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   BFH, 06.09.2007 - III S 27/07   

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https://dejure.org/2007,6426
BFH, 06.09.2007 - III S 27/07 (https://dejure.org/2007,6426)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2007 - III S 27/07 (https://dejure.org/2007,6426)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2007 - III S 27/07 (https://dejure.org/2007,6426)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 III S 33/06, BFH/NV 2007, 953).
  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 1463/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung verspäteter Urteilsabsetzung

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    Namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen verpflichtet Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes die Gerichte dagegen nicht, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen zu befassen (BVerfG-Beschluss vom 5. Dezember 1995 1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153).
  • BFH, 21.06.2007 - III R 59/06

    Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten - Durchführung einer

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    Die Revision wies der Senat gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch einstimmigen Beschluss vom 21. Juni 2007 III R 59/06 als unbegründet zurück.
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 8/06

    Verwalter übt Wahlrecht d. Ehegatten zur Art d. Veranlagung aus

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    a) Zur Frage, ob das Veranlagungswahlrecht dem Erben des verstorbenen Ehegatten oder dem überlebenden Ehegatten zusteht, bezieht sich der Beschluss nicht nur auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und zustimmende Kommentarliteratur, sondern auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 2007 IX ZR 8/06 (Deutsches Steuerrecht 2007, 1411) sowie die Erwägung, dass das Wahlrecht dem Erben nicht vorenthalten werden darf, weil er mit den steuerlichen Erklärungs- und Mitwirkungspflichten des Erblassers belastet ist und die vermögensrechtlichen Folgen der Wahlrechtsausübung trägt.
  • BFH, 31.01.2007 - III S 33/06

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 06.09.2007 - III S 27/07
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesverfassungsgericht --BVerfG--, Beschluss vom 4. August 2004 1 BvR 1557/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2005, 81; Senatsbeschluss vom 31. Januar 2007 III S 33/06, BFH/NV 2007, 953).
  • BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs obliegt es dem Gericht, die Beteiligten über den Verfahrensstoff zu informieren, ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2011 - IX B 47/11

    Grob schuldhaftes Handeln i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - Keine grundsätzliche

    Zwar obliegt es dem Gericht nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 96 Abs. 2 FGO u.a.), den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2009 - IX S 10/09

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Gegenvorstellung gegen Gerichtsentscheidungen

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2009 - IX B 138/08

    Revisionszulassung: Divergenz, Rechtsanwendungsfehler, Akteninhalt,

    b) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.), nicht jedoch, der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 23.12.2009 - IX B 72/09

    Zweijährige Spekulationsfrist; Motiv- oder Inhaltsirrtum

    a) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2008 - IX B 39/08

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beurteilung des Übergangs des

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.), nicht jedoch, der von den Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008 2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 22.05.2012 - V B 129/11

    Zur Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 EStG

    Die Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt vom Gericht nicht, der von einem Beteiligten vertretenen Rechtsansicht zu folgen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056; BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.2009 - IX B 177/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - Einspruchsrücknahme - Sachaufklärung -

    c) Zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten, die im Streitfall auf mündliche Verhandlung verzichtet haben, Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 11.11.2009 - IX B 61/09

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Eigenheimzulage -

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs obliegt es dem Gericht unter anderem, den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 30.06.2009 - IX B 27/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensfehlern -

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs obliegt es dem Gericht u.a., den Beteiligten Gelegenheit zur Äußerung zu geben und ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. September 2007 III S 27/07, BFH/NV 2007, 2327, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2009 - IX B 167/08

    Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - fehlerhafte Rechtsanwendung

  • BFH, 18.07.2008 - III S 21/08

    Keine Umdeutung einer nicht statthaften Beschwerde gegen die Versagung von

  • BFH, 09.09.2009 - IX B 87/09

    Darlegungsanforderungen bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtliches Gehör -

  • BFH, 15.05.2008 - III S 10/08

    Anhörungsrüge - Gegenvorstellung

  • BFH, 18.03.2008 - III S 2/08

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

  • BFH, 19.12.2007 - III S 33/07

    Anhörungsrüge: Gewährung rechtlichen Gehörs, Rüge der fehlerhaften Entscheidung,

  • BFH, 19.08.2008 - III S 38/08

    Antrag auf Vorlage von Akten - Anfechtbarkeit eines einen solchen Antrag

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