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   BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91   

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https://dejure.org/1992,1699
BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91 (https://dejure.org/1992,1699)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1992 - III ZR 101/91 (https://dejure.org/1992,1699)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1992 - III ZR 101/91 (https://dejure.org/1992,1699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vorteilsanrechnung "neu für alt" bei hundertjähriger, eingestürzter Mauer und Schadensanfälligkeit des geschädigten Grundstücks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Grundstückseigentümers auf Schadensersatz wegen Schäden am Grundstück durch angrenzende Baumbepflanzung - Unmöglichkeit der Wiederherstellung des usprünglichen Zustands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 249 906 Abs. 2 Satz 2
    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch und Vorteilsausgleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist der Abzug "neu für alt" berechtigt? (IBR 1993, 74)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2884
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
    Auf die Revision der Kläger hat der Senat durch Urteil vom 8. März 1990 - III ZR 141/88 - BGHWarn 1990 Nr. 71 - das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zu anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Insoweit hat das Berufungsgericht die Vorgaben des ersten Revisionsurteils des Senats vom 8. März 1990 - III ZR 141/88 - BGHWarn 1990, Nr. 71 - beachtet und erhebt die Revision auch keine Einwendungen.

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
    Dagegen ist die Übertragung der Ausführungen im Urteil des VI. Zivilsenats vom 8. Dezember 1987 - VI ZR 53/87 - BGHZ 102, 322, 326 ff zur Errichtung eines neuen Hauses auf die streitbefangene Mauer schon bedenklich.
  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 65/70

    Bemessung der Entschädigung für Folgeschäden einer Enteignung

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
    Dies ergibt sich daraus, daß bei der Berechnung der Enteignungsentschädigung auch die Regeln der Vorteilsausgleichung anzuwenden sind, zu denen auch der schadensrechtliche Grundsatz des Abzugs "neu für alt" gehört (Senatsurteil BGHZ 55, 294, 302; Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, Rn. 395).
  • BGH, 26.02.1976 - III ZR 183/73

    Haftung der Gemeinde für Überschwemmungen durch bauliche Maßnahmen an einem

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
    Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß ein Grundstück von schadensgeneigter Beschaffenheit für den Eigentümer eine schwächere Rechtsposition begründet, als wenn dem Grundstück diese Schadensneigung fehlt, und daß der schadensanfällige Zustand eines von einer Einwirkung betroffenen Grundstücks daher den Entschädigungsanspruch zu mindern vermag (Senatsurteil vom 22. Februar 1976 - III ZR 183/73 - VersR 1976, 760).
  • BGH, 18.09.1987 - V ZR 219/85

    Berücksichtigung von Mitverursachungsbeiträgen des Eigentümers des geschädigten

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
    Bei der Bemessung dieses Ausgleichs ist auch zu berücksichtigen, wenn das beeinträchtigte Grundstück sich in einem mangelhaften Zustand befunden hat, ohne den der Schaden nicht oder nicht in dem tatsächlich erlittenen Umfang eingetreten wäre (Senatsurteil vom 22. Februar 1971 - III ZR 221/67 - NJW 1971, 750; BGH Urteil vom 18. September 1987 - V ZR 219/85 - BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2 Ausgleichsanspruch 1 = WM 1988, 200; Hagen, Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, in: Festschrift für Hermann Lange, 1992, S. 483 ff, 503).
  • BGH, 22.02.1971 - III ZR 221/67

    Enteignungsgleicher Eingriff - Entschädigungsversagung - Zustand nicht

    Auszug aus BGH, 25.06.1992 - III ZR 101/91
    Bei der Bemessung dieses Ausgleichs ist auch zu berücksichtigen, wenn das beeinträchtigte Grundstück sich in einem mangelhaften Zustand befunden hat, ohne den der Schaden nicht oder nicht in dem tatsächlich erlittenen Umfang eingetreten wäre (Senatsurteil vom 22. Februar 1971 - III ZR 221/67 - NJW 1971, 750; BGH Urteil vom 18. September 1987 - V ZR 219/85 - BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2 Ausgleichsanspruch 1 = WM 1988, 200; Hagen, Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB, in: Festschrift für Hermann Lange, 1992, S. 483 ff, 503).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Besteht die Einwirkung - wie hier - in einer Substanzschädigung, so sind die Beseitigungskosten einschließlich der Planungskosten ebenso zu ersetzen wie der verbleibende Minderwert (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juni 1992, III ZR 101/91, NJW 1992, 2884 ) und der entstandene Mietausfall (BGHZ 91, 20, 31).
  • BGH, 24.10.2013 - III ZR 82/11

    Gebäudeschäden durch Kanalbauarbeiten in einer Straße: Anspruch des

    Diesem Gesichtspunkt der Schadensanfälligkeit ist aber dadurch Rechnung zu tragen, dass ein Eigentümer sich bei schadensgeneigter Beschaffenheit seines Grundstücks nach § 254 BGB eine Kürzung oder sogar den Ausschluss seiner Ersatz- oder Entschädigungsansprüche gefallen lassen muss (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 1985 - III ZR 109/83, NVwZ 1986, 76, 77; vom 20. Februar 1992 - III ZR 188/90, BGHZ 117, 240, 259 mwN und vom 25. Juni 1992 - III ZR 101/91, NJW 1992, 2884, 2885).
  • LG Krefeld, 10.02.2016 - 2 O 102/13

    Mauerzerstörung - Eigentumsverletzung - Abzug Neu für Alt

    Selbst wenn eine neue Mauer im Hinblick auf die technischen Fortschritte womöglich standfester und daher wertvoller sein sollte, würde sich daran nichts ändern (vgl. BGH NJW 1992, 2884).

    Allein die Notwendigkeit der Einziehung von Aussteifungspfeilern bzw. Stahlbetonpfeilern steht einer Vergleichbarkeit mit der zerstörten Mauer nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1992, 2884).

    Einmal würde sich eine neue Mauer im Wert des Grundstücks niederschlagen (vgl. BGH NJW 1992, 2884).

  • OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01

    Amtshaftung - Verkehrsunfall mit Rettungswagen - Fahrerhaftung des Staates -

    Dieses Haftungsprivileg zu Gunsten des Beklagten zu 1; gilt auch, soweit er nach dem Straßenverkehrsgesetz (§ 18 StVG) haftet, da auch diese Haftung des Kfz-Führers von dessen Verschulden abhängt (vgl. BGH NJW 92, 2884).

    Denn für die Halterhaftung gilt das Haftungsprivileg des § 839 nicht (vgl. BGH NJW 92, 2884).

  • OLG Bamberg, 26.10.2010 - 5 U 222/09

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensberechnung bei Beschädigung einer

    Der Herstellungsanspruch eines Grundstückseigentümers kann dabei nicht allein daran scheitern, dass das zerstörte oder beschädigte Gebäude im Zeitpunkt des Schadensereignisses bereits einige Jahrzehnte alt war (vgl. BGH NJW 92, 2884; 88, 1835).

    Dies ist ein Ausfluss des Grundsatzes der Vorteilsausgleichung, der auch bei der Beschädigung von Grundstücken gilt (vgl. BGH NJW 06, 2399; 92, 2884).

    Bei einem Gebäude, das beschädigt wurde, kann der Geschädigte die Wiederherstellungskosten nur insoweit nicht verlangen, als die Wiederherstellung des beschädigten Gebäudes zu einem dem Geschädigten zugute kommenden und deshalb von ihm auszugleichenden Wertzuwachs des Gebäudes, zu einer erhöhten Lebensdauer und/oder zur Einsparung von sonst erforderlichen werdenden Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führt (vgl. BGH NJW 06, 2399; 97, 520; 92, 2884; 88, 1835 jeweils m.w.N.; Palandt a.a.O. vor § 249 Rn. 99).

  • OLG Frankfurt, 01.06.2006 - 1 U 104/96

    Haftung des Abwasserverbands bei Grundstücksschäden durch Kanalbau

    Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist auf einen Nachteilsausgleich nach den Grundsätzen der Enteignungsentschädigung gerichtet (vgl. BGHZ 147, 45, 53; BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2 Ausgleichsanspruch 12; BGH NJW 1992, 2884 f. [unter II 2 a) der Entscheidungsgründe]; BGHZ 85, 375, 386) und kann je nach Art und Weise der Einwirkung auf vollen Schadensersatz gehen (BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2 Ausgleichsanspruch 2).

    Für eine sich dergestalt an der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes entsprechend § 249 BGB orientierende Berechnung der Entschädigung ist allerdings nur dann Raum, wenn durch die Ersetzung eines zerstörten Hauses eine dem früheren Zustand des Hausgrundstücks in etwa vergleichbare Lage geschaffen werden kann, wobei zu Gunsten des Betroffenen ein großzügiger Maßstab anzulegen ist; Gegenstand der schadens- bzw. entschädigungsrechtlichen Beurteilung ist dabei nicht das isoliert betrachtete Haus, sondern das Hausgrundstück (vgl. BGH NJW 1992, 2884 f. [unter II 2 b) der Entscheidungsgründe]; BGHZ 102, 322, 325 ff.).

    Ein - auch beim nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch möglicher (vgl. BGH NJW 1992, 2884 f. [unter II 2 a) der Entscheidungsgründe]; BGHR BGB § 906 Abs. 2 Satz 2 Ausgleichsanspruch 2) - Abzug "neu für alt" vom Herstellungsaufwand kommt dabei nur insoweit in Betracht, als die Errichtung eines Ersatzhauses zu einem vom Betroffenen auszugleichenden Wertzuwachs des Gebäudes, zu dessen erhöhter Lebensdauer oder zur Ersparung von Aufwendungen durch Hinausschieben künftiger Reparaturen führt (vgl. BGHZ 102, 322, 331).

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - 19 U 13/09

    Voraussetzungen der Haftung mehrerer Schädiger gem. § 830 BGB;

    So ist auch bei der Bemessung des Ausgleichs im Rahmen des § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog zu berücksichtigen, dass sich das beeinträchtigte Grundstück in einem mangelhaften Zustand befunden hat, ohne den der Schaden nicht oder nicht in dem tatsächlich erlittenen Umfang eingetreten wäre (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 136, 138; NJW 1992, 2884, 2885).

    Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass ein Grundstück von schadensgeneigter Beschaffenheit für den Eigentümer eine schwächere Rechtsposition begründet, als wenn dem Grundstück diese Schadensneigung fehlt (vgl. BGH NJW 1992, 2884, 2885 m.w.N.).

  • OLG München, 19.09.2005 - 34 Wx 76/05

    Neugestaltung maßgeblicher Teile der Außenanlagen und Neuerrichtung einer

    Der höhere Wert eines neuen Geländers ist durch einen Abzug "neu für alt" auf die Herstellungskosten zu berücksichtigen (BGH NJW 1959, 1078; 1992, 2884/2885; 1997, 520).
  • OLG Frankfurt, 31.03.2005 - 1 U 257/04

    Umfang der Ersatzleistung bei Beschädigung eines Gebäudes durch Tiefbauarbeiten;

    Der Ausgleich beschränkt sich auf die Beseitigung der durch die Störung eingetretenen Vermögenseinbußen (BGHZ 147, 45, 53; NJW 1992, 2884 m. w. N.).

    Vielmehr kann schon der schadensanfällige Zustand des Grundstücks, das durch die Vertiefung des Nachbargrundstücks geschädigt wird, ein im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB berücksichtigungsfähiger Umstand sein (BGH NJW 1992, 2884, 2885).

  • OLG Frankfurt, 28.08.2009 - 4 U 264/08

    Nachbarrecht: Beweis des ersten Anscheins für Risse an einem Gebäude durch

    Allerdings kann eine Vordisposition des beeinträchtigten Grundstückes, welche mitursächlich für die schädigende Beeinträchtigung war, bei einem Anspruch nach § 906 Abs. 2 S. 2 BGB eine Kürzung des Anspruchs nach § 254 BGB auch bei schuldloser Mitverursachung rechtfertigen (BGH NJW 1992, 2884).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 291/00

    Berücksichtigung eines Mitverursachungsbeitrages im Rahmen des nachbarrechtlichen

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 11 U 24/94

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Schädigung von Unter-Glas-Kulturen

  • LG Hamburg, 29.07.2013 - 321 O 101/11

    Nachbarschäden: Keine Haftung des Bauherrn?

  • OLG Düsseldorf, 07.05.2003 - 15 U 152/02

    Ansprüche unter Mietern wegen eines Brandschadens

  • OLG Naumburg, 17.05.2002 - 1 U 107/00

    Zur Ermittlung des fiktiven Verkehrswertes eines Grundstücks, dessen bauliche

  • BGH, 27.09.2012 - V ZR 21/12

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei auf den nachbarrechtlichen

  • LG Freiburg, 20.10.2017 - 11 O 15/17

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Gebäudeschäden durch Aushubarbeiten

  • LG Göttingen, 10.09.2020 - 8 O 224/14

    Bauarbeiten; Grundstücksnachbar; Erschütterungen

  • AG Hamburg-Altona, 16.03.2021 - 316 C 263/20

    Schadensersatz aus einem Mietvertrag wegen des Austausches einer Schließanlage

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