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BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungspflicht - Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts wegen nicht ordnungsgemäßer Führung eines Fristenkalenders
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 13.07.1988 - 1 U 150/88
- BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83
Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
Da für die Ausgangskontrolle in jedem Anwaltsbüro ein Fristenkalender unabdingbar ist, muß der Anwalt sicherstellen, daß die in ihm eingetragenen Sachen nicht vorzeitig gelöscht werden; ein Kalendereintrag kann den genannten Sicherungszweck nur erfüllen, wenn er nicht schon zu einem Zeitpunkt gestrichen wird, in dem noch nicht feststeht, ob die fristgebundene Handlung tatsächlich erfolgt (BGH VersR 1985, 367 m.w.Nachw.). - BGH, 08.11.1988 - VI ZB 26/88
Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
Eine im Fristenkalender des Anwalts vermerkte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist darf daher nicht gelöscht werden, bevor das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück tatsächlich abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (BGH VersR 1980, 554; BGH-Beschl. v. 8. November 1988 - VI ZB 26/88). - BGH, 16.03.1983 - IVa ZB 5/83
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingter …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
Entsprechendes gilt auch dann, wenn der Schriftsatz nicht mit der Post, sondern durch den Anwalt selbst oder durch eine zuverlässige Hilfskraft sogleich zum Gericht gebracht werden soll (BGH VersR 1983, 541). - BGH, 28.02.1980 - III ZB 2/80
Einlegung eines Rechtsmittels einer Gemeinde gegen ein Urteil auf Leistung einer …
Auszug aus BGH, 21.12.1988 - III ZB 24/88
Eine im Fristenkalender des Anwalts vermerkte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist darf daher nicht gelöscht werden, bevor das zur Fristwahrung bestimmte Schriftstück tatsächlich abgesandt oder zumindest postfertig gemacht worden ist (BGH VersR 1980, 554; BGH-Beschl. v. 8. November 1988 - VI ZB 26/88).
- BGH, 12.01.2011 - IV ZB 14/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung wegen …
Das gilt insbesondere dann, wenn der Prozessbevollmächtigte in den routinemäßigen Kanzleibetrieb eingreift (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - VI ZB 22/97, VersR 1998, 77 unter II; vom 21. Dezember 1988 - III ZB 24/88, juris Rn. 10;… Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 233 Rn. 23 "Büropersonal und -organisation").