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   BFH, 07.06.2000 - III R 9/96   

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BFH, 07.06.2000 - III R 9/96 (https://dejure.org/2000,1580)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2000 - III R 9/96 (https://dejure.org/2000,1580)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - III R 9/96 (https://dejure.org/2000,1580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anlagevermögen - Betriebsstätte im Fördergebiet - Geschäftsleitung außerhalb Fördergebiets - Investitionszulage

  • Judicialis

    InvZV § 2 Nr. 5 (später Nr. 6) Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZV § 2 Nr. 5 (später Nr. 6) lit. a
    Investitionszulage: Zuordnung zu einer Betriebsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZV § 2 Nr 6 J: 1990, InvZV § 2 S 1 J: 1990, AO 1977 § 12, AO 1977 § 164 Abs 2, BGB § 242
    Betriebsstätte; Treu und Glauben; Zulassung

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 363
  • BB 2000, 1930
  • BStBl II 2000, 592
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 25.09.1996 - III R 112/95

    Ein Kraftfahrzeug ist auch dann betriebsbereit und damit angeschafft, wenn nur

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Dabei berücksichtigt er, dass mit der InvZV --wie mit dem Nachfolgegesetz, dem InvZulG 1991, auch-- im Fördergebiet eine vermehrte Wirtschaftstätigkeit mit entsprechender Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen ausgelöst werden sollte (zum InvZulG 1991 s. insoweit z.B. das Senatsurteil vom 25. September 1996 III R 112/95, BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70, Nr. 2 der Entscheidungsgründe).

    Doch weist der Senat insoweit auf seine Urteile in BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70, und vom 19. Juni 1997 III R 111/95 (BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72) hin.

  • BFH, 18.12.1986 - I R 130/83

    Anforderungen an den Umfang von betrieblichen Handlungen zur Begründung einer

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Für die Annahme einer festen Geschäftseinrichtung oder Anlage im Sinne dieser Vorschrift reichten verhältnismäßig nebensächliche oder untergeordnete Betriebshandlungen aus; die Anforderungen seien umso geringer, je mehr sich die eigentliche gewerbliche Tätigkeit außerhalb einer festen örtlichen Anlage vollziehe (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1986 I R 130/83, BFH/NV 1988, 119).

    Auch sei von P aus nicht einmal der Geldverkehr kontrolliert worden, eine Tätigkeit, die der BFH im Fall des Urteils in BFH/NV 1988, 119 als ausreichend für die Begründung einer Betriebsstätte angesehen habe.

  • BFH, 19.06.1997 - III R 111/95

    Investitionszulage: Anschaffungszeitpunkt eines Lkw

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Doch weist der Senat insoweit auf seine Urteile in BFHE 182, 226, BStBl II 1998, 70, und vom 19. Juni 1997 III R 111/95 (BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72) hin.
  • BFH, 11.03.1988 - III R 113/82

    Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, die vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Der erkennende Senat hat es für zulässig erachtet, dass sog. Konjunkturzulagen nach § 4b des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1975 auch (schon) für Wirtschaftsgüter gewährt wurden, die vor der Eröffnung des Betriebs angeschafft wurden, wenn dieser sodann zügig errichtet und alsbald eröffnet wurde (s. z.B. BFH-Urteil vom 11. März 1988 III R 113/82, BFHE 153, 191, BStBl II 1988, 636).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Der Begriff der Betriebsstätte in der InvZV ist im Streitfall --wie auch vom FG angenommen-- nach § 12 AO 1977 zu bestimmen (vgl. z.B. den Senatsbeschluss vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, zum InvZulG 1991).
  • BFH, 11.10.1989 - I R 77/88

    Eine Geschäftseinrichtung ist nur dann die Betriebsstätte eines

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH reiche die bloße tatsächliche Mitbenutzung eines Raumes für die Annahme einer Betriebsstätte i.S. des § 12 AO 1977 nicht aus (Hinweis auf das Urteil vom 11. Oktober 1989 I R 77/88, BFHE 158, 499, BStBl II 1990, 166).
  • BFH, 17.12.1998 - I B 101/98

    Geschäftsstelle als Betriebsstätte einer ausländischen (hier: ungarischen)

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Ebenso ist nicht bekannt, inwieweit die Klägerin den betreffenden Büroraum auch nach außen als Geschäftsadresse bekannt gemacht hat (s. hierzu etwa den BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1998 I B 101/98, BFH/NV 1999, 753).
  • FG Brandenburg, 29.08.1995 - 3 K 195/95

    Anspruch auf Investitionszulage für eine Zugmaschine; Anschaffung eines

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Das FG vernahm T als Zeugen und gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 192 veröffentlichtem Urteil statt.
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Auszug aus BFH, 07.06.2000 - III R 9/96
    Dabei ist eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (s. z.B. den BFH-Beschluss vom 29. August 1996 I B 12-13/96, BFH/NV 1997, 96).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 8/00

    Investitionszulage: Arbeitnehmerwohnung als Betriebsstätte

    a) Die Voraussetzungen für eine Betriebsstätte sind auch für das Zulagenrecht § 12 AO 1977 und der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu entnehmen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911).

    Einzelnen Beweisanzeichen kann je nach Art des Unternehmens und der von diesem ausgeübten Tätigkeit eine unterschiedliche Bedeutung zukommen (BFH-Urteil in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592; BFH-Beschluss vom 12. September 2000 III B 48/99, nicht veröffentlicht --NV--, juris).

    Der Senat braucht daher weder zu prüfen, ob das FG hinsichtlich des angemieteten Raums in Z die Voraussetzungen für die Annahme einer Betriebsstätte zu Recht angenommen hat, noch zu entscheiden, welcher Betriebsstätte dann die Wirtschaftsgüter zulagenrechtlich zuzuordnen wären (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; in BFH/NV 2001, 911).

  • FG Hamburg, 30.03.2005 - V 131/01

    Gewerbesteuerzerlegung und Betriebsstättenbegriff

    Dabei ist eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (vgl. BFH, Urteil vom 7.6.2000, III R 9/96, BFHE 192, 363 , BStBl II 2000, 592 ).
  • BFH, 04.12.2003 - III R 30/01

    Betriebsstättenzugehörigkeit bei der Investitionszulage

    Unterhält ein Anspruchsberechtigter mehrere Betriebsstätten sowohl inner- als auch außerhalb des Fördergebiets, so gehören die einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht räumlich zugeordneten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen derjenigen Betriebsstätte, zu der die engeren Beziehungen bestehen (Fortführung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592).

    Diese aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme des FG unter Würdigung der Gesamtumstände vorgenommene tatsächliche und rechtliche Beurteilung, der nunmehr auch das FA folgt, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (zu den zulagenrechtlichen Voraussetzungen einer Betriebsstätte vgl. BFH-Urteile vom 6. August 1998 III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144; vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592, und vom 23. Mai 2002 III R 8/00, BFHE 198, 325, BStBl II 2002, 512, jeweils m.w.N.).

    Diese Entscheidung ist nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles zu treffen (Senatsurteile in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592, und vom 7. Dezember 2000 III R 49/98, BFH/NV 2001, 911, unter II. 3. der Gründe).

  • FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99

    Begriff der Betriebstätte nach dem InvZulG; Zuordnung von Lkw zu einer

    Der Beklagte beruft sich dazu auf das BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96 (BStBl. II 2000, 592), wonach ein Wirtschaftsgut derjenigen Betriebsstätte zuzuordnen sei, zu der die engeren Beziehungen bestünden.

    Der Begriff der Betriebsstätte nach dem InvZulG bestimmt sich nämlich nach § 12 AO (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592).

    Dem Tatbestandsmerkmal der Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet kommt stets dann besondere Bedeutung zu, wenn die Betriebsstätte der Geschäftsleitung des investierenden Unternehmens außerhalb des Fördergebiets liegt (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, a.a.O.).

    Dabei ist maßgeblich, von wo aus regelmäßig über die bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs entschieden wird, insbesondere darüber, wann und welcher Transport ausgeführt werden soll, welche Besatzung das Fahrzeug benutzt und wann dieses im Einzelfall zu reparieren ist (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, a.a.O.).

  • BFH, 18.03.2009 - III R 2/06

    Betriebsstätte durch Nutzung eines LKW-Parkplatzes - Verfügungsmacht des

    Denn auf die Betriebsstätte der Geschäftsleitung würde es nur ankommen, wenn die räumliche Zuordnung des Wirtschaftsgutes zweifelhaft wäre (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592; Senatsbeschluss vom 30. Mai 2008 III B 37/07, BFH/NV 2008, 1533).
  • FG Niedersachsen, 17.08.2005 - 2 K 319/02

    Rückforderung der Investitionszulage für einen Sattelschlepper ; Vorliegen einer

    Eine Betriebsstätte liegt nur vor, wenn einem Steuerpflichtigen Räume zur ständigen Benutzung zur Verfügung stehen, über die er nicht nur eine vorübergehende Verfügungsmacht besitzt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.05.2002, III R 8/00; BStBl II 2002, 512; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592, m.w.N.; vom 7. Dezember 2000, III R 49/98, BFH/NV 2001, 911).

    Der Nutzende muss eine einem Mieter ähnliche Rechtsposition innehaben, die ihm nicht ohne weiteres entzogen oder ohne seine Mitwirkung nicht verändert werden kann (BFH-Urteil vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592; BFH-Beschluss vom 12. September 2000, III B 48/99, - NV -, juris; BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 911).

    In Fällen, in denen die Betriebsstätte der Geschäftsleitung - wie im Streitfall - außerhalb des Fördergebiets liegt, sind nämlich die Wirtschaftsgüter, sofern keine eindeutige räumliche Zuordnung möglich ist, der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles (vgl. BFH-Urteile vom 27. Februar 1976, III R 71/75, nicht veröffentlicht, zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes [BerlinFG]; vom 7. Juni 2000, III R 9/96, BStBl II 2000, 592 m.w.N.; vom 7. März 1996, II 502/94, EFG 1996, 771) die engeren Beziehungen besteht.

  • BFH, 30.05.2008 - III B 37/07

    Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zu einer Betriebsstätte im Fördergebiet

    Hinzu komme, dass die in dem Senatsurteil vom 7. Juni 2000 III R 9/96 (BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592) entwickelten Grundsätze zur Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zu einer Betriebsstätte durch die Finanzgerichte zu eng ausgelegt würden; dies habe Breitenwirkung.

    Der Senat hat mit Urteil in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592 entschieden, dass dem Tatbestandsmerkmal der Zugehörigkeit des Wirtschaftsgutes zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet im Investitionszulagenrecht besondere Bedeutung zukomme, wenn die Betriebsstätte der Geschäftsleitung des investierenden Unternehmens außerhalb des Fördergebiets liege; in solchen Fällen seien die betreffenden Wirtschaftsgüter, sofern keine eindeutige räumliche Zuordnung möglich sei, nach den Gesamtumständen des jeweiligen Falles der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der die engeren Beziehungen bestehen.

    b) Der Vortrag der Klägerin, die in dem Senatsurteil in BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592 entwickelten Grundsätze zur Zugehörigkeit eines Wirtschaftsgutes zu einer Betriebsstätte würden durch die Finanzgerichte zu eng ausgelegt, genügt den Begründungserfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 2 FGO nicht.

  • FG Münster, 24.08.2016 - 7 K 821/13

    Einkommensteuerfreiheit von in Großbritannien erzieltem Arbeitslohn nach dem

    Dabei ist eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (BFH, Urt. vom 07.06.2000 - III R 9/96, BStBl II 2000, 592; BFH, Beschluss vom 12.09.2000 - III B 48/99).
  • BFH, 07.12.2000 - III R 49/98

    Reisebüro - Omnibus - Gewerbliche Tätigkeit - Investitionszulage -

    Der Senat weist zu den --zulagenrechtlichen-- Anforderungen an eine Betriebsstätte auf sein Urteil vom 7. Juni 2000 III R 9/96 (BStBl II 2000, 592, BFH/NV 2000, 1425) hin.

    Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis gelangen, dass der Kläger mehrere, z.T. auch außerhalb des Fördergebietes liegende Betriebsstätten im maßgebenden Drei-Jahres-Zeitraum unterhalten hat, so wären die Wirtschaftsgüter der Betriebsstätte zuzuordnen, zu der die engeren Beziehungen bestanden; im Einzelnen verweist der Senat hierzu gleichfalls auf sein Urteil in BStBl II 2000, 592, BFH/NV 2000, 1425.

  • BFH, 16.04.2002 - X B 140/01

    Neues Zulassungsrecht; Divergenz i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Altern. FGO n.F.

    aa) Wie das FA selbst zutreffend vorträgt, hat das FG seiner aufgrund der Umstände des konkreten Falles getroffenen Entscheidung, dass die LKW des Klägers und Beschwerdegegners (Kläger) nicht der Hauptbetriebsstätte in Westdeutschland, sondern der Betriebsstätte im Fördergebiet zuzuordnen seien, die abstrakten Grundsätze zugrunde gelegt, welche der BFH in seinem Urteil vom 7. Juni 2000 III R 9/96 (BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592, betreffend die nach denselben abstrakten Kriterien zu beurteilende Frage der Zugehörigkeit von beweglichen Anlagegütern zur Betriebsstätte im Fördergebiet nach den in Investitionszulagegesetzen --InvZulG-- ab 1990) entwickelt hat.
  • FG Hessen, 02.04.2003 - 11 K 6139/97

    Betriebstätte; Fördergebiet; Transportfahrzeug; Mitbenutzung; Privatraum;

  • FG Hamburg, 28.10.2003 - VI 216/01

    InvZulG: Investitionszulagenrechtliche Betriebsstätte bei Tankstellenverpachtung

  • FG Berlin-Brandenburg, 31.01.2008 - 13 K 2235/05

    Investitionszulage für Errichtung einer Fernwärmeanlage und einer

  • BFH, 17.10.2005 - III B 150/04

    Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisen; Rügeverzicht

  • BFH, 02.06.2005 - III R 74/03

    InvZul - Begriff der Betriebsstätte

  • BFH, 12.09.2000 - III B 48/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsstätte -

  • FG Niedersachsen, 27.02.2001 - 7 K 82/99

    Zuordnung von LKW zu einer Betriebsstätte im Fördergebiet

  • FG Münster, 22.06.2016 - 7 K 2297/14

    Einkommensteuerfreiheit eines Überschusses aus einer selbständigen Tätigkeit in

  • FG Nürnberg, 04.02.2003 - I 8/02

    Zugehörigkeit von im Fördergebiet eingesetzten Tankfahrzeugen und im Fördergebiet

  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 250/00

    Gewährung einer Investitionzulage für eine zum landwirtschaftlichen Betrieb

  • FG Sachsen, 06.03.2012 - 5 K 1353/10

    Gewährung von Investitionszulage für die Einrichtung eines 5-Sterne-Hotels nach

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.05.2003 - 3 K 3012/01

    Überlassung von einzelnen Brezelverkaufsstellen begründen keine Betriebsstätte

  • FG Nürnberg, 28.11.2000 - I 223/97

    Zur Gewährung von Investitionszulage für im Fördergebiet eingesetzte Reisebusse

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