Rechtsprechung
BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Treuhandvertrag - Kündigung - Auskunfts- und Rechnungslegung - Zinsen - Verteidigung mit dem Vorbringen der Erfüllung - Unmöglichkeit der Ergänzung der Auskunft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 511a
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Rechnungslegung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 28.06.1999 - 19 U 74/99
- BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99
Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich die Beschwer des zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Beklagten grundsätzlich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, bemißt (BGHZ 128, 85, 87 ff.; BGH, Beschluß vom 22. April 1997 - XI ZB 10/97 - NJW 1997, 2528; Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 -, Umdruck S. 6). - BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Auszug aus BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99
Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich die Beschwer des zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Beklagten grundsätzlich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, bemißt (BGHZ 128, 85, 87 ff.; BGH, Beschluß vom 22. April 1997 - XI ZB 10/97 - NJW 1997, 2528; Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 -, Umdruck S. 6). - BGH, 22.04.1997 - XI ZB 10/97
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft; Verpflichtung der bezogenen …
Auszug aus BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99
Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich die Beschwer des zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Beklagten grundsätzlich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, bemißt (BGHZ 128, 85, 87 ff.; BGH, Beschluß vom 22. April 1997 - XI ZB 10/97 - NJW 1997, 2528; Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 -, Umdruck S. 6).