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   BFH, 22.09.2011 - III R 82/08   

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https://dejure.org/2011,2342
BFH, 22.09.2011 - III R 82/08 (https://dejure.org/2011,2342)
BFH, Entscheidung vom 22.09.2011 - III R 82/08 (https://dejure.org/2011,2342)
BFH, Entscheidung vom 22. September 2011 - III R 82/08 (https://dejure.org/2011,2342)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • openjur.de

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel; Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung; Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung; Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei ...

  • Bundesfinanzhof

    BGB § 226, BGB § ... 242, AO § 37 Abs 2, EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG § 70 Abs 2, DA-FamEStG Abschn 64.4 Abs 3, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 4, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 5, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 6, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 7, DA-FamEStG 2002 Abschn 64.4 Abs 8, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 4, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 5, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 6, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 7, DA-FamEStG 2004 Abschn 64.4 Abs 8, GG Art 20 Abs 3, EStG § 68 Abs 1 S 1, FGO § 143 Abs 1, FGO § 139 Abs 4, FGO § 135 Abs 1
    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • Bundesfinanzhof

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 226 BGB, § 242 BGB, § 37 Abs 2 AO, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 70 Abs 2 EStG 2002
    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • rewis.io

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel - Rückforderung von Kindergeld nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung - Bindung der Gerichte an Gesetz und Recht bei Vereinfachungsregelungen der Verwaltung - Keine Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2
    Beachtlichkeit des Einwands der Überweisung des Kindergeldes auf ein allein der Verfügungsmacht des Berechtigten unterliegendes Konto

  • datenbank.nwb.de

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beachtlichkeit des Einwands der Überweisung des Kindergeldes auf ein allein der Verfügungsmacht des Berechtigten unterliegendes Konto

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Kindergeld: Zum Einwand der Weiterleitung beim Berechtigtenwechsel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Weiterleitung von Kindergeld beim Berechtigtenwechsel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 235, 336
  • NJW 2012, 1311
  • DB 2012, 444
  • BStBl II 2012, 734
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03

    Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an den Dritten zahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117, m.w.N.; BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).

    Die Entscheidung der Familienkasse ist daher nicht zu beanstanden; sie beruht darauf, dass die Weiterleitung die Rückforderung nicht von Gesetzes wegen ausschließt, sondern lediglich aus Vereinfachungsgründen von der Familienkasse als Erfüllung des Erstattungsanspruchs im verkürzten Zahlungswege berücksichtigt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1218, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. August 2010 III B 94/09, BFH/NV 2010, 2062, m.w.N.).

  • BFH, 21.02.2000 - X B 3/99

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Sie hat aber, auch wenn sie nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968), das Verfahren durch ihren Schriftsatz vom 19. März 2009 wesentlich gefördert (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 X B 3/99, BFH/NV 2000, 1473).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 56/01

    Rückforderung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet (Vertrauensfolge) haben (vgl. zum Ganzen BFH-Urteil vom 14. Oktober 2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Außerdem reicht die Weiterzahlung des Kindergeldes --selbst bei Kenntnis der Behörde von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldes führen-- allein nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes aus (Senatsbeschluss vom 27. Mai 2005 III B 197/04, BFH/NV 2005, 1486).
  • BFH, 25.06.2009 - III R 2/07

    Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Sie hat aber, auch wenn sie nicht auf mündliche Verhandlung verzichtet hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Juni 2009 III R 2/07, BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968), das Verfahren durch ihren Schriftsatz vom 19. März 2009 wesentlich gefördert (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 X B 3/99, BFH/NV 2000, 1473).
  • BFH, 12.08.2010 - III B 94/09

    Kindergeld - Weiterleitung - Keine Berücksichtigung zivilrechtlicher

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Die Entscheidung der Familienkasse ist daher nicht zu beanstanden; sie beruht darauf, dass die Weiterleitung die Rückforderung nicht von Gesetzes wegen ausschließt, sondern lediglich aus Vereinfachungsgründen von der Familienkasse als Erfüllung des Erstattungsanspruchs im verkürzten Zahlungswege berücksichtigt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 1218, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 12. August 2010 III B 94/09, BFH/NV 2010, 2062, m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2009 - III B 108/08

    Rückforderung von Kindergeld in Anweisungsfällen vom Kindergeldberechtigten als

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Im Übrigen kann sich nur derjenige gegenüber der Rückforderung auf Treu und Glauben berufen, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (Senatsbeschluss vom 28. Dezember 2009 III B 108/08, BFH/NV 2010, 641, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Die Steuergerichte, die nach Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes nur an Gesetz und Recht gebunden sind, können die Finanzbehörden nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auch auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76, BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54).
  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel;

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der der erkennende Senat folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an den Dritten zahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117, m.w.N.; BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 80/00

    Kindergeld, Weiterleitung

    Auszug aus BFH, 22.09.2011 - III R 82/08
    Solche im Gesetz nicht selbst angeordneten Vereinfachungsregeln --wie das sog. Weiterleitungsverfahren-- sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23).
  • BFH, 29.01.2007 - III B 169/05

    Kindergeld

  • FG Nürnberg, 25.09.2008 - IV 267/06

    Keine Rückforderung von Kindergeld bei verweigerter Unterzeichnung der

  • BFH, 25.04.2018 - XI R 21/16

    Umsatzsteuer: Bemessungsgrundlage bei Tauschumsätzen; keine Minderung der

    Die Gerichte können die Finanzbehörden nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, Rz 21, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2019 - VIII R 43/15

    Unzulässigkeit des steuerlichen Querverbunds wirkt auch bei Beteiligung einer

    Die Gerichte können die Finanzbehörden auch nicht zwingen, Vereinfachungsregelungen, die durch allgemeine Verwaltungsanweisungen angeordnet werden, auf einen Fall anzuwenden, der nach deren Auffassung nicht von der Verwaltungsanweisung gedeckt ist (vgl. BFH-Urteile vom 22.09.2011 - III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, Rz 21, m.w.N.; in BFHE 261, 436, BStBl II 2018, 505, Rz 28).
  • FG München, 04.02.2014 - 5 V 3538/13

    Kindergeld, Weiterleitung

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch -im Streitfall die Kindsmutter mangels einer zu ihren Gunsten bestehenden Kindergeldfestsetzung (vgl. § 218 Abs. 1 AO)- nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht (vermeintlich) Kindergeldberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (z.B. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, m.w.N.).

    Hierzu gehört insbesondere das Vorliegen der auf amtlichem Vordruck abzugebenden Weiterleitungserklärung, mit welcher der vorrangig Berechtigte den dort angegebenen Inhalt bestätigt (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 16. August 2012 III B 73/11, BFH/NV 2012, 1825).

    Im Übrigen kann sich nur derjenige gegenüber der Rückforderung auf Treu und Glauben berufen, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (BFH in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).

    Außerdem reicht die Weiterzahlung des Kindergeldes -selbst bei Kenntnis der Behörde von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldes führen- allein nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes aus (BFH in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).

  • FG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 119/19

    Keine Erfüllungsfiktion für den Anspruch auf Kindergeld durch das Erbringen von

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -) steht nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 26 m. w. N.) einer Rückforderung von gezahltem Kindergeld nur dann entgegen, wenn sich der zur Rückzahlung Verpflichtete nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde.

    Schließlich muss der Verpflichtete auch tatsächlich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs vertraut und sich entsprechend eingerichtet (Vertrauensfolge) haben (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil in BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 26 m. w. N.).

    Die Zahlung des Kindergeldes allein reicht jedoch nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestands aus (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil in BFHE 235, 336 , BStBl II 2012, 734 , juris Rz 27 m. w. N.).

  • FG Münster, 05.08.2013 - 5 K 3191/10

    Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Essensausgabe an Arbeitnehmer einer in

    Solche im Gesetz nicht selbst angeordneten Vereinfachungsregeln sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH, Urteil vom 01.07.2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23; Urteil vom 22.09.2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734).
  • FG Münster, 11.12.2014 - 5 K 79/14

    Frage der Abgrenzung zwischen entgeltlicher Zurverfügungstellung eines

    Solche im Gesetz nicht selbst angeordnete Vereinfachungsregeln sind so auszulegen, wie sie die Verwaltung verstanden wissen will (BFH-Urteile vom 1. Juli 2003 VIII R 80/00, BFH/NV 2004, 23; vom 22. September 2011 III R 82/08, BStBl II 2012, 734).
  • BFH, 22.08.2011 - III B 192/10

    Haushaltsaufnahme des Kindes - Weiterleitung des Kindergeldes

    Die Rechtssache gewinnt auch nicht dadurch grundsätzliche Bedeutung, dass das FG Nürnberg in seinem Urteil vom 25. September 2008 IV 267/2006 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 840, nicht rechtskräftig; Rev. III R 82/08) die Revision zugelassen hat.
  • BFH, 21.08.2013 - III B 122/12

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fehlende Klärungsfähigkeit bei

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (Verwirkung) steht nach ständiger Rechtsprechung des BFH einer Rückforderung des Kindergeldes nur dann entgegen, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, unter II.5.).

    Der BFH hat --wie vorstehend ausgeführt-- die Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Rückforderung von zu Unrecht ausgezahltem Kindergeld verwirkt ist, bereits hinreichend geklärt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123; Senatsurteil in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734).

  • BFH, 16.08.2012 - III B 73/11

    Offenbare Unrichtigkeit i. S. des § 107 FGO - Zum Einwand der Weiterleitung beim

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Einwand der Weiterleitung des Kindergeldes nur dann beachtlich, wenn eine auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgefüllte Weiterleitungserklärung des vorrangig Berechtigten vorgelegt wird (so zuletzt Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BFH/NV 2012, 490, m.w.N.).

    Die Gründe, warum der vorrangig Berechtigte eine solche Erklärung nicht abgegeben hat, sind unerheblich (Senatsurteil in BFHE 235, 336, BFH/NV 2012, 490).

  • FG Bremen, 28.07.2016 - 3 K 1/16

    Unzulässigkeit eines Kindergeldanspruchs bei einem 21-jährigen Kind

    Der Grundsatz von Treu und Glauben (Verwirkung) steht nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 22. September 2011 III R 82/08, BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, [...] Rz 26 m.w.N.) einer Rückforderung des Kindergeldes nur dann entgegen, wenn sich der Rückzahlungsschuldner nach dem gesamten Verhalten der Familienkasse darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass diese das Recht in Zukunft nicht geltend machen werde.

    Im Übrigen kann sich nur derjenige gegenüber der Rückforderung auf Treu und Glauben berufen, der sich selbst rechtstreu verhalten hat (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, [...] Rz 26 m.w.N.).

    Außerdem reicht die bloße Weiterzahlung des Kindergeldes - selbst bei Kenntnis der Behörde von Umständen, die zum Wegfall des Kindergeldes führen - allein nicht zur Schaffung eines Vertrauenstatbestandes aus (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil in BFHE 235, 336, BStBl II 2012, 734, [...] Rz 27 m.w.N.).

  • FG München, 26.07.2022 - 12 K 1072/21

    Abgewiesene Klage im Verfahren um Kindergeld

  • BFH, 17.08.2023 - III R 37/22

    Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen

  • BFH, 27.12.2011 - III B 115/11

    Kein Absehen von der Rückforderung überzahlten Kindergelds bei Anweisung der

  • BFH, 13.06.2012 - III B 60/11

    Weiterleitung des Kindergeldes

  • BFH, 05.05.2014 - III B 156/13

    Kindergeldanspruch für entführte Kinder

  • BFH, 19.05.2022 - III R 16/20

    Erlass der Kindergeldrückforderung bei Nichtanzeige des Haushaltswechsels des

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2019 - 5 K 1182/19

    Vater muss an Mutter ausgezahltes Kindergeld an Familienkasse zurückerstatten

  • FG Köln, 29.04.2021 - 10 K 2648/20

    Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen

  • FG Hessen, 18.10.2018 - 6 K 837/18

    § 70 EStG

  • BFH, 11.07.2013 - VI R 67/11

    Kindergeldanspruch bei gleichzeitig bestehendem Anspruch auf Familienleistungen

  • BFH, 17.04.2014 - III B 9/13

    Darlegung des Klärungsbedarfs bei geltend gemachter grundsätzlicher Bedeutung -

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2019 - 3 K 1507/18

    Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigungen für eine

  • FG München, 14.06.2012 - 5 K 506/10

    Kindergeld Kindesentzug

  • FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15

    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen

  • FG Düsseldorf, 11.01.2019 - 15 K 2506/18

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen -

  • BFH, 13.05.2014 - III B 158/13

    Kindergeld nach den Abkommen über Soziale Sicherheit; Voraussetzungen für das

  • BFH, 22.11.2012 - III B 106/12

    Rückforderung von Kindergeld im Regelfall nicht treuwidrig

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.2017 - 3 K 2347/14

    Zufluss von Arbeitslohn - Antrag auf Änderung nach §§ 164 Abs. 2, 168 AO entgegen

  • FG Nürnberg, 10.09.2015 - 6 K 1562/14

    Bescheid, Kindergeld, Arbeitsentgelt, Kind, Arbeit, Bewerber,

  • FG Nürnberg, 05.12.2014 - 7 K 1981/12

    Keine Berücksichtigung der Kosten für den Empfang anlässlich der eigenen

  • FG München, 15.07.2020 - 7 K 769/18

    Kindergeldanspruch während eines Aufenthalts in der Türkei - Festsetzungsfrist

  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 3310/14

    Rückforderung Kindergeld durch die Familienkasse beim Leistungsempfänger nach

  • FG München, 20.03.2014 - 5 K 3011/12

    Kindergeld, Außerstande Sein eines über 18-jährigen Kind sich selbst zu

  • FG Münster, 22.11.2013 - 5 K 1251/11

    Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Leasinggestaltung

  • FG München, 26.02.2020 - 7 K 2198/19

    Rückerstattung von Kindergeld

  • FG Nürnberg, 12.04.2016 - 4 K 666/15

    Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen Abmeldung von der Arbeitsvermittlung

  • FG Nürnberg, 22.06.2021 - 3 K 695/20

    Rückzahlung von Kindergeld auf Grund eines Abzweigungsbescheids

  • FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18

    Berücksichtigung des Wohnsitzes des Kindes getrennt lebender Eltern bei der

  • FG München, 02.07.2019 - 12 K 1777/18

    Genügen des räumlichen Zusammenlebens mit gemeinsamer Versorgung in einem

  • FG Nürnberg, 09.04.2014 - 3 K 741/13

    Weiterleitung des Kindergeldes führt nicht zwingend zum Untergang eines

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