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   BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85   

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https://dejure.org/1985,837
BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85 (https://dejure.org/1985,837)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1985 - III ZB 12/85 (https://dejure.org/1985,837)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - III ZB 12/85 (https://dejure.org/1985,837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bindung eines Streithelfers an die für die Hauptparteien maßgeblichen Rechtsmittelfristen - Prozessuale Stellung des Streithelfers - Zustellung des vollständig abgefassten Endurteils als maßgebliches Ereignis für den Beginn der Berufungsfristen - Versagung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 516, 67

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 257
  • MDR 1986, 36
  • FamRZ 1986, 45 (Ls.)
  • VersR 1985, 1088
  • BB 1986, 27
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1980 - VI ZR 308/79

    Tagebuch der Anne Frank

    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85
    Es muß daher dabei verbleiben, daß für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels, das der Streithelfer für die unterstützte Partei einlegt, Rechtsmittelfrist und -summe sowie Beschwer allein aus deren Person festzustellen sind (vgl. BGH NJW 1981, 2062 [BGH 16.12.1980 - VI ZR 308/79]).
  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und

    Auszug aus BGH, 27.06.1985 - III ZB 12/85
    Wie es auch nur eine Berufung - nämlich die der Hauptpartei - gibt, wenn Hauptpartei und ihr Streithelfer zulässigerweise Berufung eingelegt haben (BGH NJW 1982, 2069).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15

    Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an

    Eigene Interessen verfolgt er nur durch die prozessuale Unterstützung des Rechtsschutzinteresses der Partei, der er beitritt (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1990 - III ZB 40/90, juris Rn. 4; vom 27. Juni 1985 - III ZB 12/85, NJW 1986, 257).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und der ganz herrschenden Lehre ist somit eine Rechtsmitteleinlegung durch den - unselbständigen - Streithelfer nur innerhalb der für die Hauptpartei laufenden Berufungsfrist möglich (vgl. BGH NJW 1986, 257 Nr. 13 u. Beschl. v. 5. November 1987 - V ZB 3/87 = VersR 1988, 417 jeweils m.w.Nachw.).

    Das Rechtsmittel eines Streithelfers ist stets ein Rechtsmittel für die Hauptpartei (BGH NJW 1986, 257 Nr. 13; Zöller/Vollkommer, ZPO, 15. Aufl., § 67 Rdn. 5).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Das Rechtsmittel eines Streithelfers ist daher stets ein Rechtsmittel für die Hauptpartei (BGH, Beschl. v. 27.6.1985 - III ZB 12/85, NJW 1986, 257; Urt. v. 15.6.1989 - VII ZR 227/88, NJW 1990, 190; Urt. v. 4.10.1994 - VI ZR 223/93, NJW 1995, 198, 199).
  • OLG Köln, 22.08.1994 - 22 U 178/94

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch den Streithelfer - Streithilfe,

    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung an die für die Hauptpartei laufende Frist gebunden und kann daher ein Rechtsmittel nur so lange einlegen, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft (BGH, NJW 1986, 257; NJW 1990, 190).

    Die Annahme, daß für die Berechnung der Berufungsfrist das Datum der Urteilszustellung an die Streitverkündete maßgebend sei, stellt daher einen vorwerfbaren Rechtsirrtum dar (BGH NJW 1986, 257).

    Vielmehr waren die erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten der Streitverkündeten verpflichtet, von sich aus durch geeignete Maßnahmen (z. B. Auskunftsersuchen an die Geschäftsstelle des Landgerichts oder an die Prozeßbevollmächtigten der Klägerin) das Datum der Urteilszustellung an die Klägerin in Erfahrung zu bringen (BGH, NJW 1986, 257; Zöller-Vollkommer a.a.O., § 67, Rdnr. 5).

    Auch der Verstoß gegen diese Erkundigungspflicht ist vorwerfbar und steht einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen (BGH, NJW 1986, 257).

  • BGH, 21.05.1987 - VII ZR 296/86

    Fortführung eines Rechtsmittels durch den Streithelfer nach Zurücknahme durch die

    Haben die Partei und ihr Streithelfer selbständig Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl um ein einheitliches Rechtsmittel, das der Streithelfer nicht fortführen kann, wenn es von der Partei zurückgenommen worden ist, weil sie sich mit dem Gegner - ohne Beteiligung des Streithelfers - außergerichtlich verglichen hat (im Anschluß an BGH NJW 1982, 2069; 1985, 2480; 1986, 257 Nr. 13).

    Reichen sowohl die Hauptpartei wie der Streithelfer Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel (Senatsurteil NJW 1985, 2480 m.w.N.; BGH NJW 1986, 257 Nr. 13).

  • BGH, 15.12.1998 - VI ZR 316/97

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Die dadurch bedingte besondere Interessenlage und der Zweck der Berufungseinlegung, die Wirkungen des erstinstanzlichen Urteils für den prozeßführenden Versicherer zu beseitigen, legten es nahe, daß die von den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten des Versicherers eingelegte Berufung für die Beklagten zu 1 und zu 2 von der Beklagten zu 3 als Nebenintervenientin (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 27. Juni 1985 - III ZB 12/85 - NJW 1986, 257 li. Sp. unten; BGH, Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88 - NJW 1990, 190 und vom 4. Oktober 1994 - VI ZR 223/93 - NJW 1995, 198, 199 a.E.) und zugleich für die Beklagte zu 3 geführt wurde.
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 223/93

    Erstreckung der Klage auf den Streithelfer im Wege der unselbständigen

    Er ist lediglich der Helfer der unterstützten Partei, ohne selbst Partei zu sein (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Juni 1985 - III ZB 12/85 - NJW 1986, 257).

    Auch wenn der Streithelfer ein Rechtsmittel einlegt, gelangt er nicht in eine Parteirolle, vielmehr liegt in der Berufung des Streithelfers prozessual nur die Erklärung, die Berufung des Rechtsmittelführers unterstützen zu wollen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1985 - IVa ZB 1/85 - VersR 1985, 551 und vom 27. Juni 1985 - III ZB 12/85 - aaO.; Urteil vom 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88 - NJW 1990, 190).

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

    Als Streithelferin der Beklagten zu 2) konnte die Beklagte zu 1) nur so lange Berufung einlegen, als die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei noch lief (BGH, Beschluss vom 27.06.1985 - III ZB 12/85, NJW 1986, 257).
  • BGH, 04.10.1990 - IX ZB 78/90

    Wiedereinsetzung bei Versäumung des Beitritts vor Rechtskraft des Urteils

    Für den Streithelfer gilt keine gesonderte Rechtsmittelfrist; das erstinstanzliche Urteil wird mit Ablauf der für die Hauptpartei geltenden Berufungsfrist rechtskräftig (st. Rspr.: BGH, Beschl. v. 27. Juni 1985 - III ZB 12/85, NJW 1986, 257; Beschl. v. 5. November 1987 - V ZB 3/87, VersR 1988, 417; Urt. v. 15. Juni 1989 - VII ZR 227/88, NJW 1990, 190).
  • KG, 15.02.1999 - 25 W 6893/98

    Beweisfragen gegen den Streitgenossen

    Zuwiderlaufende Handlungen oder Erklärungen wären deshalb unwirksam (BGH, NJW 1986, 257; JZ 1989, 808; …
  • BGH, 05.11.1987 - V ZB 3/87

    Streithelfer - Streitbeitritt - Streitverkündung - Berufung - Rechtsmittelfrist -

  • OLG Stuttgart, 03.11.2010 - 3 U 109/10

    Unentgeltliches Auftragsverhältnis: Verschuldensunabhängige Haftung des

  • OLG Oldenburg, 21.03.2005 - 11 UF 144/04

    Rechtsmittel des biologischen Vaters im Vaterschaftsanfechtungsverfahren;

  • BGH, 23.04.1986 - IVa ZR 97/85

    Nichtigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - Missbrauch der

  • BGH, 20.12.1990 - III ZB 40/90
  • LAG Köln, 22.12.2009 - 9 Sa 383/09

    Unzulässige Berufung bei verspäteter Rechtsmittelbegründung durch

  • OLG Koblenz, 03.04.2007 - 3 U 960/06

    Fischereipachtvertrag: Anspruch auf Gestattung der Angelfischerei und der Ausgabe

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 5 W 61/03

    Streitverkündung ist zulässig!

  • OLG München, 02.03.2011 - 28 U 4209/10

    Nebenintervention: Wirksamkeit eines Beitritts bei beiden Parteien

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 169/86
  • BGH, 06.02.1986 - V ZB 2/86

    Einlegung eines Rechtmittels durch einen Streihelfer innerhalb der

  • OLG München, 28.04.1992 - 18 U 4980/91

    Rückerstattungsanspruch des Versicherers gegen den Geschädigten nach Leistungen

  • OLG Nürnberg, 19.11.1987 - 9 U 1546/86

    Kostenantrag des Nebenintervenienten bei Vergleich der Parteien über Kosten mit

  • BGH, 23.11.1989 - VII ZB 17/89

    Anforderungen an eine wirksame Unterschrift auf einem Empfangsbekenntnis -

  • LAG Berlin, 12.09.1988 - 9 Sa 40/88

    Materielle Rechtskraft; Vorprozess; Folgeprozess; Arbeitsverhältnis;

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