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   BFH, 20.04.2004 - III S 1/04 (PKH)   

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https://dejure.org/2004,10359
BFH, 20.04.2004 - III S 1/04 (PKH) (https://dejure.org/2004,10359)
BFH, Entscheidung vom 20.04.2004 - III S 1/04 (PKH) (https://dejure.org/2004,10359)
BFH, Entscheidung vom 20. April 2004 - III S 1/04 (PKH) (https://dejure.org/2004,10359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für einen Prozesskostenhilfeantrag - Unzulässigkeit einer Beschwerde an den Bundesfinanzhof mangels Prozessvertretung wegen Mittellosigkeit des Antragstellers - Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen ...

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 3; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 62a; ; FGO § 79b; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 142; ; ZPO § 114 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bei einem erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gestellten Antrag auf PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.09.2002 - X S 4/02

    PKH-Antrag für die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - III S 1/04
    Gerichtsgebühren entstehen nicht (§ 142 FGO, § 118 Abs. 1 Sätze 4 und 5 ZPO; BFH-Beschluss vom 17. September 2002 X S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 73).
  • BFH, 15.04.1999 - X S 1/99

    PKH für NZB oder Revision; Anforderungen an die Darstellung des

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - III S 1/04
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht nur, dass er innerhalb der Beschwerdefrist einen Antrag auf PKH stellt, sondern auch, dass er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegt und sein Rechtsmittelbegehren zumindest in laienhafter Weise so darstellt, dass beurteilt werden kann, ob ein Grund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO für die Zulassung der Revision gegeben ist (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355; vom 8. Februar 2001 III S 15/00, BFH/NV 2001, 1270, ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - III S 1/04
    Der X. Senat des BFH hat im Beschluss vom 14. Oktober 2003 X S 9/03 (PKH) --BFH/NV 2004, 221-- Zweifel geäußert, ob im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgten Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, unter II. 1. a, m.w.N.) die Ablehnung einer PKH für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision noch darauf gestützt werden kann, dass der Antragsteller sein Rechtsbegehren nicht ausreichend dargestellt oder die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht hat.
  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - III S 1/04
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht nur, dass er innerhalb der Beschwerdefrist einen Antrag auf PKH stellt, sondern auch, dass er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegt und sein Rechtsmittelbegehren zumindest in laienhafter Weise so darstellt, dass beurteilt werden kann, ob ein Grund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO für die Zulassung der Revision gegeben ist (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355; vom 8. Februar 2001 III S 15/00, BFH/NV 2001, 1270, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 14.10.2003 - X S 9/03

    PKH; nicht vertretener Rechtsmittelführer

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - III S 1/04
    Der X. Senat des BFH hat im Beschluss vom 14. Oktober 2003 X S 9/03 (PKH) --BFH/NV 2004, 221-- Zweifel geäußert, ob im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verbürgten Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, unter II. 1. a, m.w.N.) die Ablehnung einer PKH für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision noch darauf gestützt werden kann, dass der Antragsteller sein Rechtsbegehren nicht ausreichend dargestellt oder die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht hat.
  • BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95

    Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - III S 1/04
    Für den beim BFH als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang (§ 78 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschluss vom 13. Juli 1995 VII S 1/95, BFH/NV 1996, 10).
  • BFH, 08.02.2001 - III S 15/00

    PKH - Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus BFH, 20.04.2004 - III S 1/04
    Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht nur, dass er innerhalb der Beschwerdefrist einen Antrag auf PKH stellt, sondern auch, dass er innerhalb der Beschwerdefrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegt und sein Rechtsmittelbegehren zumindest in laienhafter Weise so darstellt, dass beurteilt werden kann, ob ein Grund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO für die Zulassung der Revision gegeben ist (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355; vom 8. Februar 2001 III S 15/00, BFH/NV 2001, 1270, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.09.2005 - X S 15/05

    PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Er muss innerhalb dieser Frist alle Voraussetzungen für die Bewilligung der PKH zur Einlegung des Rechtsmittels schaffen (BFH-Beschluss vom 20. April 2004 III S 1/04 (PKH), juris Nr: STRE200450558).
  • BFH, 22.02.2005 - III S 17/04

    NZB: Verfahrensmangel, fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Selbst bei einer Prüfung von Amts wegen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2003 X S 9/03 (PKH), BFH/NV 2004, 221, und vom 20. April 2004 III S 1/04 (PKH), juris) sind keine Zulassungsgründe i.S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO erkennbar.
  • BFH, 22.09.2004 - III S 10/04

    PKH für NZB: nicht fristgerecht begründete Beschwerde

    Der Senat hat zwar in seinem Beschluss vom 20. April 2004 III S 1/04 (PKH) --n.v., juris-- unter Bezugnahme auf den BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2003 X S 9/03 (PKH) --BFH/NV 2004, 221-- offen gelassen, ob auch das ausgefüllte Formblatt innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht werden muss.
  • BFH, 26.10.2006 - III S 29/06

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Überdies ist eine Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger auch deshalb ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO im Streitfall selbst bei einer summarischen Prüfung von Amts wegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. April 2004 III S 1/04 (PKH), juris) nicht erkennbar ist.
  • BFH, 17.10.2006 - III S 24/06

    Berücksichtigungsfähigkeit von im Ausland lebenden Kindern bei der

    Eine Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers ist jedenfalls deshalb ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO im Streitfall selbst bei einer summarischen Prüfung von Amts wegen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. April 2004 III S 1/04 (PKH), juris) nicht erkennbar ist.
  • BFH, 22.09.2004 - III S 12/04

    Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden; Antrag auf PKH des nicht vertretenen Bf

    Auch bei einer Prüfung von Amts wegen (vgl. dazu Beschlüsse des BFH vom 14. Oktober 2003 X S 9/03 (PKH), BFH/NV 2004, 221, und vom 20. April 2004 III S 1/04 (PKH), juris) sind keine Zulassungsgründe erkennbar.
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