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BGH, 30.07.1998 - III ZR 102/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterscheidung der Rückübertragung von Vermögenswerten und der Aufhebung der staatlichen Verwaltung nach Vorschriften des Vermögensgesetzes (VermG) - Ansprüche eines staatlichen Verwalters auf Aufwendungsersatz - Abrechnungsansprüche des eingetragenen Eigentümers aus ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Abrechnungspflicht des staatlichen Verwalters; staatlicher Verwalter; Restitutionsberechtigter; Verfügungsberechtigter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 20.03.1997 - 16 U 8701/96
- BGH, 30.07.1998 - III ZR 102/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.1997 - III ZR 39/97
Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters nach Rückgabe des …
Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZR 102/97
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung mehr, nachdem der Senat durch Urteil vom 20. November 1997 (III ZR 39/97 - WM 1998, 399 ff, zur Veröffentlichung in BGHZ 137, 183 vorgesehen) entschieden hat, daß nach der Systematik und dem Inhalt des Vermögensgesetzes zwischen der in den §§ 3-10 VermG geregelten Rückübertragung von Vermögenswerten und der in §§ 11-15 VermG behandelten Aufhebung der staatlichen Verwaltung zu unterscheiden ist. - KG, 20.03.1997 - 16 U 8701/96
Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZR 102/97
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 16. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 20. März 1997 - 16 U 8701/96 - wird nicht angenommen.
- BGH, 21.02.2002 - III ZR 107/01
Keine Rechenschaftspflicht des staatlichen Verwalters gegenüber …
So kann der bisherige Grundstückseigentümer ungeachtet eines anhängigen Restitutionsverfahrens und auch noch nach erfolgter Restitution vom früheren staatlichen Verwalter Rechnungslegung und Herausgabe erzielter Überschüsse verlangen (Senatsbeschluß vom 30. Juli 1998 - III ZR 102/97 - Senatsurteil vom 5. Juli 2001 aaO S. 3048). - BGH, 05.07.2001 - III ZR 235/00
Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters
b) Mit Beschluß vom 30. Juli 1998 (III ZR 102/97) hat der Senat die Revision gegen ein Berufungsurteil nicht angenommen, in dem der staatliche Verwalter zur Rechnungslegung und Herausgabe erzielter Überschüsse verurteilt worden war, obwohl der Kläger das Grundstückseigentum später ebenfalls an einen besser berechtigen Restitutionsgläubiger verloren hatte.