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   BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98   

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https://dejure.org/1999,1081
BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98 (https://dejure.org/1999,1081)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1999 - III ZR 105/98 (https://dejure.org/1999,1081)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1999 - III ZR 105/98 (https://dejure.org/1999,1081)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung des Maklerlohnanspruch - Erwerb durch Zwangsversteigerung

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspruch nach Ausübung des Vorkaufsrechts und späterem Erwerb des Maklerkunden im Zwangsversteigerungsverfahren

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerlohn, kein - nach Ausübung des Vorkaufsrechts; Provisionsanspruch, - nach Ausübung des Vorkaufsrechts; Vorkaufsrecht, - einer Gemeinde

  • Judicialis

    BGB § 652

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 652
    Kein Provisionsanspruch bei Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Anspruch auf Maklerlohn bei Ausübung eines Vorkaufsrechts und anschließendem Erwerb in der Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch bei Erwerb durch Zwangsversteigerung? (IBR 1999, 338)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2271
  • MDR 1999, 604
  • NZM 1999, 469
  • ZMR 1999, 416
  • NJ 1999, 428
  • VersR 1999, 1540
  • WM 1999, 1023
  • DVBl 1999, 1293 (Ls.)
  • ZfBR 1999, 231 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung, daß der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers gegen den Käufer regelmäßig entfällt, wenn der dem Käufer als Kunden vermittelte Grundstückskaufvertrag nicht zum Erwerb führt, weil ein Vorkaufsrecht ausgeübt wird; denn infolge der Ausübung des Vorkaufsrechts bleibt der wirtschaftliche Erfolg der Maklertätigkeit für den Käufer aus, und die Maklerleistung erweist sich als für ihn von Anfang an wertlos (vgl. RGZ 157, 243, 244; RG DR 1939, 2107, 2108; BGH, Urteile vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61 - LM BGB § 505 Nr. 4 und vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 50/81 - WM 1982, 1098 = NJW 1982, 2662; Senat BGHZ 131, 318, 321).
  • BGH, 24.06.1992 - IV ZR 240/91

    Leistung des Nachweismaklers

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
    Die bloße Objektbekanntgabe, die anschließend etwa zum Erwerb in der Zwangsversteigerung führt, reicht nicht aus (vgl. BGHZ 112, 59; 119, 32, 34), es sei denn, im Maklervertrag ist - individualvertraglich - etwas anderes vereinbart; daran fehlt es im Streitfall.
  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 236/61

    Anspruch auf Maklerlohn gegenüber Vorkaufsrechtsberechtigten bei Ausübung des

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung, daß der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers gegen den Käufer regelmäßig entfällt, wenn der dem Käufer als Kunden vermittelte Grundstückskaufvertrag nicht zum Erwerb führt, weil ein Vorkaufsrecht ausgeübt wird; denn infolge der Ausübung des Vorkaufsrechts bleibt der wirtschaftliche Erfolg der Maklertätigkeit für den Käufer aus, und die Maklerleistung erweist sich als für ihn von Anfang an wertlos (vgl. RGZ 157, 243, 244; RG DR 1939, 2107, 2108; BGH, Urteile vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61 - LM BGB § 505 Nr. 4 und vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 50/81 - WM 1982, 1098 = NJW 1982, 2662; Senat BGHZ 131, 318, 321).
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 174/89

    Rechtsnatur des Eigentumserwerbs im Zwangsversteigerungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
    Die bloße Objektbekanntgabe, die anschließend etwa zum Erwerb in der Zwangsversteigerung führt, reicht nicht aus (vgl. BGHZ 112, 59; 119, 32, 34), es sei denn, im Maklervertrag ist - individualvertraglich - etwas anderes vereinbart; daran fehlt es im Streitfall.
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 208/95

    Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerungsverbot hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
    Soweit das Landgericht sich für seine gegenteilige Würdigung auch auf das Senatsurteil vom 20. Februar 1997 (III ZR 208/95 - VersR 1997, 394 ff) beruft, läßt dieses Schlüsse, wie das Landgericht sie daraus ziehen will, nicht zu.
  • BGH, 07.07.1982 - IVa ZR 50/81

    Entstehungszeitpunkt von Provisionsansprüchen eines Finanzierungsmaklers -

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung, daß der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers gegen den Käufer regelmäßig entfällt, wenn der dem Käufer als Kunden vermittelte Grundstückskaufvertrag nicht zum Erwerb führt, weil ein Vorkaufsrecht ausgeübt wird; denn infolge der Ausübung des Vorkaufsrechts bleibt der wirtschaftliche Erfolg der Maklertätigkeit für den Käufer aus, und die Maklerleistung erweist sich als für ihn von Anfang an wertlos (vgl. RGZ 157, 243, 244; RG DR 1939, 2107, 2108; BGH, Urteile vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61 - LM BGB § 505 Nr. 4 und vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 50/81 - WM 1982, 1098 = NJW 1982, 2662; Senat BGHZ 131, 318, 321).
  • RG, 22.03.1938 - VII 216/37

    Ist der Käufer eines mit einem gesetzlichen Vorkaufsrecht belasteten Grundstücks,

    Auszug aus BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98
    Es entspricht jedoch gefestigter Rechtsprechung, daß der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers gegen den Käufer regelmäßig entfällt, wenn der dem Käufer als Kunden vermittelte Grundstückskaufvertrag nicht zum Erwerb führt, weil ein Vorkaufsrecht ausgeübt wird; denn infolge der Ausübung des Vorkaufsrechts bleibt der wirtschaftliche Erfolg der Maklertätigkeit für den Käufer aus, und die Maklerleistung erweist sich als für ihn von Anfang an wertlos (vgl. RGZ 157, 243, 244; RG DR 1939, 2107, 2108; BGH, Urteile vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61 - LM BGB § 505 Nr. 4 und vom 7. Juli 1982 - IVa ZR 50/81 - WM 1982, 1098 = NJW 1982, 2662; Senat BGHZ 131, 318, 321).
  • KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22

    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Zahlungsanspruch nach Ausübung des

    (1) Im Falle der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Vorkaufsberechtigten verliert der Makler des Käufers regelmäßig seinen Provisionsanspruch gegen den Käufer, weil damit der wirtschaftliche Erfolg für den Käufer ausgeblieben ist (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.1999 - III ZR 105/98 - Rn 8 m.w.N.).

    Anders liegt es beim schuldrechtlichen Vorkaufsrecht, das als nachträglicher Vorgang mit der Entscheidung des Verkäufers zur Erfüllung zugunsten des Vorkaufsberechtigten den Provisionsanspruch des Maklers unberührt lässt (offen gelassen BGH, Urt. v. 04.03.1999 - III ZR 105/98 -).

  • OLG Hamm, 17.11.2005 - 22 U 104/05

    Erstattungspflicht des Vorkaufsberechtigten hinsichtlich entstandener

    Die Berufung des Beklagten auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.03.1999 - III ZR 105/98 - (NJW 1999, 2271 ff.) rechtfertigt keine andere Beurteilung.
  • LG Wiesbaden, 08.03.2000 - 5 O 172/99

    Anspruch auf Rückzahlung einer Maklerprovision; Nachträgliches Entfallen des

    Dass der hierbei tragende Gedanke, dass der vom Makler zu Stande gebrachte Hauptvertrag aus einem Grund gescheitert ist, der seinen wirtschaftlichen Wert von vornherein in Frage gestellt hat, auch für das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 24 1 Nrn. 5, 6 BauGB gilt, ist in dem von der Kl. angeführten Urteil des BGH vom 4.3.1999 (NJW 1999, 2271 = LM H. 9/1999 § 652 BGB Nr. 147) entschieden worden.
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