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   BGH, 01.07.1999 - III ZB 47/98   

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https://dejure.org/1999,5173
BGH, 01.07.1999 - III ZB 47/98 (https://dejure.org/1999,5173)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1999 - III ZB 47/98 (https://dejure.org/1999,5173)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - III ZB 47/98 (https://dejure.org/1999,5173)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 234, 516
    Einhaltung von Rechtsmittelfristen - Anforderungen an die eigene Sorgfalt des Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1664
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung je nach Fallgestaltung eine Erhöhung der grundsätzlichen Organisationspflichten eines Anwalts im Falle einer erheblichen Mehrbelastung des verfügbaren Personals manchmal bejaht (vgl. BGH, Beschl. v. 1. April 1965, II ZB 11/64, VersR 1965, 596, 597: Ausfall zweier von drei Bürokräften; Beschl. v. 1. Juli 1999, III ZB 47/98, NJW-RR 1999, 1664: Ausfall zweier von drei Mitarbeiterinnen während eines Arbeitstages; Beschl. v. 26. August 1999, VII ZB 12/99, NJW 1999, 3783 f: Reduzierung der Belegschaft auf fast die Hälfte für mehr als einen Monat; Beschl. v. 28. Juni 2001, III ZB 24/01, NJW 2001, 2975, 2976: Verzicht auf Eintragung des Fristablaufes bei Erkrankung einer Mitarbeiterin zum Fristende und unzureichender Wiedervorlagezeit wegen eines Wochenendes), teilweise aber auch verneint (BGH, Beschl. v. 17. November 1975, II ZB 8/75, VersR 1976, 343: Abwesenheit zweier von drei Kräften; Beschl. v. 29. Juni 2000, Vll ZB 5/00, NJW 2000, 3006: Ausscheiden eines Anwalts und Eheprobleme einer Anwaltssekretärin; Beschl. v. 27. März 2001, VI ZB 7/01, NJW-RR 2001, 1072, 1073: Doppeltes Fehlverhalten einer Bürokraft in einer Sache).

    Die Beklagte zeigt aber nicht auf, daß über die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Verschärfung der Organisationspflichten eines Anwalts in Fällen angespannter Personallage (vgl. vor allem Beschl. vom 1. Juli 1999, III ZB 47/98 aaO; Beschl. v. 26. August 1999, VII ZB 12/99 aaO; Beschl. v. 29. Juni 2000, VII ZB 5/00, aaO), zur fehlenden Zurechenbarkeit organisationsunabhängigen Fehlverhaltens von Angestellten (vgl. Beschl. v. 23. März 2001, VI ZB 7/01, aaO) oder zum Überwachungs- und Organisationsverschulden bei Häufung von Mängeln (vgl. Beschl. v. 18. Dezember 1997, III ZB 41/97, BGHR ZPO § 233 Büropersonal 11) hinaus eine Notwendigkeit für weitere sachverhaltsbezogene Leitlinien besteht.

  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Dementsprechend hat die höchstrichterliche Rechtsprechung je nach Fallgestaltung eine Erhöhung der grundsätzlichen Organisationspflichten eines Anwalts im Falle einer erheblichen Mehrbelastung des verfügbaren Personals in Einzelfällen bejaht (vgl. 1. April 1965 - II ZB 11/64 - VersR 1965, 596, 597; 1. Juli 1999 - III ZB 47/98 - NJW-RR 1999, 1664; 26. August 1999 - VII ZB 12/99 - NJW 1999, 3783; 28. Juni 2001 - III ZB 24/01 - NJW 2001, 2975, 2976), in durchaus vergleichbaren anderen Fällen aber auch verneint (17. November 1975 - II ZB 8/75 - VersR 1976, 343; 29. Juni 2000 - VII ZB 5/00 - NJW 2000, 3006; 27. März 2001 - VI ZB 7/01 - NJW-RR 2001, 1072, 1073).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2003 - 2 UF 38/03

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Begründungsfrist für eine befristete

    Bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine erhöhte Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Kanzleibetriebes darstellen, erhöht sich die Sorgfaltspflicht des Anwalts (BGH MDR 1999, 1411; NJW-RR 1999, 1664).
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 16 U 82/04

    Versäumung der Berufungsfrist infolge unrichtiger Beurteilung der

    Es ist hierbei auf die übliche Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts in der jeweiligen Prozesssituation abzustellen (BGH NJW-RR 1999, 1664; NJW 1985, 1710).
  • OLG Celle, 02.01.2003 - 6 U 178/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - nicht die hierfür an sich zuständige Mitarbeiterin, sondern ihre Vertreterin tätig wird, die ausweislich ihrer Eidesstattlichen Versicherung vom 22. November 2002 bis zu der Urlaubsvertretung im Zeitraum vom 29. Juli - 18. August 2002 mit den Fristen nicht befasst war (zu erhöhten Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei wegen Vertretungsfällen innerhalb des Personals BGH NJW-RR 1999, 1664).
  • LAG Niedersachsen, 19.03.2010 - 10 Sa 1694/08

    Unzulässige Berufung bei Fristversäumnis; Wiedereinsetzungsantrag bei

    Bei, auch urlaubsbedingten, Verminderungen des Personalbestandes ist aber besondere Sorgfalt bei der Überwachung geboten (BGH 1.7.1999 - III ZB 47/98 - NJW-RR 1999, 1664; Zöller/Greger, ZPO, 27. Aufl., § 233 Rz. 23 "Büropersonal und -organisation").
  • BPatG, 11.07.2013 - 30 W (pat) 706/13

    Zurechnung des Verschuldens ausländischer Korrespondenzanwälte vor dem

    Bei einem Rechtsanwalt ist auf die übliche Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts in der jeweiligen Prozesssituation abzustellen (BGH NJW-RR 2012, 122; 1999, 1664).
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