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   BGH, 27.03.2003 - III ZB 83/02   

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https://dejure.org/2003,1964
BGH, 27.03.2003 - III ZB 83/02 (https://dejure.org/2003,1964)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2003 - III ZB 83/02 (https://dejure.org/2003,1964)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2003 - III ZB 83/02 (https://dejure.org/2003,1964)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 1040
    Versäumung einer Rüge der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versäumung des Antrags nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Einwand der Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung für das Schiedsverfahren und für das Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren; Entscheidung des Schiedsgerichts durch Zwischenentscheid; ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1040 ZPO
    Sonstige Gerichtsverfahren: - Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - Präklusion Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - Unwirksamkeit Ungültigkeit der ...

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Entscheidung über Zuständigkeit ist sofort herbeizuführen

  • Judicialis

    ZPO § 1040

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 1040
    Präklusionswirkung der Versäumung des Antrags nach § 1040 Abs. 3 S. 2 ZPO für das Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1040 Abs. 3 § 1059 Abs. 2
    Rechtsfolgen der Versäumung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsverfahren - Versäumung der Zuständigkeitsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 890
  • SchiedsVZ 2003, 133
  • VersR 2005, 425
  • WM 2003, 2433
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 29.01.2009 - III ZB 88/07

    Vollstreckbarerklärung eines nach Insolvenzeröffnung ergangenen Schiedsspruchs

    Die nach Ablauf dieser Frist erhobene Zuständigkeitsrüge ist auch für das Verfahren der Vollstreckbarerklärung präkludiert (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2003 - III ZB 83/02 - MDR 2003, 890 f).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZB 35/06

    Vollstreckbarerklärung eines Teil-Schiedsspruchs hinsichtlich der

    Über den Einzelfall hinaus reichte allerdings die Frage, ob ausländischen "Zwischenschiedssprüchen" zur Zulässigkeit - für inländische Zwischenentscheide gilt § 1040 Abs. 3 ZPO (vgl. Senatsbeschluss vom 27. März 2003 - III ZB 83/02 - VersR 2005, 425) - das Exequatur erteilt werden kann.
  • OLG Köln, 21.11.2008 - 19 Sch 12/08

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

    Darüber hinaus ist allgemein anerkannt, dass eine Partei aus Gründen der Rechtsklarheit im Aufhebungsverfahren mit dem Einwand der Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung ausgeschlossen ist, wenn sie einen Zwischenentscheid gemäß § 1040 Abs. 3 ZPO nicht rechtzeitig angefochten hat (vgl. BGH, B. v. 27.3.2003, III ZB 83/02 - juris, m.w.N.).
  • OLG München, 12.01.2015 - 34 Sch 17/13

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Rüge unzulässiger

    Die Rüge, die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs sei unzulässig, weil eine wirksame Schiedsvereinbarung nicht zustande gekommen sei, kann dann im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nicht mehr erhoben werden (vgl. BGH SchiedsVZ 2003, 133; Otto IPrax 2012, 223).

    Die Antragsgegnerinnen sind mit diesem Vorbringen im Vollstreckbarerklärungsverfahren präkludiert (BGH SchiedsVZ 2003, 133/134; Müller/Keilmann SchiedsVZ 2007, 113/119; MüKo/Adolphsen 4. Aufl. Art. V UNÜ Rn. 8 und 22; im Grundsatz ebenso Pfeiffer SchiedsVZ 2014, 161/162).

  • OLG Stuttgart, 14.10.2003 - 1 Sch 16/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Präklusionswirkung der

    Für sie sieht § 1040 Abs. 3 ZPO die befristete Möglichkeit einer Anfechtung eines die Zuständigkeit des Schiedsgerichts bejahenden Zwischenentscheids vor; die Versäumung des Antrags nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO schließt den Einwand der Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung für das Schiedsverfahren und für das Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren aus (vgl. BGH vom 27.3.2003, III ZB 83/02).
  • OLG Bremen, 10.11.2005 - 2 Sch 2/05

    Beweiszulassung von Überwachungsaufnahmen der Arbeitsleistung mit einer am

    Die Antragsgegner sind damit nach Sinn und Zweck des § 1040 Abs. 3 ZPO im Vollstreckbarkeitsverfahren mit dem Einwand, dass die Schiedsvereinbarung nicht auch den Antragsgner zu 2. umfasse, ausgeschlossen (siehe BGH, WM 2003, 2433 f m.w.N.).
  • OLG München, 26.01.2016 - 34 SchH 13/15

    Übergang eines Vertragsverhältnisses einschließlich Schiedsvereinbarung vom

    (1) Bei der Frist des § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO handelt es sich, wie bei der des § 1037 Abs. 3 ZPO (dazu Senat vom 3.1.2008, 34 SchH 3/07 = SchiedsVZ 2008, 102), nicht um eine Notfrist (§ 224 Abs. 1 Satz 2 ZPO), sondern um eine materielle Ausschlussfrist, deren Versäumung zum Einwendungsausschluss für das Schiedsverfahren und für das Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren führt (BGH SchiedsVZ 2003, 133 f.; Senat vom 29.2.2012, 34 SchH 6/11 = SchiedsVZ 2012, 96/99; vom 18.12.2014, 34 SchH 3/14, juris Rn. 65; OLG Celle SchiedsVZ 2004, 165/168; MüKo/Münch § 1040 Rn. 26 a. E.; Zöller/Geimer § 1040 Rn. 12 und § 1059 Rn. 39).
  • OLG München, 29.08.2007 - 34 Sch 4/07
    Die Rüge, die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs sei unzulässig, weil eine wirksame Schiedsvereinbarung nicht zustande gekommen sei (§ 1060 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a zweiter Fall ZPO), kann im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nicht mehr erhoben werden (vgl. BGH SchiedsVZ 2003, 133).

    Da sich die Antragsgegnerin nach eigenem Vortrag rügelos auf die Verhandlung vor dem Schiedsgericht eingelassen hat, ist sie mit diesem Vorbringen nicht nur im Schiedsgerichtsverfahren, sondern auch im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren vor den staatlichen Gerichten präkludiert (vgl. BGH SchiedsVZ 2003, 133 f.; Müller/Keilmann SchiedsVZ 2007, 113/119; Musielak/Voit ZPO 5. Aufl. § 1040 Rn. 13).

  • OLG Celle, 04.09.2003 - 8 Sch 11/02

    Anerkennung, Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs

    Die Versäumung dieses Antrages schließt dann den Einwand der Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung für das Schiedsverfahren und für das Aufhebungs und Vollstreckungsverfahren aus (BGH MDR 2003, 890).
  • OLG München, 18.12.2014 - 34 SchH 3/14

    Zwischenentscheid des Schiedsgerichts über seine Zuständigkeit: Zurückverweisung

    Die Frist des § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO ist eine materielle Ausschlussfrist (BGH WM 2003, 2433; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 35. Aufl. § 1040 Rn. 5), im Übrigen aber auch eingehalten.
  • OLG Celle, 14.12.2006 - 8 Sch 14/05
  • OLG München, 04.02.2009 - 34 SchH 13/08
  • OLG München, 14.08.2008 - 34 Sch 13/08
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