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   BFH, 28.11.1980 - III R 86/78   

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BFH, 28.11.1980 - III R 86/78 (https://dejure.org/1980,621)
BFH, Entscheidung vom 28.11.1980 - III R 86/78 (https://dejure.org/1980,621)
BFH, Entscheidung vom 28. November 1980 - III R 86/78 (https://dejure.org/1980,621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG §§ 9, 11 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Anteilswert - Kapitalgesellschaft - Anteilsveräußerung - Beteiligungswechsel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anteilsbewertung; keine Wertableitung aus Verkäufen, wenn diese in erster Linie einer Kooperation zweier Unternehmensgruppen dienen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BewG § 9, § 11 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 132, 482
  • BStBl II 1981, 353
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.12.1979 - III R 45/77

    Keine Ableitung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen als Verkäufen bei

    Auszug aus BFH, 28.11.1980 - III R 86/78
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats hat die Bewertung nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften aufgrund von Verkäufen den Vorrang vor der Schätzung des gemeinen Werts unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren (zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Dezember 1979 III R 45/77, BFHE 129, 394, BStBl II 1980, 234).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr der Handel zu verstehen, der sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not, sondern freiwillig und in Wahrung seiner eigenen Interessen zu handeln in der Lage ist (Urteile in BFHE 129, 394, 396, BStBl II 1980, 234, und vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, 337, BStBl II 1969, 395).

  • BFH, 14.02.1969 - III 88/65

    Anteile an Kapitalgesellschaft - Gemeiner Wert - Verkaufspreise - Objektive

    Auszug aus BFH, 28.11.1980 - III R 86/78
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist unter gewöhnlichem Geschäftsverkehr der Handel zu verstehen, der sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not, sondern freiwillig und in Wahrung seiner eigenen Interessen zu handeln in der Lage ist (Urteile in BFHE 129, 394, 396, BStBl II 1980, 234, und vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, 337, BStBl II 1969, 395).

    Der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis für Anteile an Kapitalgesellschaften wird nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor allem durch das Vermögen und die Ertragsaussichten der Gesellschaft, um deren Anteile es sich handelt, bestimmt (vgl. BFHE 95, 334, 338, BStBl II 1969, 395).

  • BFH, 14.10.1966 - III 281/63

    Schätzung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien unter Berücksichtigung des

    Auszug aus BFH, 28.11.1980 - III R 86/78
    a) Nach dem Wortlaut des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG ist der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften aus "Verkäufen", d.h. grundsätzlich aus einer Mehrzahl von Veräußerungsgeschäften abzuleiten (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1966 III 281/63, BFHE 87, 218, BStBl III 1967, 82).
  • BFH, 23.02.1979 - III R 44/77

    Verkauf von Geschäftsanteilen - GmbH - Minderheitsbeteiligung -

    Auszug aus BFH, 28.11.1980 - III R 86/78
    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt wesentlich von dem der Entscheidung vom 23. Februar 1979 III R 44/77 (BFHE 128, 254, BStBl II 1979, 618) zugrunde liegenden, wo es der Erwerberin um die Beteiligung an einem branchenfremden Unternehmen, und zwar ausschließlich um eine Kapitalanlage, ging, weil eine Marktausdehnung in der eigenen Branche nicht mehr möglich war.
  • BFH, 15.03.2018 - VI R 8/16

    Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

    Auszuklammern sind dabei solche preisbildende Faktoren, die mit der Beschaffenheit der Anteile selbst nichts zu tun haben (BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, BStBl II 1981, 353).
  • BFH, 26.04.2006 - II R 58/04

    Finanzamt nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus

    Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel nach den wirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage zu verstehen, bei dem die Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not, sondern in Wahrung ihrer eigenen Interessen handeln (BFH-Urteile vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, BStBl II 1969, 395; vom 7. Dezember 1979 III R 45/77, BFHE 129, 394, BStBl II 1980, 234; vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, BStBl II 1981, 353, und vom 5. März 1986 II R 232/82, BFHE 146, 460, BStBl II 1986, 591).
  • BFH, 05.03.1986 - II R 232/82

    Der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft kann aus

    Aus dieser Fassung des Gesetzes ergibt sich, daß die Ermittlung des gemeinen Werts aufgrund von Verkäufen den Vorrang vor der Schätzung hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, 484, BStBl II 1981, 353, m.w.N.).

    a) Als gewöhnlicher Geschäftsverkehr ist der Handel nach den wirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage zu verstehen, bei dem die Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not, sondern in Wahrung ihrer eigenen Interessen handeln (vgl. Urteil in BFHE 132, 482, 485, BStBl II 1981, 353).

    b) Der Senat kann der Klägerin nicht zustimmen, daß ihr Fall mit einer Anteilsveräußerung zur Neuordnung des Unternehmens mit dem Ziel einer gegenseitigen wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit vergleichbar sei, in dem der III.Senat des BFH den Verkaufspreis wegen Beeinflussung durch ungewöhnliche Verhältnisse der Bewertung nicht zugrunde legte (vgl. BFHE 132, 482, BStBl II 1981, 353).

    In dem mit Urteil in BFHE 132, 482, BStBl II 1981, 353 entschiedenen Fall sind in vier Kapitalgesellschaften, deren Anteile von einer bestimmten Gruppe gehalten wurden, die Mitglieder einer anderen Gruppe eingetreten, um das Fertigungsprogramm der bisher verbundenen Gesellschaften wesentlich zu erweitern.

  • BFH, 01.09.2016 - VI R 16/15

    Bewertung des geldwerten Vorteils aus dem Erwerb von Aktien im Rahmen eines

    Darunter ist der Handel zu verstehen, der sich im freien Wirtschaftsleben nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not oder besonderen Rücksichten, sondern freiwillig in Wahrung seiner eigenen Interessen zu handeln in der Lage ist (BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, 485, BStBl II 1981, 353, 355, m.w.N.).
  • FG Thüringen, 09.04.2003 - III 313/02

    Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten Überlassung von

    Besondere persönliche Eigenschaften, wie hier die Zugehörigkeit zum Management der Klägerin, die für die Preisbildung von Bedeutung seien, führten aber dazu, dass der Preis nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt werde (vgl. Urteil des BFH vom 28. November 1980, BStBl II 1981, 353).

    Verkäufe, die zur Ableitung des gemeinen Wertes am Stichtag herangezogen werden können, sind dabei nach ständiger Rechtsprechung nur solche Verkäufe, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482 , BStBl II 1981, 353, 355; vom 5. März 1986 II R 232/82, BFHE 146, 460, BStBl II 1986, 591, 593).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist daher erforderlich, dass sich der Verkauf insbesondere nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und jeder Vertragspartner dabei seine eigenen Interessen wahren will (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, a.a.O.).

  • FG München, 13.07.2009 - 4 K 235/06

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Geschäftsanteilen aus Verkäufen bei

    Die Klägerin weist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 1980 III R 86/78 (BStBl II 1981, 353) hin.

    (5.5) Der Sachverhalt des Streitfalles ist mit dem Sachverhalt des von der Klägerin zitierten BFH-Urteils vom 28. November 1980 III R 86/78 (BStBl II 1981, 353) nicht vergleichbar.

  • BFH, 19.12.2007 - II R 22/06

    Keine gemischte Schenkung bei Übertragung von Geschäftsanteilen aufgrund

    Eine derartige Ableitung setzte Verkaufsfälle voraus, bei denen die Verkaufspreise eindeutig als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen anzusehen sind (vgl. BFH-Urteile vom 26. September 1980 III R 21/78, BFHE 132, 101, BStBl II 1981, 153; vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, BStBl II 1981, 353).
  • BFH, 14.07.2009 - IX R 6/09

    Gewinn aus einer verdeckten Einlage - Ableitung des gemeinen Werts von

    Auszuklammern sind dabei solche preisbildende Faktoren, die mit der Beschaffenheit der Anteile selbst nichts zu tun haben (BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, BStBl II 1981, 353).
  • BFH, 09.03.1994 - II R 39/90

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Stammaktien aus dem Börsenkurs von

    Darunter ist der Handel zu verstehen, der sich im freien Wirtschaftsleben nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Angebot und Nachfrage vollzieht und bei dem jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not oder besonderen Rücksichten, sondern freiwillig in Wahrung seiner eigenen Interessen zu handeln in der Lage ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, 485, BStBl II 1981, 353, 355, m. w. N.).
  • BFH, 05.02.1992 - II R 185/87

    Ausgabe neuer GmbH-Anteile als Verkauf i.S.d. § 11 Abs. 2 S. 2 BewG

    Entscheidend ist vielmehr, daß das vom neuen Gesellschafter für den Geschäftsanteil entrichtete Entgelt nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten gebildet wurde und jeder Vertragspartner ohne Zwang und nicht aus Not oder besondere Rücksichten, sondern freiwillig in Wahrung seiner eigenen Interessen handeln konnte (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, BStBl II 1969, 395, und vom 28. November 1980 III R 86/78, BFHE 132, 482, BStBl II 1981, 353).
  • BFH, 22.08.2002 - II B 170/01

    Anteilswert; Ableitung aus stichtagsnahen Verkaufsfällen

  • FG Nürnberg, 02.12.2010 - 4 K 715/09

    Ableitung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen aus zeitnahen Verkäufen: Beginn

  • FG Köln, 26.11.2014 - 7 K 4141/09

    Zusammenschluss von zwei Genossenschaften

  • BFH, 08.08.2001 - II R 59/98

    Feststellungsbescheid - Anteilen an Kapitalgesellschaften - Anteilsbewertung -

  • FG Köln, 27.02.2013 - 4 K 1543/09

    Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung erfolgt nicht im Rahmen des

  • FG Köln, 07.03.2012 - 5 K 4935/05

    Einkommensteuer: Einkünfte § 15 oder 18 EStG, Rückstellungen, Veräußerungsgewinn

  • FG Münster, 08.12.2008 - 3 K 1595/05

    Verpflichtung zur Versteuerung eines durch Übertragung des wirtschaftlichen

  • FG Saarland, 23.10.2007 - 1 K 2346/98

    Zur Anerkennung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Anteilsübertragung

  • FG München, 22.09.1998 - 12 K 1776/94

    Bestimmung der Höhe des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen im Rahmen der sog.

  • BFH, 16.03.1994 - I R 29/93

    Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch

  • FG München, 13.09.2002 - 4 V 137/02

    Schätzung des Wertes von inländischen GmbH-Anteilen, die gegen junge US-Aktien

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