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   BFH, 16.11.1995 - III S 4/95   

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https://dejure.org/1995,9567
BFH, 16.11.1995 - III S 4/95 (https://dejure.org/1995,9567)
BFH, Entscheidung vom 16.11.1995 - III S 4/95 (https://dejure.org/1995,9567)
BFH, Entscheidung vom 16. November 1995 - III S 4/95 (https://dejure.org/1995,9567)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.12.1985 - I B 44/85

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BFH, 16.11.1995 - III S 4/95
    Dazu gehört, daß der Antragsteller innerhalb dieser Frist das Gesuch um PKH und auch die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der vorgeschriebenen Form (§ 117 Abs. 2 bis 4 ZPO) eingereicht hat, sofern er nicht auch hieran wiederum ohne sein Verschulden gehindert war (BFH-Beschluß vom 11. Dezember 1985 I B 44/85, BFH/NV 1986, 557).
  • BFH, 24.08.1998 - III S 3/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Mittellosigkeit; Anordnung einer Ap;

    Dazu gehört, daß der Antragsteller innerhalb dieser Frist das Gesuch um PKH und auch die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der vorgeschriebenen Form (§ 117 Abs. 2 bis 4 ZPO) eingereicht hat, sofern er nicht auch hieran wieder ohne sein Verschulden gehindert war (BFH-Beschluß vom 11. Dezember 1985 I B 44/85, BFH/NV 1986, 557; Beschluß des erkennenden Senats vom 16. November 1995 III S 4/95, BFH/NV 1996, 496).
  • BFH, 12.04.1999 - V E 1/99

    Nichterhebung von Kosten; falsche Sachbehandlung

    Der Senat kann offenlassen, inwieweit die Regelung auch bei Fehlern des FA im vorangegangenen behördlichen Verfahren gilt (dafür z.B. BFH, Beschluß vom 31. Januar 1996 I R 120/95, BFH/NV 1996, 496; Hartmann, Kostengesetze, 24. Aufl. 1991, § 8 GKG Anm. 2. B. a, unter Berufung auf Schall, Betriebs-Berater 1988, 380; hingegen fallen nach BFH, Beschluß vom 21. Januar 1998 I E 3/97, nicht veröffentlicht, Fehler des FA beim Erlaß von Steuerbescheiden jedenfalls nicht darunter).
  • BFH, 22.10.1998 - X R 77/95

    Prozessvollmacht; Untervollmacht; Nachweis

    Der Prozeßvertreter ohne Vollmacht kann die von ihm eingelegte Revision zurücknehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1995 V B 52/95, BFH/NV 1996, 496, m.w.N.); er hat jedoch die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, weil er das Rechtsmittel veranlaßt hat (BFH-Beschluß vom 22. Mai 1979 VII B 10/79, BFHE 128, 24, BStBl II 1979, 564; z.B. Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 62 Rz. 61 ff., m.w.N.).
  • BFH, 02.07.1998 - III B 45/98

    NZB; Rücknahmeerklärung

    Unerheblich ist, daß die als Prozeßbevollmächtigte des Klägers Aufgetretenen keine Prozeßvollmacht eingereicht haben (Beschluß des BFH vom 20. Dezember 1995 V R 52/95, BFH/NV 1996, 496).
  • FG Bremen, 24.06.1997 - 296238V 2

    Aussetzung der Vollziehung wegen einer unrichtigen Sachbehandlung durch ein

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