Rechtsprechung
   BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,15036
BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88 (https://dejure.org/1988,15036)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1988 - III ZB 24/88 (https://dejure.org/1988,15036)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1988 - III ZB 24/88 (https://dejure.org/1988,15036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,15036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungspflicht - Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts wegen nicht ordnungsgemäßer Führung eines Fristenkalenders

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83

    Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
    Da für die Ausgangskontrolle in jedem Anwaltsbüro ein Fristenkalender unabdingbar ist, muß der Anwalt sicherstellen, daß die in ihm eingetragenen Sachen nicht vorzeitig gelöscht werden; ein Kalendereintrag kann den genannten Sicherungszweck nur erfüllen, wenn er nicht schon zu einem Zeitpunkt gestrichen wird, in dem noch nicht feststeht, ob die fristgebundene Handlung tatsächlich erfolgt (BGH VersR 1985, 367 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.11.1988 - VI ZB 26/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
    Eine im Fristenkalender des Anwalts vermerkte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist darf daher nicht gelöscht werden, bevor das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück tatsächlich abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (BGH VersR 1980, 554; BGH-Beschl. v. 8. November 1988 - VI ZB 26/88).
  • BGH, 16.03.1983 - IVa ZB 5/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingter

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
    Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Schriftsatz nicht mit der Post, sondern durch den Anwalt selbst oder durch eine zuverlässige Hilfskraft sogleich zum Gericht gebracht werden soll (BGH VersR 1983, 541).
  • BGH, 28.02.1980 - III ZB 2/80

    Einlegung eines Rechtsmittels einer Gemeinde gegen ein Urteil auf Leistung einer

    Auszug aus BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
    Eine im Fristenkalender des Anwalts vermerkte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist darf daher nicht gelöscht werden, bevor das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück tatsächlich abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (BGH VersR 1980, 554; BGH-Beschl. v. 8. November 1988 - VI ZB 26/88).
  • BGH, 12.01.2011 - IV ZB 14/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen

    Das gilt insbesondere dann, wenn der Prozessbevollmächtigte in den routinemäßigen Kanzleibetrieb eingreift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - VI ZB 22/97, VersR 1998, 77 unter II; vom 21. Dezember 1988 - III ZB 24/88, juris Rn. 10; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 233 Rn. 23 "Büropersonal und -organisation").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht