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   BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98   

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https://dejure.org/1998,3146
BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98 (https://dejure.org/1998,3146)
BGH, Entscheidung vom 15.10.1998 - III ZR 10/98 (https://dejure.org/1998,3146)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - III ZR 10/98 (https://dejure.org/1998,3146)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; BJagdG § 5 Abs. 1; LJagdG ND Art. 6 Abs. 1
    Ermessen bei Angliederung einer jagdbezirksfreien Fläche an Jagdbezirk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtspflichten der Jagdbehörde bei der Gliederung von Jagdflächen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 206
  • VersR 1999, 361
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 08.08.1991 - 3 L 170/90

    Notwendigkeit einer Abrundung i.S.v. § 5 Abs. 1 Bundesjagdgesetz (BJagG) als im

    Auszug aus BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98
    Zwar kann dem Berufungsgericht bei einer von den festgestellten Umständen des Falles absehenden Betrachtungsweise in der Beurteilung zugestimmt werden, daß es allgemein den Erfordernissen der Jagdpflege und Jagdausübung entspricht und im Sinn des § 5 Abs. 1 BJagdG notwendig sein wird, Flächen, die bislang der Jagdausübung unterlagen und nur wegen der Veränderung der Eigentumsverhältnisse keinem Jagdbezirk mehr angehören, auch künftig wieder einem Jagdbezirk anzugliedern (vgl. Mitzschke/Schäfer, § 5 Rn. 11; Pardey, § 5 BJagdG Anm. 7.1; Meyer-Ravenstein, § 5 BJagdG, Art. 6 und 7 LJagdG Rn. 6, 12; Heinichen, § 5 BJagdG Anm. II 1 b; aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte vgl. VG Stade, Jagdrechtliche Entscheidungen II Nr. 93; OVG Lüneburg, RdL 1991, 291, 292).

    Zwar wird eine solche Möglichkeit zum Teil von Stimmen in Rechtsprechung und Literatur unter Hinweis auf die Vorschrift des Art. 8 Abs. 2 und 3 LJagdG abgelehnt (vgl. OVG Lüneburg, RdL 1991, 291, 292; Meyer-Ravenstein, § 6 BJagdG, Art. 8 LJagdG Rn. 5, 27), weil in dieser Bestimmung von einer entsprechenden Befugnis nur im Zusammenhang mit befriedeten Bezirken die Rede ist.

  • BVerwG, 06.10.1966 - I C 123.64

    Unterbleiben einer Beiladung - Rüge der Übergehung von Beweisantritten -

    Auszug aus BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98
    Für die hier zu beantwortende Frage einer Amtspflicht der Beklagten zur Angliederung ist weiterhin zu beachten, daß das Bundesjagdgesetz als Rahmengesetz (vgl. Art. 75 Nr. 3 GG) nicht im einzelnen darauf einwirkt, in welcher Weise die Länder die Gestaltung der Jagdbezirke und jagdbezirksfreier Flächen ordnen; § 5 Abs. 1 BJagdG beläßt den Ländern hierfür einen weiten Rahmen (vgl. BVerwG RdL 1967, 51, 52; Mitzschke/Schäfer, Kommentar zum Bundesjagdgesetz, 4. Aufl. 1982, § 5 Rn. 2; Meyer-Ravenstein, § 5 BJagdG, Art. 6 und 7 LJagdG Rn. 17; Heinichen, Das Jagdrecht in Niedersachsen, 2. Aufl. 1981, § 5 BJagdG Anm. III), der allerdings an die Erfordernisse der Jagdpflege und Jagdausübung gebunden ist.

    Eine entsprechende Sichtweise liegt auch dem im Verfahren vorgelegten - an den Regierungspräsidenten in O. gerichteten und in Durchschrift an die übrigen Regierungspräsidenten in Niedersachsen und an die Präsidenten der Verwaltungsbezirke B. und Ol. zur Kenntnisnahme übersandten - Erlaß des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22. Januar 1974 zugrunde, der unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 1966 (RdL 1967, 51) im Hinblick auf verbliebene Zweifel bei der Behandlung von Exklaven und bei der Auslegung des § 8 Abs. 1 BJagdG zu veranlassen bittet, daß die Landkreise und kreisfreien Städte etwaige Exklaven, auch solche, die in Zukunft neu entstehen, unverzüglich einem der benachbarten Jagdbezirke angliedern.

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 111/97

    Annahme des Verschuldens an einer Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98
    Es braucht auch nicht entschieden zu werden, ob angesichts des Umstandes, daß das Landgericht das Verhalten der Amtswalter als pflichtgemäß angesehen hat, ein Amtshaftungsanspruch am fehlenden Verschulden scheitert (zur Kollegialgerichtsrichtlinie vgl. zuletzt Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 111/97 - NVwZ 1998, 878).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 52/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Standesbeamten

    Auszug aus BGH, 15.10.1998 - III ZR 10/98
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zwar geeignet sein, Amtspflichten des Beamten zu begründen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 52/88 - NJW 1990, 505).
  • VG Göttingen, 30.07.2014 - 2 A 396/12

    Vorrang des Abrundungsvertrags; Abrundungsvertrag; Begründung des

    In der Rechtsprechung ist vor diesem Hintergrund allgemein anerkannt, dass Flächen, die - wie vorliegend das streitgegenständliche Flurstück x/x, das bis zur Veräußerung an den Kläger dem benachbarten Eigenjagdbezirk des Bundesforstamtes zugehörte - infolge von Grundstücksverkäufen keinem Jagdbezirk mehr angehören, einem benachbarten Jagdbezirk regelmäßig anzugliedern sind (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1998 - III ZR 10/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 206, zit. nach juris Rn. 11 m.w.N.; Nds. OVG, Urteil vom 23. Februar 1998 - 3 L 4745/95 -, RdL 2000, S. 14, zit. nach juris Rn. 22 f., mit eingehender Begründung; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Februar 2001, a.a.O., Rn. 31).

    cc) Die Angliederungsverfügung des Beklagten ist auch nicht deshalb ermessensfehlerhaft, weil seine Untere Jagdbehörde bei ihrer Entscheidung den Abschluss eines Angliederungsvertrages zwischen dem Kläger (auch der Eigentümer einer jagdbezirksfreien Grundfläche kann Beteiligter einer Abrundungsvereinbarung sein, vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1998, a.a.O., Rn. 9 zu Art. 6 Abs. 1 LJagdG) und der Beigeladenen als mildere Maßnahme gegenüber der Angliederung durch Verwaltungsakt zunächst nicht erwogen und gegenüber diesen Verfahrensbeteiligten darauf hingewirkt hat.

    Daneben wird auch in der Rechtsprechung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 4 LA 299/11 -, NdsVBl 2013, S. 348, zit. nach juris Rn. 9; zur Vorgängernorm des Art. 6 Abs. 1 LJagdG ausdrücklich BGH, Urteil vom 15. Oktober 1998, a.a.O., Rn. 10 f.; Nds. OVG, Urteil vom 23. Februar 1998, a.a.O., Rn. 18) und in der Kommentierung (Pardey/Blume/Hons, a.a.O., Erl. 1 und 2 zu § 7 NJagdG; Rose, a.a.O., Erl. 3 zu § 7 NJagdG; vgl. auch Meyer-Ravenstein, a.a.O., § 5 BJagdG, Art. 6 und 7 LJagdG, Rn. 18) allgemein vertreten, dass der Abschluss eines Vertrages über die Angliederung einer jagdbezirksfreien Fläche gegenüber einer entsprechenden jagdbehördlichen Verfügung den Vorrang genieße, sodass ein Eingreifen der zuständigen Jagdbehörde als Sonderordnungsbehörde zu Zwecken der Gefahrenabwehr nur dann verhältnismäßig ist, wenn sich die Beteiligten über die Angliederung nicht gütlich einigen konnten und eine solche Einigung auch in Zukunft nicht zu erwarten steht (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 23. Februar 1998, a.a.O., Rn. 21).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 L 434/04

    Jagdrechtliche Angliederung von Flurstücken an Eigenjagdbezirk

    Dementsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannt, dass es den Erfordernissen der Jagdpflege und -ausübung entspricht, Flächen, die infolge von Grundstücksverkäufen aus einem bestehenden Eigenjagdbezirk herausgelöst wurden bzw. solche, die aus sonstigen Gründen keinem Jagdbezirk zugehören und nicht befriedete Bezirke i.S. des § 6 BJagdG sind, zwingend einem Jagdbezirk anzugliedern sind (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1998, NVwZ-RR 1999, 206; Mitzschke/ Schäfer, a.a.O., § 5 Rn. 9 ff.).
  • VG Koblenz, 01.12.1999 - 8 K 3035/98

    Angliederung von Grundstücken an einen Eigenjagdbezirk; Angliederung aus Gründen

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 11 N 12.13

    Jagdrecht; Angliederung eines jagdbezirksfrei gewordenen Grundstücks an einen

    Auch der Hinweis des Klägers auf ein Urteil des BGH vom 15. Oktober 1998 - III ZR 10/98 -, wonach eine Angliederung durchaus unterbleiben oder für eine gewisse Zeit ausgesetzt werden könne, wenn aus Gründen der Wildschadensverhütung keine besondere Dringlichkeit bestehe, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • VG Cottbus, 02.10.2009 - 3 K 1281/06

    Zusammenlegung von Grundflächen verschiedener Gemeinden; Zuordnung zum Jagdbezirk

    Jedoch ergibt sich aus § 6 BJagdG, dass es auch Flächen geben kann, die zu keinem Jagdbezirk gehören (vgl. auch BGH, Urteil vom 15. Oktober 1998, NVwZ-RR 1999, 206, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2006 - 8 LA 285/04 -, NuR 2006, 296).
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