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   BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72   

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BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72 (https://dejure.org/1975,2016)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1975 - III ZR 112/72 (https://dejure.org/1975,2016)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 (https://dejure.org/1975,2016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständige Behörde für die Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Saarland - Begründung von Amtspflichten gegenüber dem einzelnen Bürger durch ministerielle Fachaufsichten - Verletzung einer bestehenden Amstpflicht - Erteilung einer Genehmigung für den ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; PBefG § 2; PBefG § 9; PBefG § 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 469
  • WM 1975, 426
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.02.1966 - VII C 24.65
    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 8. Juni 1960 - BVerfGE 11, 168) wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 25. Februar 1966 - BVerwGE 23, 314) schon vor den hier behandelten Verwaltungsentscheidungen darauf hingewiesen, daß die Entscheidung nach § 13 Abs. 3 PBefG nicht auf eine Bedürfnisprüfung und nicht auf den Schutz der Interessen der bereits ansässigen Altunternehmer abzielen dürfe.

    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 13 PBefG) vor, so hat der Antragsteller - darüber besteht Einigkeit in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BVerfGE 11, 168; BVerwGE 23, 314; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl. zu § 13 Anm. 2) - einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung.

    Wenn das Berufungsurteil davon spricht, daß der Genehmigungsbehörde ein "gewisser Spielraum" gelassen sei, so soll sich dies nicht auf die Entscheidung als solche, sondern auf die Methode, mit der die Genehmigungsbehörde sich die Grundlagen für ihre Entscheidung beschafft, beziehen und trifft insoweit - auch bei Berücksichtigung der Fragestellung in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1966 (BVerwGE 23, 314, 318; vgl. Bidinger a.a.O. zu § 13 Anm. 76) - selbst nach dem Gesetzeswortlaut zu; denn die Genehmigungsbehörde kann z.B. unter bestimmten Voraussetzungen von einer Anhörung absehen, sie kann aber auch weitere Stellen gutachtlich hören (§ 14 Abs. 2 und 3 PBefG).

    In seinem Urteil vom 25. Februar 1966 (BVerwGE 23, 314) hat das Bundesverwaltungsgericht nochmals hervorgehoben, es komme darauf an, ob das bestehende Droschkengewerbe bei der Zulassung neuer Unternehmer durch Übersetzung und ruinösen Wettbewerb in seiner Existenz bedroht sein würde, was dann der Fall wäre, wenn eine derartige Gefahr eingetreten oder in drohende Nähe gerückt sei; die Zugangssperre diene allein dem öffentlichen Verkehrsinteresse, nicht dagegen den wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Droschkenunternehmer, eine Bedürfnisprüfung sei unzulässig.

    Der Widerspruchsbescheid hebt - gestützt auf die Stellungnahme des Landesverbandes Verkehrsgewerbe - hervor, daß im Jahre 1967 allein drei Taxiunternehmer ihren Betrieb wegen finanzieller Schwierigkeiten hätten aufgeben müssen, teils weil sie wegen erheblicher Rückstände an Steuern und Krankenkassenbeiträgen Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt gewesen seien, teils weil sie aus finanziellen Gründen ihre Fahrzeuge nicht mehr betriebssicher hätten ausstatten können, und verwendet damit Kriterien, die nach der Entscheidung in BVerwGE 23, 314, 317 erheblich sein können.

    Alles das überzeugt nicht und deutet darauf hin, daß das Berufungsgericht die vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 23, 314, 317) angeführten Prüfungsmaßstäbe sowie das grundsätzliche Anrecht des Bewerbers auf eine Genehmigung, wenn nicht ein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt, nicht hinreichend beachtet hat.

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht (Beschl. vom 8. Juni 1960 - BVerfGE 11, 168) wie das Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 25. Februar 1966 - BVerwGE 23, 314) schon vor den hier behandelten Verwaltungsentscheidungen darauf hingewiesen, daß die Entscheidung nach § 13 Abs. 3 PBefG nicht auf eine Bedürfnisprüfung und nicht auf den Schutz der Interessen der bereits ansässigen Altunternehmer abzielen dürfe.

    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 13 PBefG) vor, so hat der Antragsteller - darüber besteht Einigkeit in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BVerfGE 11, 168; BVerwGE 23, 314; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, 2. Aufl. zu § 13 Anm. 2) - einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung.

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168, 185) war diese Bestimmung, soweit sie sich auf den Gelegenheitsverkehr mit Droschken und Mietwagen bezog, mit dem Grundrecht in Art. 12 GG nicht vereinbar.

  • BGH, 29.11.1954 - III ZR 84/53

    Amtspflichten der Staatsaufsichtsbehörde

    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Allerdings können sich aus der Besonderheit des Einzelfalls insoweit auch Amtspflichten gegenüber dem Einzelnen ergeben; dafür aber ist entscheidend, ob die in Frage stehenden Amtsgeschäfte ihrer Natur nach gerade auch dem Interesse des einzelnen Bürgers zu dienen bestimmt sind (vgl. BGHZ 15, 305, 309; 35, 44, 50).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 40/60

    Dienstaufsicht über Notare

    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Allerdings können sich aus der Besonderheit des Einzelfalls insoweit auch Amtspflichten gegenüber dem Einzelnen ergeben; dafür aber ist entscheidend, ob die in Frage stehenden Amtsgeschäfte ihrer Natur nach gerade auch dem Interesse des einzelnen Bürgers zu dienen bestimmt sind (vgl. BGHZ 15, 305, 309; 35, 44, 50).
  • BGH, 21.01.1969 - VI ZR 200/67

    Zulässige Sperrung eines Taxihalteplatzes auf Privatgelände durch Taxivereinigung

    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Die Auffassung des Landgerichts, die beiden Beklagten müßten als Gesamtschuldner für den gesamten Schaden des Klägers eintreten, findet in der im landgerichtlichen Urteil angeführten Entscheidung des erkennenden Senats (NJW 1969, 791 = LM zu BGB § 839 E Nr. 12) keine Stütze.
  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 139.61

    Kein Klagerecht eines Kraftdroschkenunternehmers gegen Erteilung der

    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Soweit die wirtschaftlichen Interessen der einzelnen vorhandenen Unternehmer - so ist in der Entscheidung vom 28. Juni 1963 (BVerwGE 16, 187, 189) weiter ausgeführt - durch die Zugangssperre, die allein im Interesse der Allgemeinheit eingeführt worden sei, begünstigt würden, handele es sich lediglich um eine "Reflexwirkung".
  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren vom Landrat auf den Oberbürgermeister sei das beklagte Land nicht von einer vor dem 1. Januar 1968 begründeten Haftung freigeworden, trifft zu (BGHZ 8, 169, 180).
  • BVerwG, 20.11.1959 - VII C 12.59
    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Ob aber der Landrat vor seiner Entscheidung ein Anhörungsverfahren hätte durchführen müssen, kann hier dahinstehen; denn das Anhörverfahren dient - wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat - nicht den Interessen des Antragstellers, sondern denen der Anhörungsberechtigten (vgl. BVerwGE 9, 340; Bidinger, Personenbeförderungsrecht 2. Aufl. zu § 14 Anm. 7).
  • RG, 30.10.1942 - III 24/42

    Welche Ansprüche hat der Betroffene, wenn das Jugendamt von der

    Auszug aus BGH, 27.01.1975 - III ZR 112/72
    Allerdings konnten dem städtischen Sachbearbeiter, der den Eingang bearbeitete, auch insoweit Amtspflichten gegenüber dem Kläger obliegen, selbst wenn er für die Bescheidung des Antrages nicht zuständig war (vgl. RGZ 170, 129; Beyer DVerwBl. 1962, 613 ff, 615), so die Pflicht zu gewissenhafter Prüfung des Standpunktes der Stadt und wahrheitsgemäßem Bericht.
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Jeder Beamte muß die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich verschaffen (Senatsurteile vom 10. Juli 1967 - III ZR 120/66 = LM § 839 [Fi] BGB Nr. 28; vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 = VersR 1975, 469, 470 und vom 22. März 1979 - III ZR 22/78 = NJW 1979, 2097, 2098; BGB -RGRK, aaO., m.w.Nachw.).
  • VG Gelsenkirchen, 15.10.2013 - 6 K 2826/11

    Bauvorbescheid, Lebensmittelvollsortimenter, unbeplanter Innenbereich,

    vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1984 - III ZR 162/83 -, juris, unter Verweis auf Urteil vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 -, VersR 1975, 469.

    vgl. BGH, Urteile vom 14. März 2002 - III ZR 302/00 -, juris, vom 22. November 1984 - III ZR 162/83 -, juris, unter Verweis auf BGH, Urteil vom 6. November 1961 - III ZR 143/60 -, BGHZ 36, 144, 150; Urteil vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 -, juris.

  • BGH, 05.07.1979 - III ZR 121/77

    Amtspflichtverletzung durch fehlerhafte Anwendung von Prüfungsbestimmungen bei

    Die Entscheidung über den Amtshaftungsanspruch hat daher davon auszugehen, daß dem Kläger das Diplomzeugnis rechtswidrig verweigert worden ist, seit er im Frühjahr 1972 die letzten noch ausstehenden Prüfungsleistungen erbracht hat (Senatsurteil vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 = WM 1975, 426, 427 m.w.Nachw.).

    Es stellt sich aber die Frage, ob die - fehlerhafte - Auslegung der Prüfungsbestimmungen auf vertretbaren Erwägungen beruhte (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27. Januar 1975 a.a.O.).

  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78

    Ersatz von Zinsschäden für eine rechtswidrige Heranziehung zur Bardepotpflicht -

    Kann die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene und auf vernünftige Überlegungen gestützte Beurteilung des Beamten als rechtlich vertretbar angesehen werden und hält er an ihr bis zur Klärung der Rechtslage durch die dazu berufenen Gerichte fest, so fällt ihm kein Verschulden zur Last, auch wenn seine Auffassung später von den Gerichten nicht geteilt wird (vgl. Senatsurteile NJW 1963, 1453/4; 1968, 2144/5; LM BGB § 839 [Fi] Nr. 28; WM 1975, 426; 1976, 873).
  • BGH, 10.11.1983 - III ZR 166/82

    Amtspflichten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber beim Austausch

    Dem steht nicht entgegen, daß besoldungsrechtliche Vergleichsmitteilungen nur behördenintern ausgetauscht werden und keine unmittelbare Außenwirkung haben (vgl. Senatsurteilevom 4. Februar 1960 - III ZR 12/59 = WM 1960, 693, 695;vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 = WM 1975, 426, 427; BGHZ 65, 182, 185) [BGH 29.09.1975 - III ZR 40/73].
  • BGH, 22.11.1984 - III ZR 162/83

    Amtspflichten der Justizverwaltungsbehörden bei der Erteilung von Genehmigungen

    a) Jeder staatliche Amtsträger muß die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sie sich verschaffen (Senatsurteil vom 27. Januar 1975 - III ZR 112/72 = VersR 1975, 469).
  • LG Mainz, 19.06.1992 - 7 O 384/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Teilgenehmigung; Funktionslosigkeit von

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