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   BFH, 05.06.2007 - III S 6/07   

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https://dejure.org/2007,15509
BFH, 05.06.2007 - III S 6/07 (https://dejure.org/2007,15509)
BFH, Entscheidung vom 05.06.2007 - III S 6/07 (https://dejure.org/2007,15509)
BFH, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - III S 6/07 (https://dejure.org/2007,15509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15, § 16; FGO § 69
    Kundenstamm und Know-how; selbstständige Verkehrsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Selbständige Verkehrsfähigkeit von Kundenstamm und Know-how

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - III S 6/07
    Anhaltspunkte dafür, dass die Durchsetzung der Steuerforderung nach einem Unterliegen der Antragsteller in der Hauptsache gefährdet oder erschwert sein könnte, sind weder vom FA vorgetragen worden noch aus der Akte ersichtlich (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204, BStBl II 2005, 351, unter II. 4. der Gründe; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 69 Rz 153).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - III S 6/07
    Es erscheint denkbar, dass der vom FG als einzige wesentliche Geschäftsgrundlage beurteilte "Kundenstamm und das Know-how im Hinblick auf die Lieferanten" nicht den an die GmbH veräußerten Vermögensgegenständen anhaftete, sondern --wie der Mandantenstamm des Steuerberaters in dem von den Antragstellern zitierten BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 128-129/95 (BFHE 182, 366, BStBl II 1997, 546)-- selbstständig verkehrsfähig war, dass er deshalb an die GmbH verpachtet werden konnte und das Einzelunternehmen als Verpachtungs- oder Besitzunternehmen fortbestand (vgl. auch die BFH-Urteile vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, und vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, beide zur Zuordnung des Geschäftswertes bei Betriebsaufspaltungen).
  • BFH, 27.03.2001 - I R 42/00

    Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - III S 6/07
    Es erscheint denkbar, dass der vom FG als einzige wesentliche Geschäftsgrundlage beurteilte "Kundenstamm und das Know-how im Hinblick auf die Lieferanten" nicht den an die GmbH veräußerten Vermögensgegenständen anhaftete, sondern --wie der Mandantenstamm des Steuerberaters in dem von den Antragstellern zitierten BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 128-129/95 (BFHE 182, 366, BStBl II 1997, 546)-- selbstständig verkehrsfähig war, dass er deshalb an die GmbH verpachtet werden konnte und das Einzelunternehmen als Verpachtungs- oder Besitzunternehmen fortbestand (vgl. auch die BFH-Urteile vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, und vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, beide zur Zuordnung des Geschäftswertes bei Betriebsaufspaltungen).
  • BFH, 04.02.1997 - VII S 29/96

    Aussetzung der Vollziehung wegen Rechtmäßigkeitszweifeln an den angefochtenen

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - III S 6/07
    Für die Begründung solcher Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO genügt es, dass die nach Aktenlage nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass die Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit ihrem Begehren obsiegen werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 2003 X S 4/03, BFH/NV 2003, 1217, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, 589, linke Spalte, wonach es bei einer voraussichtlichen Zurückverweisung genügt, dass sich aufgrund der bisherigen Feststellungen nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird oder nicht).
  • BFH, 26.06.2003 - X S 4/03

    AdV

    Auszug aus BFH, 05.06.2007 - III S 6/07
    Für die Begründung solcher Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO genügt es, dass die nach Aktenlage nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass die Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit ihrem Begehren obsiegen werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juni 2003 X S 4/03, BFH/NV 2003, 1217, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. Februar 1997 VII S 29/96, BFH/NV 1997, 588, 589, linke Spalte, wonach es bei einer voraussichtlichen Zurückverweisung genügt, dass sich aufgrund der bisherigen Feststellungen nicht absehen lässt, ob die Klage letztlich Erfolg haben wird oder nicht).
  • BFH, 02.07.2014 - XI S 8/14

    AdV: Lieferung und Montage betriebsbereiter (sog. schlüsselfertiger)

    Anhaltspunkte dafür, dass die Durchsetzung der Steuerforderung nach einem Unterliegen der Antragstellerin in der Hauptsache gefährdet oder erschwert sein könnte, sind weder vom FA vorgetragen worden noch aus der Akte ersichtlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2007 III S 6/07, BFH/NV 2007, 2256, unter II.3.; vom 18. Dezember 2013 I B 85/13, BFHE 244, 320, BFH/NV 2014, 970, Rz 37).
  • BFH, 09.03.2016 - III B 146/15

    Lehrgänge eines Leutnants keine Berufsausbildung

    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn sich bei summarischer Prüfung für und gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gesichtspunkte ergeben, die zu einer Unsicherheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Rechts- oder Tatfragen führen, und wenn die nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren obsiegen wird (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 2007 III S 6/07, BFH/NV 2007, 2256, m.w.N.; vom 6. Mai 2008 IV B 151/07, BFH/NV 2008, 1452).
  • BFH, 29.10.2009 - III B 233/08

    Überschreitung der KMU-Schwelle durch ein verbundenes Unternehmen - Bindung des

    Ernstliche Zweifel nimmt der Bundesfinanzhof (BFH) an, wenn sich bei summarischer Prüfung für und gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gesichtspunkte ergeben, die zu einer Unsicherheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Rechts- oder Tatfragen führen, und wenn die nicht fernliegende --ernstliche-- Möglichkeit besteht, dass der Antragsteller im Hauptsacheverfahren mit seinem Begehren obsiegen wird (BFH-Beschlüsse vom 5. Juni 2007 III S 6/07, BFH/NV 2007, 2256, m.w.N.; vom 6. Mai 2008 IV B 151/07, BFH/NV 2008, 1452).
  • FG München, 10.06.2010 - 8 K 460/10

    Betriebsaufspaltung: Verpachtung eines Mandantenstammes eines Steuerberaters

    Nach Auffassung des BFH ist er selbständig verkehrsfähig (BFH-Beschluss vom 5. Juni 2007 III S 6/07, BFH/NV 2007, 2256).
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