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   BFH, 09.01.2013 - III S 26/12   

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https://dejure.org/2013,1771
BFH, 09.01.2013 - III S 26/12 (https://dejure.org/2013,1771)
BFH, Entscheidung vom 09.01.2013 - III S 26/12 (https://dejure.org/2013,1771)
BFH, Entscheidung vom 09. Januar 2013 - III S 26/12 (https://dejure.org/2013,1771)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung

  • openjur.de

    Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114 S 1, ZPO § 117 Abs 2 S 1
    Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung

  • Bundesfinanzhof

    Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 142 Abs 1 FGO, § 114 S 1 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO
    Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung

  • rewis.io

    Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1
    Zurückweisung einer Gegenvorstellung gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe mangels aktueller Nachweise zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Aktualität der Angaben bei der Erklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.09.2010 - V S 26/09

    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge - Wirksamkeit der Kündigung einer

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III S 26/12
    a) Eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, die angegriffene Entscheidung beruhe auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder sie entbehre jeder gesetzlichen Grundlage (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 2011 IX S 19/11, BFH/NV 2012, 438, und vom 1. September 2010 V S 26/09, BFH/NV 2011, 51, m.w.N.).

    Die Entscheidung über die Gegenvorstellung ergeht gerichtsgebührenfrei, da für Verfahren betreffend Gegenvorstellung kein Gebührentatbestand vorgesehen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 51, m.w.N.).

  • BFH, 06.12.2011 - IX S 19/11

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 09.01.2013 - III S 26/12
    a) Eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, die angegriffene Entscheidung beruhe auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder sie entbehre jeder gesetzlichen Grundlage (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. Dezember 2011 IX S 19/11, BFH/NV 2012, 438, und vom 1. September 2010 V S 26/09, BFH/NV 2011, 51, m.w.N.).
  • BFH, 11.09.2013 - I S 14/13

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    Dies muss substantiiert gerügt werden (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 32; vom 9. Januar 2013 III S 26/12, BFH/NV 2013, 578).
  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    Als außerordentlicher Rechtsbehelf setzt sie substantiierte Darlegungen des Rügeführers voraus, dass die angegriffene Entscheidung auf einer gravierenden Verletzung von Verfahrensgrundrechten beruht oder jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt (BFH-Beschluss vom 09.01.2013 - III S 26/12, BFH/NV 2013, 578, Rz 6, m.w.N.).
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