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   BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93   

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https://dejure.org/1994,2057
BGH, 26.05.1994 - III ZB 35/93 (https://dejure.org/1994,2057)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1994 - III ZB 35/93 (https://dejure.org/1994,2057)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 (https://dejure.org/1994,2057)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortig Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund eines Organisationsverschuldens in Form der Verwechslung zweier Telefax-Nummern des Prozessbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2300
  • AnwBl 1994, 520
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BGH, 02.08.2006 - XII ZB 84/06

    Anforderungen an die Büroorganisation bei Versendung fristwahrender Schriftsätze

    Ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Fax einreichen will, muss aber sicherstellen, dass die Faxnummer des Empfängers zuverlässig festgestellt ist und ohne Schwierigkeiten darauf zurückgegriffen werden kann (BGH Beschlüsse vom 18. September 2003 - IX ZB 604/02 - NJW 2004, 516 und vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300).
  • BGH, 03.11.1998 - VI ZB 29/98

    Anfechtung eines streitigen, als Versäumnisurteil bezeichneten Urteils

    Wenn ihr schon nicht, wie es von der Rechtsprechung für erforderlich gehalten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300 und vom 19. März 1997 - IV ZB 14/96 - VersR 1997, 853), die Telefaxnummer des Oberlandesgerichts zuverlässig bekannt war, so wäre ihr jedenfalls, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, eine Überprüfung mit Hilfe des Telefonbuches der Deutschen Telekom unschwer möglich gewesen.
  • BGH, 12.03.2002 - IX ZR 220/01

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von fristwahrenden Schriftsätzen per Telefax

    Die Telefax-Nummer des Oberlandesgerichts München beginnt, wie dem amtlichen Telefonbuch zu entnehmen ist, ebenso wie diejenige des Bayerischen Obersten Landesgerichts mit den Ziffern "55 97" (anders offenbar in früherer Zeit: vgl. BGH, Beschl. v. 26. Mai 1994 - III ZB 35/93, NJW 1994, 2300).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1020/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fehler des Anwaltsgehilfen bei der

    Streitig ist allerdings, ob dies auch für die Ermittlung der richtigen Telefaxnummer des zutreffend bezeichneten Empfängers gilt (bejahend Ebnet, NJW 1992, 2985, 2988 [BGH 17.10.1991 - 4 StR 465/91]; vgl. auch BGH Beschluß vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - AnwBl 1994, 520; a.A. BVerwG Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 271/86 - NJW 1988, 2814; vgl. auch BGH Beschluß vom 30. März 1994 - XII ZB 134/93 - AnwBl, aaO).
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 525/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Bei der Ermittlung der Telefaxnummer bei der Telekom-Auskunft ist zu berücksichtigen, daß die Auskunft mit der Gefahr von Irrtümern behaftet ist, die sich infolge von Sprech- oder Hörfehlern ergeben können (BGH 26. Mai 1994 - III ZB 35/93 - NJW 1994, 2300).
  • BGH, 23.05.2012 - IV ZB 2/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist bei Eingang

    Dies gilt auch dann, wenn der Schriftsatz an das zuständige Gericht adressiert ist, aber versehentlich an ein anderes Gericht per Telefax übermittelt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2003 aaO; vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93, NJW 1994, 2300).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 604/02

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes

    Ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Fax einreichen will, muß sicherstellen, daß auf die Faxnummer des Empfängers ohne Schwierigkeiten zugegriffen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93, NJW 1994, 2300).
  • BGH, 02.02.2016 - II ZB 8/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Liegt ein dermaßen offensichtlicher Fehler an solch prominenter Stelle wie unmittelbar unter der Gerichtsbezeichnung, die der Rechtsanwalt ohnehin kontrollieren muss, vor, kann er sich nicht mehr darauf verlassen, dass seine Mitarbeiterin den Schriftsatz gleichwohl ordnungsgemäß an die richtige Telefaxnummer versendet (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2007, 1698; OLG Köln, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 19 U 189/11, juris Rn. 17; Musielak/Grandel, ZPO, 12. Aufl., § 233 Rn. 50; siehe hierzu auch BGH, Beschluss vom 26. Mai 1994 - III ZB 35/93, NJW 1994, 2300; Münch KommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 233 Rn. 69).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2004 - 23 U 118/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei falscher Übermittlung eines

    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 3. Zivilsenats des BGH (Beschluss vom 26.5.1994, NJW 1994, 2300) an.
  • LAG Bremen, 28.04.2000 - 3 Sa 284/99

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Zwar kann der Anwalt der Telefaxnummer im Ortsverzeichnis des Deutschen Anwaltsverlags vertrauen, nicht aber einer Auskunft der Telekom (Baubach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 57. Aufl., § 233 Rdn. 164; BGH, 26.05.1994, NJW 94, 2300 ; LG Hamburg, 30.05.1997, NJW 1997, 2188).
  • BayObLG, 02.12.2002 - Verg 24/02

    Anwaltliche Organisationspflichten im Vergabeverfahren - wirksamer Beschluss der

  • BGH, 03.02.2005 - IX ZB 49/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen unrichtiger Angabe der

  • LAG Hamburg, 29.04.2004 - 1 Sa 47/03

    Anwaltsverschulden bei Verwendung falscher Faxnummer aus veralteter

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZB 38/99

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung der Adressierung eines Schriftsatzes

  • OLG Koblenz, 16.04.2015 - 6 U 1296/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

  • LAG Nürnberg, 08.03.2006 - 7 Sa 13/06

    Organisationsverschulden des Rechtsanwalts

  • BGH, 19.03.1997 - IV ZB 14/96

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Ermittlung der Rufnummer eines

  • VGH Hessen, 24.04.2001 - 8 UZ 1816/00

    Fax-Nummernverwechslung - Versäumung der Klagefrist durch Beteiligten;

  • OLG Koblenz, 22.04.2002 - 1 Verg 1/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Vergabenachprüfungsverfahren vor dem OLG

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 165/00

    Waffenrechtliches Bedürfnis eines Privatdetektivs zum Führen eines Revolvers;

  • OLG Koblenz, 22.04.2002 - 1 Verg-(3) 1/02

    Voraussetzungen eines Wiedereinsetzungsantrags; Unverschuldete Fristsäumnis als

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 1053/94

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • LAG Hamm, 12.03.1997 - 2 Sa 2187/96

    Abführung der gepfändeten Lohnansprüche für den geschiedenen Ehepartner;

  • OLG Karlsruhe, 05.01.2015 - 4 U 204/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess: Versendung der

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