Rechtsprechung
   BFH, 24.02.2010 - III R 80/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5074
BFH, 24.02.2010 - III R 80/08 (https://dejure.org/2010,5074)
BFH, Entscheidung vom 24.02.2010 - III R 80/08 (https://dejure.org/2010,5074)
BFH, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - III R 80/08 (https://dejure.org/2010,5074)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5074) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

  • openjur.de

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a
    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

  • Bundesfinanzhof

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002
    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

  • IWW
  • rewis.io

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

  • rewis.io

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a
    Begriff der Berufsausbildung; Anforderungen an die Erforderlichkeit des Erwerbs weiterer berufsspezifischer Kenntnisse nach dem Examen hinsichtlich der Aussicht auf Zahlung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums als Berufsausbildung eines Kindes; strenge Anforderungen an den Nachweis für die weitere Teilnahme an Übungen und Vorlesungen im gleichen Studienfach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zusätzliches Studium und Kindergeld

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG München, 19.07.2007 - 5 K 1353/06

    Anspruch auf Kindergeld nach Abschluss des Studiums bei gleichzeitiger

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 80/08
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 19. Juli 2007  5 K 1353/06 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 38) statt.
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 80/08
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (st. Rspr., z.B. Senatsurteil vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BFH/NV 2009, 1502, m.w.N.).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 24.02.2010 - III R 80/08
    Denn eine Berufsausbildung umfasst nicht nur Ausbildungsmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des gewählten Berufs zu erfüllen, sondern auch solche Maßnahmen, die aus der maßgeblichen Sicht der Eltern und des Kindes geeignet sind, die berufliche Stellung des Kindes zu verbessern (st. Rspr., z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522, m.w.N.).
  • BFH, 26.08.2010 - III R 88/08

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

    Der BFH hat daher ein Studium nach einer Lehre, ein Zusatzstudium mit dem Ziel "Master of Laws (LLM)" nach bestandenem Staatsexamen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495), die Fortsetzung des Studiums nach bestandener Diplomprüfung als Maschinenbauingenieur (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431), den Erwerb der ersten Musterberechtigung (sog. type rating) durch einen Verkehrsflugzeugführer (Senatsurteil vom 4. März 2010 III R 23/08, BFH/NV 2010, 1264) und insbesondere auch die gegen geringe Entlohnung ausgeübte Volontärtätigkeit einer Wirtschaftsassistentin (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706) als Ausbildung angesehen.
  • FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17

    Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH-Urteil vom 24.02.2010 - III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431).

    Dazu zählen nicht nur Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des gewählten Berufs zu erfüllen, sondern auch solche Maßnahmen, die aus der maßgeblichen Sicht der Eltern und des Kindes geeignet sind, die berufliche Stellung des Kindes zu verbessern, etwa indem es an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt; dabei kann im Einzelfall auch die Teilnahme an Kursen, Vorlesungen und Übungen ohne Abschlussprüfung genügen (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 1431).

  • FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17

    Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH-Urteil vom 24.02.2010 - III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431).

    Dazu zählen nicht nur Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Mindestvoraussetzungen für die Ausübung des gewählten Berufs zu erfüllen, sondern auch solche Maßnahmen, die aus der maßgeblichen Sicht der Eltern und des Kindes geeignet sind, die berufliche Stellung des Kindes zu verbessern, etwa indem es an weiteren Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt; dabei kann im Einzelfall auch die Teilnahme an Kursen, Vorlesungen und Übungen ohne Abschlussprüfung genügen (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 1431).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.10.2014 - 5 K 2260/13

    Kindergeld für einen Feldwebel des Truppendienstes mit dem Berufswunsch

    Zweifel gehen nach den Regeln der objektiven Beweislast (Feststellungslast) zu Lasten des Kindergeldberechtigten (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.2010 - III 80/08, BFH/NV 2010, 1431).
  • FG München, 14.11.2013 - 5 K 3573/11

    Beweislastumkehr bei Behinderung

    Dies gilt sowohl, soweit sich der Kindergeldberechtigte darauf beruft, dass sich das Kind noch in Ausbildung befindet (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431), als auch, soweit der Kindergeldberechtigte behauptet, das Kind sei auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04, BFH/NV 2005, 2207).
  • FG Thüringen, 25.02.2015 - 3 K 715/13

    Steuerfreiheit eines von einer kanadischen Behörde für eine post-doctorale

    Der BFH hat daher ein Studium nach einer Lehre, ein Zusatzstudium mit dem Ziel "Master of Laws (LLM)" nach bestandenem Staatsexamen (vgl. BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495), die Fortsetzung des Studiums nach bestandener Diplomprüfung als Maschinenbauingenieur (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431), den Erwerb der ersten Musterberechtigung (sog. type rating) durch einen Verkehrsflugzeugführer (vgl. BFH-Urteil vom 4. März 2010 III R 23/08, BFH/NV 2010, 1264) und insbesondere auch die gegen geringe Entlohnung ausgeübte Volontärtätigkeit einer Wirtschaftsassistentin (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, a.a.O.) als Ausbildung angesehen.
  • FG Münster, 02.08.2018 - 10 K 819/18

    Kindergeld - Einheitliche mehraktige Berufsausbildung

    Daher könnte es nahe liegen, das Akademiestudium - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - als Ausbildung einzustufen (BFH-Urteile vom 14.12.2004, VIII R 44/04, BFH/NV 2005, 1039; vom 09.06.1999, VI R 33/98, BStBl. II 1999, 701; vom 18.03.2009, III R 26/06, BFHE 225, 331; vom 29.10.1999, VI R 53/99, BFH/NV 2000, 431 und vom 24.02.2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.2015 - 1 V 29/15

    Kein Kindergeldanspruch während der militärfachlichen Ausbildung im Anschluss an

    Letzteres unterscheidet den Fall von Maßnahmen zur weiteren Qualifizierung im Anschluss an eine abgeschlossene Ausbildung, die vor dem Ergreifen eines Berufs durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteil vom 24.02.2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht