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   BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99   

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https://dejure.org/1999,8613
BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99 (https://dejure.org/1999,8613)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1999 - III ZB 37/99 (https://dejure.org/1999,8613)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1999 - III ZB 37/99 (https://dejure.org/1999,8613)
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  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99
    Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich die Beschwer des zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Beklagten grundsätzlich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, bemißt (BGHZ 128, 85, 87 ff.; BGH, Beschluß vom 22. April 1997 - XI ZB 10/97 - NJW 1997, 2528; Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 -, Umdruck S. 6).
  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99
    Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich die Beschwer des zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Beklagten grundsätzlich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, bemißt (BGHZ 128, 85, 87 ff.; BGH, Beschluß vom 22. April 1997 - XI ZB 10/97 - NJW 1997, 2528; Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 -, Umdruck S. 6).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZB 10/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft; Verpflichtung der bezogenen

    Auszug aus BGH, 02.09.1999 - III ZB 37/99
    Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht das Berufungsgericht davon aus, daß sich die Beschwer des zur Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Beklagten grundsätzlich nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, bemißt (BGHZ 128, 85, 87 ff.; BGH, Beschluß vom 22. April 1997 - XI ZB 10/97 - NJW 1997, 2528; Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 351/98 -, Umdruck S. 6).
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