Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.05.2015

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   BGH, 07.08.2015 - III ZB 65/15   

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BGH, 07.08.2015 - III ZB 65/15 (https://dejure.org/2015,20806)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2015 - III ZB 65/15 (https://dejure.org/2015,20806)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2015 - III ZB 65/15 (https://dejure.org/2015,20806)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.04.2015 - I ZB 73/14

    Funktionelle Zuständigkeit für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen

    Auszug aus BGH, 07.08.2015 - III ZB 65/15
    Über die Erinnerung gegen den Kostenansatz entscheidet auch beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG grundsätzlich der senatsintern bestimmte Einzelrichter (BGH, Beschluss vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 mwN).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2015 - 11 S 6540/14

    Tenorberichtigung, Schreibversehen, Wertpapier

    Auszug aus BGH, 07.08.2015 - III ZB 65/15
    Mit Beschluss vom 21. Mai 2015 hat der Senat die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den nach § 522 Abs. 1 ZPO ergangenen Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Januar 2015 - 11 S 6540/14 - kostenpflichtig als unzulässig verworfen, weil sie nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3, § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
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   BGH, 21.05.2015 - III ZB 65/15   

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https://dejure.org/2015,82177
BGH, 21.05.2015 - III ZB 65/15 (https://dejure.org/2015,82177)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2015 - III ZB 65/15 (https://dejure.org/2015,82177)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - III ZB 65/15 (https://dejure.org/2015,82177)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Nürnberg-Fürth, 26.01.2015 - 11 S 6540/14

    Tenorberichtigung, Schreibversehen, Wertpapier

    Auszug aus BGH, 21.05.2015 - III ZB 65/15
    LG Nürnberg-Fürth - 11 S 6540/14 vom 26.01.2015;.

    Die Rechtsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Januar 2015 - 11 S 6540/14 - wird als unzulässig verworfen, weil sie nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3, § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 133 GVG).

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