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   BGH, 06.12.1973 - III ZB 18/73   

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https://dejure.org/1973,2525
BGH, 06.12.1973 - III ZB 18/73 (https://dejure.org/1973,2525)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1973 - III ZB 18/73 (https://dejure.org/1973,2525)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1973 - III ZB 18/73 (https://dejure.org/1973,2525)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristablauf - Berufung - Prozeßhandlung - Rechtsanwaltspflicht

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 385
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZB 38/91

    Eigenveranrwortung des Rechtsanwalts bei der Fristenprüfung

    Erforderlich ist aber jedenfalls, daß der Rechtsanwalt überhaupt eine (erneute) Fristenprüfung vornimmt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1973 - III ZB 18/73 = VersR 1974, 385 f. und vom 13. Juli 1959 - IV ZR 57/59 = VersR 1959, 814).
  • OLG Stuttgart, 10.06.2014 - 4 U 77/14

    Wiedereinsetzung: Prüfungspflicht des Anwalts hinsichtlich des Ablaufs der

    Eine solche Pflicht ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn dem Rechtsanwalt die Akte im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zur Bearbeitung vorgelegt wird und dieser eine fristgebundene Prozesshandlung vorzubereiten bzw. vorzunehmen hat (BGH NJW 1964, 106; BGH NJW 1976, 627, 628; BGH VersR 1985, 552; BGH VersR 1987, 463; BGH NJW 1992, 1632), mithin nicht nur dann, wenn er die Berufungsbegründung zu fertigen hat, sondern auch bei anderen fristgebundenen Prozesshandlungen wie der Einlegung der Berufung (BGH NJW 1964, 106; BGH VersR 1974, 385 Rn. 9 in Juris; BGH NJW 2001, 1578, 1579; BGH NJW-RR 2005, 76, 77), des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil (BGH, Beschl. v. 14.10.1987, VIII ZB 16/87) oder der sofortigen Beschwerde (BGH VersR 1991, 119).
  • BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Denn dann ist die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr, von der sich der Rechtsanwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgaben freimachen darf, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (BGH VersR 1974, 385; Senatsbeschluß vom 13. November 1975 - III ZB 18/75).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZB 18/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Denn dann ist die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr, von der der Rechtsanwalt sich im Interesse seiner eigentlichen juristischen Aufgaben freimachen darf, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (BGH VersR 1974, 385).
  • BGH, 18.12.1980 - III ZB 30/80

    Folgen der schuldhaften Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist -

    Denn dann ist die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr, von der sich der Rechtsanwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgaben freimachen darf, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (BGH VersR 1974, 385; Senatsbeschluß vom 13. November 1975 - III ZB 18/75.).
  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 88/75

    Beruhen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auf einem unabwendbaren

    Denn dann ist die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr, von der sich der Rechtsanwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgaben freimachen darf, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt (BGH VersR 1974, 385; Senatsbeschluß vom 13. November 1975 - III ZB 18/75).
  • BGH, 23.05.1980 - V ZB 4/80

    Rechtsanwalt - Fristsachen - Bürovorsteherin - Fristberechnung - Antrag auf

    Der angefochtene Beschluß stützt sich zur Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer fristgebundenen Prozeßhandlung den Fristablauf eigenverantwortlich nachzuprüfen habe, weil dann die Nachprüfung der Frist keine routinemäßige Büroarbeit mehr sei, von der der Rechtsanwalt sich im Interesse seiner eigentlichen juristischen Aufgaben freimachen dürfe, sondern die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhänge (BGH NJW 1976, 627; BGH VersR 1974, 385; BGH Beschluß vom 12. Juli 1979, VII ZB 5/79).
  • BGH, 07.12.1977 - IV ZB 52/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Prozeßbevollmächtigten, bei Bearbeitung der Berufungsbegründung die Akten auf den Ablauf der Begründungsfrist zu überprüfen (BGH VersR 1974, 385; 1975, 423 und 614; NJW 1976, 627; VersR 1976, 1154).
  • BGH, 27.02.1975 - VII ZB 31/74

    Rechtsanwalt - Sorgfaltspflicht - Berufungsbegründung - Ablaufdatum -

    Wenn auch die Prozeßbevollmächtigten der Beklagten ihrem erfahrenen und zuverlässigen Bürovorsteher die selbständige Berechnung und Überwachung der ohne Schwierigkeiten festzustellenden Fristen - wie hier der Berufungsbegründungsfrist - überlassen durften (vgl. u.a. BGHZ 43, 148; BGH Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - VII. ZB 8/73 = VersR 1973, 967 und vom 19. Dezember 1974 - VII ZB 23/74 -), so enthob das doch den sachbearbeitenden Anwalt im Zuge der Fertigung der Berufungsbegründung nicht nochmaliger eigener, leicht möglicher Nachprüfung der Frist (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1959 - IV ZR 57/59 = LM § 212 a ZPO Nr. 2, und Beschluß vom 6. Dezember 1973 - III ZB 18/73 = VersR 1974, 385, 386).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 13/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auf eine Angabe des Tages der Zustellung des anzufechtenden Urteils durch den erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten seines Mandanten z.B. darf er sich jedenfalls dann nicht verlassen, wenn ihm Unterlagen überlassen sind, aus denen die Unrichtigkeit der Angabe hervorgeht (BGH Beschluß vom 13. Juli 1956 - V ZB 26/56 = LM ZPO § 233 Nr. 67; ähnlich Beschluß vom 6. Dezember 1973 - III ZB 18/73 = VersR 1974, 385, 386).
  • BGH, 10.02.1977 - III ZB 3/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

  • BGH, 28.10.1976 - III ZB 22/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnis der

  • BGH, 19.12.1977 - II ZB 6/77

    Scheckprozessnachverfahren als Feriensache - Versäumung der

  • BGH, 08.12.1976 - VIII ZB 39/76

    Überprüfungspflicht eines Rechtsanwalts hinsichtlich Einhaltung der

  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZB 42/74

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Verpflichtung des Rechtsanwalts zur

  • BGH, 04.07.1975 - IV ZR 124/74

    Voraussetzungen für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen

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