Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1392
BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00 (https://dejure.org/2000,1392)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2000 - III ZR 1/00 (https://dejure.org/2000,1392)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2000 - III ZR 1/00 (https://dejure.org/2000,1392)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1392) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch - Amtspflicht - Steuerpflichtiger - Rechtsmittel - Haftungsbescheid - Vollziehung - Vollverzinsung

  • Judicialis

    BGB § 839 H; ; ZPO § 717 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; ZPO § 717 Abs. 2
    Kein Ersatz des Zinsschadens bei Vollziehung eines nicht bestandskräftigen Haftungsbescheids durch das Finanzamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; ZPO § 717 Abs. 2
    Schadensersatz wegen amtspflichtwidriger Vollziehung eines Haftungsbescheids

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1067
  • MDR 2001, 451
  • NVwZ 2001, 594 (Ls.)
  • VersR 2002, 609
  • WM 2001, 160
  • DVBl 2001, 585 (Ls.)
  • DÖV 2002, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 138/61

    Unrichtiger Steuerbescheid. Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Auch nach Einführung der sog. Vollverzinsung für die in § 233 a AO genannten Steuerarten kann der Steuerpflichtige im Fall der Vollziehung eines nicht bestandskräftigen Haftungsbescheids nach dessen Aufhebung keinen Schadensersatz in entsprechender Anwendung des § 717 Abs. 2 ZPO fordern (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 39, 77 und BGHZ 83, 190).

    Wie der Senat jedoch bereits früher entschieden hat, ist dieser Grundsatz weder auf die Vollstreckung aus einem Steuerbescheid (BGHZ 39, 77) noch aus einem noch nicht rechtsbeständigen Verwaltungsakt (BGHZ 83, 190, 196) zu übertragen.

    Diese auf dem Vorrang des Allgemeininteresses vor dem Einzelinteresse abstellende Regelung der Vollziehbarkeit läßt einen Vergleich mit vorläufig vollstreckbaren Titeln des Zivilprozesses nicht zu (Senatsurteile BGHZ 39, 77, 79 f; BGHZ 83, 190, 196).

  • BGH, 11.03.1982 - III ZR 174/80

    Bardepot I - Enteignungsgleicher Eingriff, Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Auch nach Einführung der sog. Vollverzinsung für die in § 233 a AO genannten Steuerarten kann der Steuerpflichtige im Fall der Vollziehung eines nicht bestandskräftigen Haftungsbescheids nach dessen Aufhebung keinen Schadensersatz in entsprechender Anwendung des § 717 Abs. 2 ZPO fordern (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 39, 77 und BGHZ 83, 190).

    Wie der Senat jedoch bereits früher entschieden hat, ist dieser Grundsatz weder auf die Vollstreckung aus einem Steuerbescheid (BGHZ 39, 77) noch aus einem noch nicht rechtsbeständigen Verwaltungsakt (BGHZ 83, 190, 196) zu übertragen.

    Diese auf dem Vorrang des Allgemeininteresses vor dem Einzelinteresse abstellende Regelung der Vollziehbarkeit läßt einen Vergleich mit vorläufig vollstreckbaren Titeln des Zivilprozesses nicht zu (Senatsurteile BGHZ 39, 77, 79 f; BGHZ 83, 190, 196).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 199/68

    Schadensersatz nach §§ 945, 717 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Zwar beruht die Norm des § 717 Abs. 2 ZPO auf dem Grundsatz, daß der Gläubiger, der aus einem nicht rechtsbeständigen Titel vollstreckt, dies auf seine Gefahr tut und deshalb die Folgen zu tragen hat, wenn der Vollstreckungstitel im Ergebnis keinen Bestand hat (vgl. BGHZ 54, 76, 80; 62, 7, 9).
  • BGH, 04.12.1973 - VI ZR 213/71

    Schadensersatz nach § 945 ZPO bei Gegendarstellung

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Zwar beruht die Norm des § 717 Abs. 2 ZPO auf dem Grundsatz, daß der Gläubiger, der aus einem nicht rechtsbeständigen Titel vollstreckt, dies auf seine Gefahr tut und deshalb die Folgen zu tragen hat, wenn der Vollstreckungstitel im Ergebnis keinen Bestand hat (vgl. BGHZ 54, 76, 80; 62, 7, 9).
  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Der Senat ist daher - wie in anderen Fällen eines fehlenden behördlichen Vorverfahrens (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Dezember 1995 - III ZR 190/94 - NVwZ-RR 1997, 204, 205 zum Vorverfahren nach §§ 5, 6 DDR-StHG) - mangels Vorliegens einer Sachurteilsvoraussetzung insoweit an einer Sachentscheidung gehindert.
  • BFH, 12.06.1986 - VII R 103/83

    Zu den Voraussetzungen einer auf Erstattung gerichteten Leistungsklage; zu den

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Bei isolierter Geltendmachung wäre eine unmittelbar auf Zahlung gerichtete Leistungsklage - wie sie auch hier verfolgt wird - erst zulässig, wenn der Anspruch vorher durch Verwaltungsakt verbindlich festgestellt worden wäre und es nur noch um die Erfüllung dieses Anspruchs ginge (vgl. BFHE 147, 1, 3 = BStBl. II 1986, 702, 703; BFH/NV 1992, 678; Tipke/Kruse, § 40 FGO Rn. 17).
  • BFH, 25.07.1989 - VII R 39/86

    Keine Erstattungszinsen nach erfolgreicher Klage gegen Haftungsbescheid

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Es ist daher auch nicht Aufgabe der Zivilgerichte, im Rahmen einer entsprechenden Anwendung des § 717 Abs. 2 ZPO wirkliche oder vermeintliche Lücken zu schließen, die sich nach Auffassung des Klägers daraus ergeben, daß ein Teil der Verzinsungsvorschriften der Abgabenordnung, namentlich die §§ 233 a und 236 AO, auf Haftungsbescheide nicht anzuwenden sind (vgl. BFHE 157, 322, 324 = BStBl. II 1989, 821, 822).
  • BFH, 21.02.1992 - V B 75/91

    Voraussetzungen des Erfolgs einer auf Zahlung gerichteten Leistungsklage

    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Bei isolierter Geltendmachung wäre eine unmittelbar auf Zahlung gerichtete Leistungsklage - wie sie auch hier verfolgt wird - erst zulässig, wenn der Anspruch vorher durch Verwaltungsakt verbindlich festgestellt worden wäre und es nur noch um die Erfüllung dieses Anspruchs ginge (vgl. BFHE 147, 1, 3 = BStBl. II 1986, 702, 703; BFH/NV 1992, 678; Tipke/Kruse, § 40 FGO Rn. 17).
  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus BGH, 16.11.2000 - III ZR 1/00
    Der Umstand, daß für einige wichtige Steuerarten ab dem Erhebungszeitraum 1989 durch die Vorschrift des § 233 a AO die sogenannte Vollverzinsung in das Steuerrecht eingeführt worden ist, nach der - unter Berücksichtigung eines Karenzzeitraums - die betreffenden Steuern vor ihrer durch die Steuerfestsetzung begründeten Fälligkeit von ihrer Entstehung an zu verzinsen sind und auch zuviel gezahlte Steuern verzinst werden (vgl. Gesetzentwurf eines Steuerreformgesetzes 1990 BT-Drucks. 11/2157, S. 118), ändert an den vorbeschriebenen grundsätzlichen Unterschieden zwischen der Vollstreckung eines im Zivilprozeß erlangten Titels und von Abgabebescheiden nichts.
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 58/06

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegen im Wege

    Auf dieses Gesetz kann das Auskunftsbegehren des Klägers aber schon deshalb nicht gestützt werden, weil das nach § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 3 IZG LSA vorgeschriebene Verwaltungsverfahren nicht durchgeführt worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Dezember 1995 - III ZR 190/94, NVwZ-RR 1997, 204, 205; Urt. v. 16. November 2001 - III ZR 1/00, NJW 2001, 1067, 1068).
  • BGH, 09.10.2003 - III ZR 342/02

    Ausscheiden des Staatshaftungsanspruchs wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeiten;

    Für den Bereich des Amtshaftungsrechts hat der Senat wiederholt entschieden, daß das schuldhafte Unterlassen, einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu stellen oder sich gesondert gegen die Vollziehung eines Steuer- oder Haftungsbescheides zu wehren, nach § 839 Abs. 3 BGB zum Verlust des Amtshaftungsanspruchs führen kann (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Juli 1984 - III ZR 6/84 - WM 1984, 1276; Senatsurteile vom 19. September 1985 - III ZR 71/83 - NJW 1986, 1107, 1108 - insoweit ohne Abdruck in BGHZ 96, 1 - BGHZ 130, 332, 338 f; vom 7. November 1996 - III ZR 283/95 - VIZ 1997, 247, 248; vom 16. November 2000 - III ZR 1/00 - NJW 2001, 1067, 1068).
  • BGH, 13.09.2012 - III ZR 249/11

    Schadensersatzanspruch wegen der Vollziehung von - unrichtigen - Steuerbescheiden

    Die Vollziehbarkeit eines Steuerbescheids beruht demgegenüber auf dem Vorrang des Allgemeininteresses vor dem Einzelinteresse und lässt einen Vergleich mit vorläufig vollstreckbaren Titeln aus dem Bereich des Zivilprozesses nicht zu (Senatsurteile vom 11. März 1982, aaO; vom 31. Januar 1963, aaO sowie Urteil vom 16. November 2000 - III ZR 1/00, NJW 2001, 1067, 1068).
  • BayObLG, 25.11.2003 - 1Z RR 6/02

    Umfang des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs im

    Er hat die Ablehnung eines Schadensersatzanspruchs in entsprechender Anwendung von § 717 Abs. 2 ZPO später allgemein für Abgabenbescheide bestätigt, deren Vollziehung durch ein Rechtsmittel nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht gehemmt wird (BGHZ 83, 190/196 f.), und diese Rechtsprechung bis in die jüngste Zeit fortgeführt (vgl. BGH NJW 2001, 1067/1068).

    Ein Erlass durch das Gericht ohne vorausgehendes Verwaltungsverfahren kommt nicht in Betracht (vgl. BFH BStBl II 1986, 702; BGH NJW 2001, 1067/1068; Klein § 227 Rn. 32, § 218 Rn. 17; Hübschmann/Hepp/Spitaler/Alber § 218 Rn. 34, 54, 60, 80, 101, 102).

  • OLG Brandenburg, 01.03.2023 - 2 U 2/23

    Schadensersatzansprüche nach Rücknahme eines Bescheids auf Zahlung von

    Dieser Anspruch müsste im Verwaltungsrechtsweg bei der Beklagten geltend gemacht und von dieser zusprechend beschieden werden; erst dann wäre eine auf Geldzahlung gerichtete Leistungsklage zulässig (BGH, Urteil vom 16. November 2000 - III ZR 1/00 -, NJW 2001, 1067= MDR 2001, 451, Rdnr. 11).
  • OLG München, 20.10.2011 - 1 U 2268/11

    Schadensersatzanspruch bei Vollziehung eines unrichtigen Steuerbescheides:

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.11.2000 (NJW 2001, 1067) ausdrücklich bestätigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht