.12.2000 - III R 35/98

    Doppelstöckige Personengesellschaft: Sonderbetriebsvermögen

    Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) habe sich der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 III R 50/95, BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607, und vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610) im Schreiben vom 13. September 1999 (BStBl I 1999, 839) ausdrücklich angeschlossen.
  • BFH, 27.09.2001 - X R 4/99

    Keine Sonderabschreibung nach § 7 g EStG für solche Wirtschaftsgüter, die nach

    Danach sind die für das Besitzunternehmen erworbenen und dem Betriebsunternehmen überlassenen Wirtschaftsgüter der Betriebsstätte des Besitzunternehmens zuzurechnen, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen sachlich miteinander verflochten sind (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 III R 50/95, BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607; vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610; zu Besonderheiten bei Zugehörigkeit der Wirtschaftsgüter zum Sonderbetriebsvermögen BFH-Urteil vom 7. Dezember 2000 III R 35/98, BFHE 194, 294, BStBl II 2001, 316).
  • BFH, 30.09.2003 - III R 8/02

    Erhöhte Investitionszulage für überlassene Wirtschaftsgüter

    Im Urteil vom 28. Januar 1999 III R 77/96 (BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610) habe der BFH die Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle dem Besitzunternehmen zugerechnet.

    Die Nichtgewährung der erhöhten Investitionszulage unter dem formalen Gesichtspunkt, dass das Besitzunternehmen und das --in das entsprechende Verzeichnis eingetragene-- Betriebsunternehmen rechtlich selbständige Unternehmen seien, widerspräche der Rechtsnatur der Betriebsaufspaltung als bloßer Aufteilung der Funktionen eines normalerweise einheitlichen Betriebs auf zwei Rechtsträger (BFH-Urteil in BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610, m.w.N.).

  • BFH, 02.02.2005 - II R 4/03

    Bedarfsbewertung: Ansatz der vertraglich vereinbarten Miete auch bei der

    Allerdings hat der BFH zur Investitionszulage ausgeführt, der Ausschluss des Zulageanspruchs eines außerhalb des Fördergebiets ansässigen Besitzunternehmens, das Wirtschaftsgüter an ein Betriebsunternehmen im Fördergebiet vermietet, widerspreche der Rechtsnatur der Betriebsaufspaltung als bloßer Aufteilung der Funktionen eines normalerweise einheitlichen Betriebs auf zwei Rechtsträger (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 50/95, BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607, unter II.B.1.c; ähnlich BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610 sowie --jeweils obiter dicta-- zur Berlin-Zulage BFH-Urteil vom 20. Mai 1988 III R 86/83, BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739, unter 3.a und zu Sonderabschreibungen nach dem Zonenrandförderungsgesetz BFH-Urteil vom 16. Juni 1994 IV R 48/93, BFHE 175, 109, BStBl II 1996, 82, unter I.2.b).
  • BFH, 20.03.2003 - III R 50/96

    Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

    Dies hat unter anderem zur Folge, dass eine Verwendung des begünstigten Wirtschaftsguts im Betriebsunternehmen als eigenbetriebliche Nutzung des Besitzunternehmens gilt, die Nutzungsüberlassung an das Betriebsunternehmen also unschädlich ist (Senatsentscheidungen in BFHE 171, 164, BStBl II 1993, 723; vom 16. September 1994 III R 45/92, BFHE 176, 98, BStBl II 1995, 75; in BFHE 180, 293, BStBl II 1996, 428; vgl. ferner Senatsurteil vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610).
  • BFH, 26.02.2003 - II R 64/00

    Grundsteuerbefreiung für Krankenhäuser

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen für das Investitionszulagenrecht Besitz- und Betriebsunternehmen als Einheit aufgefasst werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610), ist für § 4 Nr. 6 GrStG ohne Bedeutung.
  • BFH, 04.11.2004 - III R 2/03

    Eintragung einer GmbH

    Die Nichtgewährung der erhöhten Investitionszulage unter dem formalen Gesichtspunkt, dass das Besitzunternehmen und das --in das entsprechende Verzeichnis eingetragene-- Betriebsunternehmen rechtlich selbständige Unternehmen seien, widerspräche der Rechtsnatur der Betriebsaufspaltung als bloßer Aufteilung der Funktionen eines normalerweise einheitlichen Betriebes auf zwei Rechtsträger (BFH-Urteil vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610).
  • BFH, 09.08.2002 - III B 34/02

    Kapitalistische Betriebsaufspaltung, personelle Verflechtung; Divergenz

    Im Urteil vom 28. Januar 1999 III R 77/96 (BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610, 612) hat der erkennende Senat die Erwägungen für eine Merkmalsübertragung im Anwendungsbereich des § 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1991 auch als maßgebend für die besonderen Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InvZulG 1993 angesehen, so dass die Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe auch dem Besitzunternehmen zugerechnet werden könne (ebenfalls BFH-Urteile vom 28. Januar 1999 III R 13/97, BFH/NV 1999, 1378, und III R 108/96, Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 456, mit Anm. von Hahn).
  • BFH, 13.12.2005 - X R 49/03

    FörderG: Verbleibensvoraussetzungen

    cc) Die Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Nr. 2 FördG sind auch dann erfüllt, wenn im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens an das Betriebsunternehmen im Fördergebiet zur Nutzung überlassen werden, sofern das Besitz- und das Betriebsunternehmen vermögensmäßig miteinander verflochten sind (BFH-Urteile vom 10. Dezember 1998 III R 50/95, BFHE 188, 176, BStBl II 1999, 607, und vom 28. Januar 1999 III R 77/96, BFHE 188, 194, BStBl II 1999, 610 jeweils zu § 2 Satz 1 Nr. 2 des Investionszulagengesetzes 1991 --InvZulG 1991--).
  • BFH, 07.09.2005 - I R 119/04

    Betriebsaufspaltung: Gewerbesteuermessbetrag bei wechselseitigen Darlehen

  • BFH, 17.06.1999 - III R 53/97

    Investitionszulage und Akkumulationsrücklage

  • BFH, 19.08.2009 - III R 68/06

    Investitionszulage: Betriebsaufspaltung und Verlustübernahme

  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 111/14

    Investitionszulage für Photovoltaikanlage bei Betriebsaufspaltung - Einheitliche

  • FG Sachsen, 26.07.2001 - 3 K 354/97

    Ohne Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle keine erhöhte

  • FG Hessen, 20.01.2005 - 12 K 197/98

    Investitionszulage; Mitwirkungspflicht; Unterbrechung; Rückforderung; Verjährung;

  • FG Sachsen, 26.07.1991 - 3 K 354/97

    Ohne Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle keine erhöhte

  • FG Brandenburg, 12.10.1999 - 3 K 1125/98

    Nur zum Absatz eingesetzte Organgesellschaft eines Bäckereiunternehmens als nicht

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