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   BFH, 25.02.2010 - III S 7/10   

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https://dejure.org/2010,13340
BFH, 25.02.2010 - III S 7/10 (https://dejure.org/2010,13340)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2010 - III S 7/10 (https://dejure.org/2010,13340)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - III S 7/10 (https://dejure.org/2010,13340)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin

  • openjur.de

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 139 Abs 4, FGO § 109, FGO § 113, FGO § 135 Abs 3
    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin

  • Bundesfinanzhof

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 139 Abs 4 FGO, § 109 FGO, § 113 FGO, § 135 Abs 3 FGO
    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin

  • rewis.io

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - Ergänzung des Beschlusses auf fristgebundenen Antrag hin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 109; FGO § 113; FGO § 139 Abs. 4
    Unterlassen des Ausspruchs über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.05.2009 - IV B 143/08

    Kostenerstattung für Beigeladenen im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren des

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - III S 7/10
    Unterlässt das Gericht den Ausspruch über die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen i.S. des § 139 Abs. 4 FGO, so ist der betreffende Beschluss auf Antrag nach §§ 109, 113 FGO zu ergänzen (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452, m.w.N.).

    Die Kostenerstattung entspricht regelmäßig der Billigkeit, wenn Sachanträge gestellt werden oder das Verfahren durch Schriftsätze wesentlich gefördert wird (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 1452).

  • BFH, 23.01.1985 - II R 2/83

    Revision - Kostentragung - Beigeladener

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - III S 7/10
    Dazu gehört nicht der Antrag der Beigeladenen, die Beschwerde zurückzuweisen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. Januar 1985 II R 2/83, BFHE 143, 119, BStBl II 1985, 368; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 135 FGO Rz 60).
  • BFH, 21.02.2000 - X B 3/99

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Ergänzung einer Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 25.02.2010 - III S 7/10
    Als Sachantrag kommen dabei nur solche Anträge in Betracht, die den Beigeladenen einem Kostenrisiko gemäß § 135 Abs. 3 FGO ausgesetzt hätten (z.B. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2000 X B 3/99, BFH/NV 2000, 1473).
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