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   BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52   

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https://dejure.org/1952,311
BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52 (https://dejure.org/1952,311)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1952 - III ZR 102/52 (https://dejure.org/1952,311)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1952 - III ZR 102/52 (https://dejure.org/1952,311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1953, 164
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 13.04.1938 - II 194/37

    1. Ist die Pfändung von Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten "aus

    Auszug aus BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52
    Die Geltendmachung eines Teilbetrags von einer Mehrheit selbständiger Ansprüche erfordert die Abgrenzung der verschiedenen Ansprüche; die Abgrenzung kann entweder herbeigeführt werden dadurch, daß für jeden einzelnen Anspruch die Teilbeträge angegeben werden, die zusammen den Betrag des Klagantrags ausmachen, oder dadurch, daß die einzelnen Ansprüche unter Bezifferung eines jeden Anspruchs derart in ein Abhängigkeitsverhältnis zueinander gebracht werden, daß der eine Anspruch als Hauptanspruch und die übrigen Ansprüche in genau anzugebender Reihenfolge als Hilfsansprüche geltend gemacht werden (übereinstimmend mit RGZ 157, 321 [326]).

    Wird aber, wie hier, ein Teilbetrag von einer Mehrheit selbständiger Ansprüche ohne Abgrenzung der einzelnen Ansprüche geltend gemachte so bleibt, wie das Reichsgericht schon hervorgehoben hat (RGZ 157, 321 [326]), unklar, in welchem Umfang die einzelnen Ansprüche anhängig gemacht werden sollen; damit ist das für die Klage wesentliche Erfordernis der bestimmten Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs verletzt.

    Auch darin ist dem Reichsgericht (RGZ 144, 71; 157, 321 [326]) zuzustimmen, daß gegen die Zulässigkeit einer Anspruchshäufung auch der letzten Art keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

    Auf die Rechtsfrage, ob bei Einklagung eines Teilbetrages aus mehreren selbständigen, zur Wähl des Gerichts gestellten Einzelansprüchen ohne ihre weitere Abgrenzung die Abweisung aller Ansprüche ohne Unklarheiten über die Rechtskraftwirkung zulässig ist (vgl. RGZ 157, 321 [326/7]), und auf die weitere Rechtsfrage, ob dann, wenn das Berufungsgericht nur über einen dieser Ansprüche entschieden hat, auch die anderen nicht beschiedenen Ansprüche in den Rechtsmittelrechtszug gelangt sind und ob infolgedessen in einem solchen Fall im Rechtsmittelverfahren über diese anderen Ansprüche überhaupt entschieden werden kann, braucht hier nicht eingegangen zu werden.

  • RG, 13.10.1911 - II 110/11

    Eventuelle Klagenhäufung. ; Berufungsinstanz.

    Auszug aus BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52
    Wäre das Landgericht dieser Verpflichtung nachgekommen, so würden auch bei Zubilligung des Klagebetrags von 800 DM aus dem Anspruch zu a) die Ansprüche zu b) und c) entweder in den Berufungsrechtszug erwachsen sein (vgl. RGZ 77, 120, insbesondere 126; Stein-Jonas 17. Aufl. § 537 Anm. I 1) oder zum allerwenigsten würde das Vorbringen des Klägers im Berufungsfechtszug dahin zu verstehen sein, dass er die Ansprüche zu b) und c) im Berufungsrechtszug als neue Ansprüche zur Stützung seiner Klage in Höhe von 800 DM geltend gemacht hat (vgl. Rosenberg, Lehrbuch, 5. Aufl. § 93 IV 2 d S 427).
  • RG, 02.03.1934 - III 117/33

    Kann der Kläger denselben einheitlichen (Zahlungs-)Anspruch auf zwei

    Auszug aus BGH, 15.12.1952 - III ZR 102/52
    Auch darin ist dem Reichsgericht (RGZ 144, 71; 157, 321 [326]) zuzustimmen, daß gegen die Zulässigkeit einer Anspruchshäufung auch der letzten Art keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
  • BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13

    Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der

    Bei einer Teilleistungsklage, mit der mehrere selbständige prozessuale Ansprüche geltend gemacht werden, muss angegeben werden, wie sich der eingeklagte Betrag auf die einzelnen Ansprüche verteilen soll und in welcher Reihenfolge sie zur Entscheidung des Gerichts gestellt werden sollen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1952 - III ZR 102/52, LM Nr. 7 zu § 253 ZPO; Urteil vom 30. April 1955 - VI ZR 87/54, LM Nr. 11 zu § 253 ZPO; Urteil vom 22. April 1958 - VI ZR 74/57, NJW 1958, 1590; Urteil vom 16. Juni 1959 - V ZR 156/58, LM Nr. 24 zu § 253 ZPO; Urteil vom 22. Mai 1984 - VI ZR 228/82, NJW 1984, 2346, 2347).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Deshalb mußte im Vorprozeß LG H. 1 O.../87 abgegrenzt werden (vgl. zu diesem Erfordernis BGHZ 11, 192, 194; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1952 - III ZR 102/52, LM § 253 ZPO Nr. 7; v. 8. Dezember 1989 - V ZR 174/88, NJW 1990, 2068, 2069), welche Teile der auf die selbständigen Kontokorrentforderungen bezogenen Bürgschaftsforderung Gegenstand der Klage sein sollten.
  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    (a) Das Ergänzungsverfahren nach § 321 ZPO, das auf verfahrensabschließende Beschlüsse wie den Musterentscheid entsprechende Anwendung findet (BGH, Beschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 39), ist auf die Schließung einer - auch nur vermeintlichen - Entscheidungslücke gerichtet und deshalb unzulässig, wenn die Korrektur einer inhaltlich falschen Entscheidung begehrt wird (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1952 - III ZR 102/52, MDR 1953, 164, 165; Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Rn. 9; Urteil vom 20. August 2009 - VII ZR 205/07, BGHZ 182, 158 Rn. 70; Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 29/09, NJW 2010, 1148 Rn. 11; Urteil vom 1. Juni 2011 - I ZR 80/09, MDR 2011, 1064 Rn. 7; Beschluss vom 25. April 2017 - VIII ZR 208/16, juris Rn. 2; Beschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 39).

    Die Entscheidung über ein Feststellungsziel ist daher nur "übergangen" im Sinne von § 321 Abs. 1 ZPO, wenn dieses versehentlich nicht beachtet worden ist, nicht dagegen, wenn es rechtsirrtümlich nicht beschieden wurde (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1952 - III ZR 102/52, MDR 1953, 164, 165; Urteil vom16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Rn. 9).

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