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   BFH, 10.01.1992 - III R 99/89   

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https://dejure.org/1992,2666
BFH, 10.01.1992 - III R 99/89 (https://dejure.org/1992,2666)
BFH, Entscheidung vom 10.01.1992 - III R 99/89 (https://dejure.org/1992,2666)
BFH, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - III R 99/89 (https://dejure.org/1992,2666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung der Investitionszulage auf Grund eines kurzen Zeitraums um neue Investitionsanreize zu schaffen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.09.1989 - III R 180/86

    Anforderungen an die Gewährung des rechtlichen Gehörs - Verstoß gegen allgemeine

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 99/89
    Der Senat hat mit Urteil vom 22. September 1989 III R 180/86 (BFH/NV 1990, 528) entschieden, daß im Zuge einer kontinuierlich fortschreitenden Entwicklung mit dem Ziel der Errichtung des geplanten Gebäudes ein Vorgang von nicht unbedeutendem Gewicht im Begünstigungszeitraum den Beginn der Bauarbeiten kennzeichnen kann.

    Die kontinuierliche Entwicklung mit dem Ziel der Errichtung des geplanten Gebäudes muß sich vielmehr durch einen Vorgang im Begünstigungszeitraum so verdichten, daß der Steuerpflichtige die Entscheidung zu bauen für sich bindend und unwiderruflich nach außen hin erkennbar gemacht hat (vgl. Urteil in BFH/NV 1990, 528; ferner Urteil des Senats vom 4. Mai 1984 III R 80/81, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 07.03.1980 - III R 45/78

    Zu den Begriffen "Antrag auf Baugenehmigung" und "Beginn der Bauarbeiten" i. S.

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 99/89
    Wie der erkennende Senat bereits in dem Urteil vom 7. März 1980 III R 45/78 (BFHE 130, 218, BStBl II 1980, 411) ausgeführt hat, ist es für die Annahme des Beginns der Bauarbeiten grundsätzlich nicht ausreichend, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des Begünstigungszeitraums mit Abbrucharbeiten begonnen hatte, ohne daß zu diesem Zeitpunkt bereits ein Bauauftrag erteilt worden war.

    Tragender Gesichtspunkt ist, daß es dem Gesetzgeber mit der Schaffung des § 4 b InvZulG 1975 darauf ankam, einen Anreiz für neue Investitionen innerhalb eines kurzen Zeitraums zu bieten (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 130, 218, BStBl II 1980, 411, und BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 468).

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 99/89
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620) gehörten Abbruchkosten zu den Gebäudeherstellungskosten, wenn der Abbruch des alten Gebäudes mit der Schaffung des neuen Gebäudes in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehe.

    Die Vorinstanz begründet zu Unrecht ihre abweichende Auffassung mit der Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620.

  • BFH, 18.12.1986 - III R 123/82

    Gewährung von Investitionszulagen für Bauliche Maßnahmen

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 99/89
    Tragender Gesichtspunkt ist, daß es dem Gesetzgeber mit der Schaffung des § 4 b InvZulG 1975 darauf ankam, einen Anreiz für neue Investitionen innerhalb eines kurzen Zeitraums zu bieten (vgl. BFH-Entscheidung in BFHE 130, 218, BStBl II 1980, 411, und BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 468).

    Der Senat kann offen lassen, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Bestellung von Bauteilen von wesentlicher bautechnischer Bedeutung für das geplante Gebäude für sich (oder nur im Zusammenhang mit den vorherigen Planungsarbeiten) gesehen ein Baubeginn liegen kann (vgl. dazu Urteil des Senats in BFH/NV 1987, 468) und ob diese Voraussetzungen hier vorliegen.

  • BFH, 18.04.1990 - III R 12/88

    Bauanzeige als Antrag auf Baugenehmigung i. S. des § 4b Abs. 2 Satz 3 InvZulG

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 99/89
    Wie alle inneren Tatsachen bedarf ein solcher Entschluß der Dokumentation nach außen (s. BFH-Urteile vom 18. April 1990 III R 12/88, BFHE 160, 383 [BFH 18.04.1990 - III R 12/88] unter 1. b., BStBl II 1990, 754, und vom 23. Mai 1990 III R 44/87, BFHE 162, 168, BStBl II 1990, 1037).
  • BFH, 28.09.1982 - III R 12/80

    Bei Durchführung eines Bauvorhabens auf einem anderen als dem ursprünglich

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 99/89
    Wenn er ausnahmsweise in § 4 b Abs. 2 Satz 6 InvZulG 1975 unter bestimmten Voraussetzungen den Beginn der Bauarbeiten als Beginn der Herstellung bestimmt, hat er damit in erster Linie einen Investitionsanreiz auch für die Fälle schaffen wollen, in denen der Bauantrag vor dem Begünstigungszeitraum gestellt, das Bauvorhaben selbst aber noch nicht in Angriff genommen worden war (BFH-Urteil vom 28. September 1982 III R 12/80, BFHE 137, 134 unter 2., BStBl II 1983, 146).
  • BFH, 23.05.1990 - III R 44/87

    Beschäftigungszulage für im Begünstigungszeitraum begonnene

    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 99/89
    Wie alle inneren Tatsachen bedarf ein solcher Entschluß der Dokumentation nach außen (s. BFH-Urteile vom 18. April 1990 III R 12/88, BFHE 160, 383 [BFH 18.04.1990 - III R 12/88] unter 1. b., BStBl II 1990, 754, und vom 23. Mai 1990 III R 44/87, BFHE 162, 168, BStBl II 1990, 1037).
  • BFH, 04.05.1984 - III R 80/81
    Auszug aus BFH, 10.01.1992 - III R 99/89
    Die kontinuierliche Entwicklung mit dem Ziel der Errichtung des geplanten Gebäudes muß sich vielmehr durch einen Vorgang im Begünstigungszeitraum so verdichten, daß der Steuerpflichtige die Entscheidung zu bauen für sich bindend und unwiderruflich nach außen hin erkennbar gemacht hat (vgl. Urteil in BFH/NV 1990, 528; ferner Urteil des Senats vom 4. Mai 1984 III R 80/81, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Der BFH hat in dem Abbruch eines alten Gebäudes in der Regel noch nicht den Beginn der Bauarbeiten für ein auf dem Gelände geplantes neues Gebäude gesehen (BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558, zu § 4 b des Investitionszulagengesetzes - InvZulG - 1975).
  • FG München, 15.03.2006 - 1 K 2294/03

    Gewerbliche Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin

    Ein solcher Fall liegt dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige "wie ein Händler" verhält oder wenn er ohne Einsatz eigenen Vermögens und unter Zuhilfenahme beruflich erlangter Kenntnisse Kursdifferenzen ausnutzt und sich damit "bankentypisch" verhält (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1992 III R 99/89, BFH/NV 1994, 80).

    Als händlertypisch wurde hierbei insbesondere der unmittelbare Kontakt mit anderen Marktteilnehmern, die Ausnutzung der beruflichen Kenntnisse, die Branchengleichheit und die Kurzfristigkeit ("Taggleichheit") der Geschäftsabwicklung, die Ausnutzung geringer Kursdifferenzen und dadurch minimaler Gewinnchancen bei gleichzeitig hohen Geschäftsvolumina sowie das jeweils geringe Risiko der getätigten Geschäfte gewertet (BFH-Urteile vom 9. Oktober 1992 III R 9/89, BFH/NV 1994, 80, vom 6. März 1991 X R 39/88, BStBl II 1991, 631 , vom 15. März 1994 X R 38/92, BFH/NV 1994, 850).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 51/01

    Herstellungsbeginn bei der Eigenheimzulage

    Mit den Bauarbeiten begonnen wird nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteile 10. Januar 1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558, und vom 16. Dezember 1998 X R 153/95, BFH/NV 1999, 782, m.w.N.) zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bauherr seine Entscheidung zu bauen, für sich bindend und unwiderruflich nach außen erkennbar gemacht hat.
  • BFH, 13.02.1998 - V B 69/97

    Option: Beginn der Gebäudeerrichtung

    Dann müßte der Antragsteller aber mit dem Abbruch bereits vor dem Stichtag 11. November 1993 begonnen haben (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 10. Januar 1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558).
  • FG München, 12.08.2008 - 13 K 4791/06

    Keine Eigenheimzulage für nach dem 31.12.2003 begonnen Einbau eines Bades in ein

    Mit den Bauarbeiten begonnen wird nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteile 10. Januar 1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558, und vom 16. Dezember 1998 X R 153/95, BFH/NV 1999, 782, m.w.N.) zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bauherr seine Entscheidung zu bauen, für sich bindend und unwiderruflich nach außen erkennbar gemacht hat.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2009 - 1 K 1701/05

    Investitionszulage nach § 3 Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1999 für

    Er sieht die Richtigkeit der in dem Urteil aufgezeigten Grundsätze auch durch die Rechtsprechung bestätigt, die im Hinblick auf die durch die Fördergesetze beabsichtigten Investitionsanreize grundsätzlich den Beginn der Herstellung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfange annimmt, zu dem und soweit der Investor sich bindend und unwiderruflich in einer nach außen dokumentierten Weise für die Herstellung entschieden hat (Urteile des BFH vom 01. Juni 1979, III R 101/76, BStBl. 1979 II 580; vom 22. September 1989, III R 180/86, BFH/NV 1990, 528; vom 13. Juli 1990, III R 54/86, BStBl. 1990 II 923; vom 09. November 1990, III R 50/88, BStBl. 1991 II 425; vom 10. Januar 1992, III R 99/89, BFH/NV 1992 II 558).
  • FG Nürnberg, 15.12.2010 - 3 K 1293/08

    Keine Wiedereröffnung des Verfahrens nach Schluss der mündlichen Verhandlung -

    Mit den Bauarbeiten begonnen wird nach ständiger Rechtsprechung (BFH-Urteile 10. Januar 1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558, und vom 30. September 2003 III R 51/01, BFHE 204, 76, BStBl II 2004, 209 m.w.N.) zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bauherr seine Entscheidung zu bauen, für sich bindend und unwiderruflich nach außen erkennbar gemacht hat.
  • FG Brandenburg, 25.11.2004 - 5 K 1993/02

    Investitionszulagensatz für ein Gebäude, für das im Oktober 1999 der Bauantrag

    Nach der ständigen investitionszulagenrechtlichen Rechtsprechung wird daher bei Gebäuden als Beginn der Herstellung der Zeitpunkt der Erteilung eines spezifizierten Bauauftrags oder der Zeitpunkt der Erteilung eines Auftrags zur Fertigung und Lieferung von speziellen Bauteilen qualifiziert (BFH, Urteile vom 18.12.1986 III R 123/82, BFH/NV 1987, 486; vom 28.9.1979 III R 95/77, BStBl. II 1980, 56, BFHE 129, 104 ; vom 10.01.1992 III R 99/89, BFH/NV 1992, 558; vom 22.09.1989 III R 180/86, BFH/NV 1990, 528).
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