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   BGH, 31.01.2008 - III ZR 101/07   

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https://dejure.org/2008,10258
BGH, 31.01.2008 - III ZR 101/07 (https://dejure.org/2008,10258)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2008 - III ZR 101/07 (https://dejure.org/2008,10258)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - III ZR 101/07 (https://dejure.org/2008,10258)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegenüber Anlegern wegen in einem Prospekt abgedruckter testierter Jahresabschlüsse und daraufhin ergangener Anlageentscheidungen

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 552a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Haftung eines Wirtschaftsprüfers für die fehlerhafte Bestätigung eines Jahresabschlusses; Kausalität des Prospektfehlers für die Anlageentscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 101/07
    Der Senat hat sich bereits in dem auch vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 15. Dezember 2005 - III ZR 424/04 (NJW-RR 2006, 611 = WM 2006, 423) mit der Haftung der erstbeklagten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und des als Prüfer tätig gewordenen Beklagten zu 4 - des damaligen Beklagten zu 2 - wegen der im Prospekt abgedruckten Bestätigungsvermerke befasst und Schadensersatzansprüche der Anleger aus allen in Betracht kommenden Gründen (insbesondere Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Prospekthaftung und unerlaubte Handlung) verneint.

    Eine solche Einschätzung ist als tatrichterliche Würdigung trotz der im Senatsurteil vom 15. Dezember 2005 (aaO) in einem Parallelfall geäußerten Zweifel vertretbar und von der Revision darum hinzunehmen.

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 101/07
    Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Ursächlichkeit eines Prospektfehlers die Lebenserfahrung spricht (Senatsurteil vom 9. Februar 2006 - III ZR 20/05, NJW-RR 2006, 685, 687 m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2006 - III ZR 256/04

    Umfang des Schutzbereichs der Beauftragung des Abschlussprüfers mit dem

    Auszug aus BGH, 31.01.2008 - III ZR 101/07
    Daran ist festzuhalten (siehe auch Senatsurteil BGHZ 167, 155 = NJW 2006, 1975).
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