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   BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89   

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BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89 (https://dejure.org/1989,2702)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1989 - III ZB 49/89 (https://dejure.org/1989,2702)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1989 - III ZB 49/89 (https://dejure.org/1989,2702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechnendürfen mit Gewährung einer erneuten Fristverlängerung - Ausnahme, wenn der Prozessbevollmächtigte "mit großer Wahrscheinlichkeit" mit der Bewilligung der Fristverlängerung ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 82/86

    Verlängerung - Fristverlängerung - Berufungsbegründungsfrist - Berufung -

    Auszug aus BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89
    Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren - jedenfalls grundsätzlich - nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (Beschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 1 = VersR 1987, 261; Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - III ZB 8/88 = BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 2, jeweils m. w. Nachw.).

    Eine Ausnahme kommt nur für den Fall in Betracht, daß der Prozeßbevollmächtigte "mit großer Wahrscheinlichkeit" mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen konnte (Beschluß vom 8. Oktober 1986 a.a.O. m.w.Nachw.).

  • BGH, 26.05.1988 - III ZB 8/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89
    Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren - jedenfalls grundsätzlich - nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (Beschluß vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 1 = VersR 1987, 261; Senatsbeschluß vom 26. Mai 1988 - III ZB 8/88 = BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 2, jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.07.1989 - IVb ZB 53/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

    Auszug aus BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89
    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen schon das erste Verlängerungsgesuch trotz glaubhaft gemachter starker Arbeitsbelastung des Prozeßbevollmächtigten abgelehnt wurde (vgl. BVerfG aaO; BGH Beschluß vom 5. Juli 1989 - IVb ZB 53/89 - zum Abdruck in BGHR ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3 - Verlängerungsantrag 3 - vorgesehen.
  • BGH, 30.06.1986 - III ZR 13/85

    Geltendmachung eines Anspruchs der Bank auf Rückzahlung eines Kredits - Abschluss

    Auszug aus BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89
    Zu den Gründen, die als "erheblich" im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, zählt auch die berufliche Überlastung (BGH Beschluß vom 11. Juni 1985 - III ZR 13/85 = VersR 1985, 972; BVerfGE 79, 372, 377) [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88] .
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 02.11.1989 - III ZB 49/89
    Zu den Gründen, die als "erheblich" im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, zählt auch die berufliche Überlastung (BGH Beschluß vom 11. Juni 1985 - III ZR 13/85 = VersR 1985, 972; BVerfGE 79, 372, 377) [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88] .
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der

    Er kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 82/86 = VersR 1987, 261, vom 2. November 1989 - III ZB 49/89 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 4 - und vom 14. Februar 1991 - VII ZB 8/90 = BGHR ZPO, § 233 - Fristverlängerung 6).

    a) Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn der Prozeßbevollmächtigte "mit großer Wahrscheinlichkeit" die Bewilligung der Fristverlängerung erwarten konnte (BGH, Beschluß vom 2. November 1989 aaO. m.w.Nachw.).

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 44/03

    Verschulden des Rechtsanwalts an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei

    a) Die Beklagte durfte sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf verlassen, daß die Fristverlängerung beim - wie hier - ersten Mal antragsgemäß bewilligt werde (BGH, Beschl. v. 5. Juli 1989, IVb ZB 53/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 3; Beschl. v. 2. November 1989, III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 4; Beschl. v. 23. Juni 1994, VII ZB 5/94 NJW 1994, 2957; Beschl. v. 24. Oktober 1996, VII ZB 25/96, NJW 1997, 400; Beschl. v. 11. November 1998, VIII ZB 24/98, NJW 1999, 430; Beschl. v. 21. September 2000, III ZB 36/00, BGHR ZPO § 233 Mandatsniederlegung 4; Beschl. v. 28. November 2002, III ZB 45/03, BGH-Report 2003, 459; Senatsbeschl. v. 20. Februar 2003, V ZB 60/02, NJW-RR 2003, 861, 862).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZB 25/92

    Gesuch um erste Fristverlängerung im Berufungsrechtszug

    Indessen kommt, wie das Oberlandesgericht im Ansatz auch erkannt hat, eine Ausnahme für den Fall in Betracht, daß der Prozeßbevollmächtigte "mit großer Wahrscheinlichkeit" mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen konnte (BVerfGE 79, 372, 376 f. [BVerfG 28.02.1989 - 1 BvR 649/88]; BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 1985 - III ZB 13/85 - VersR 1985, 972, 973; vom 5. Juli 1989 - IV ZB 53/89 - VersR 1989, 1064 und vom 2. November 1989 - III ZB 49/89 - BGHR ZPO § 233 Fristverlängerung 4).
  • BGH, 20.01.1997 - II ZB 5/96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Schuldlose Versäumung der

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Rechtsmittelführer generell mit dem Risiko belastet ist, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt; demgemäß kann der Rechtsmittelführer im Wiedereinsetzungsverfahren grundsätzlich nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 2. November 1989 - III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 4 m.w.N.).

    Denn vorliegend ging es nicht um einen solchen Ausnahmefall eines ersten, ordnungsgemäß nach § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO begründeten Verlängerungsantrags (vgl. hierzu: BGH, Beschl. v. 2. November 1989 a.a.O.), sondern bereits um einen dritten Antrag, durch den ein irrtümlich zu kurz gestellter zweiter Antrag erweitert werden sollte.

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZB 30/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Rechtsanwalt in aller Regel erwarten, daß seinem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn ein erheblicher Grund im Sinne des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO geltend gemacht wird (vgl. dazu insbesondere BGH, Beschluß vom 5. Juli 1989 - IVb ZB 53/89 - VersR 1989, 1064; vom 2. November 1989 - III ZB 49/89 = BGHR ZPO § 233, Fristverlängerung 3 und 4 und vom 28. November 2002 - III ZB 45/02 - BGHReport 2003, 459).
  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 44/90

    Fristgerechte Begründung bei anderen Anschein erweckendem Eingangsstempel -

    Sodann hätte es - von Amts wegen oder auf entsprechenden Antrag des Klägers - über die Umstände, die der Kläger in seinem Wiedereinsetzungsgesuch zur Wahrung der Berufungsbegründungsfrist vorgetragen hat, Beweis erheben müssen und erst dann über den Verlängerungsantrag (vgl. dazu insbesondere BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1989 - IVb ZB 53/89, und vom 2. November 1989 - III ZB 49/89 = BGHR ZPO § 233, Fristverlängerung 3 und 4) sowie die Zulässigkeit der Berufung entscheiden dürfen.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 64/93

    Rechtsfolgen des Übertritts von einer LPG in eine andere

    Der Rechtsmittelführer kann daher im Wiedereinsetzungsverfahren in der Regel nicht mit Erfolg geltend machen, er habe mit der Fristverlängerung rechnen dürfen (vgl. BGH, Beschl. v. 2. November 1989, III ZB 49/89, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 4 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 2/93, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZB 46/94

    Vertrauen auf die Entsprechung des am letzten Tag der erstmals verlängerten

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