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   BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00   

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https://dejure.org/2000,3606
BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00 (https://dejure.org/2000,3606)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2000 - III ZB 36/00 (https://dejure.org/2000,3606)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2000 - III ZB 36/00 (https://dejure.org/2000,3606)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufung - Frist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigte - Fristverlängerung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    ZPO § 238 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 547; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 519 Abs. 2
    Ablehnung des zweiten Antrags auf (erneute) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist nach einem Anwaltswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung einer Fristverlängerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1261
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 28.06.2000 - 13 U 4/00

    Wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wegen Mandatswechsel

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00
    Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß des 13. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2000 - 13 U 4/00 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 14.05.1998 - III ZB 31/97

    Erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Wahrung der Frist für die

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1998 - III ZB 31/97 - BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 16; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96 - NJW 1996, 3155 und vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - NJW 1999, 430).
  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1998 - III ZB 31/97 - BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 16; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96 - NJW 1996, 3155 und vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - NJW 1999, 430).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZB 14/96

    Erfolgsaussichten eines dritten Verlängerungsantrages

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes regelmäßig bei einem ersten Verlängerungsantrag der Fall, wenn ein ihn rechtfertigender erheblicher Grund im Sinne des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Mai 1998 - III ZB 31/97 - BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 16; BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 1996 - VII ZB 14/96 - NJW 1996, 3155 und vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98 - NJW 1999, 430).
  • BGH, 14.07.1988 - III ZB 13/88

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde -

    Auszug aus BGH, 21.09.2000 - III ZB 36/00
    Hinzu kommt, daß die früheren Prozeßbevollmächtigten ausdrücklich darauf hingewiesen haben, daß sie den Beklagten bereits vor dem 10. April 2000 über die Mandatsniederlegung und die Folgen einer Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung informiert hätten (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juli 1988 - III ZB 13/88 - BGHR ZPO § 233 - Mandatsniederlegung 1).
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