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   BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06   

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https://dejure.org/2006,843
BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06 (https://dejure.org/2006,843)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2006 - III ZR 117/06 (https://dejure.org/2006,843)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - III ZR 117/06 (https://dejure.org/2006,843)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälligkeit einer ärztlichen Vergütung; Selbstständige Abrechenbarkeit der Durchleuchtung neben einer Operation an der Halswirbelsäule; Prüffähigkeit einer in Rechnung gestellten ärztlichen Leistung; Verneinung der Fälligkeit des Vergütungsanspruchs des Arztes wegen einer ...

  • Judicialis

    GOÄ § 4 Abs. 2a; ; GOÄ § 12; ; GOÄ GebVerz Nr. 2565; ; GOÄ GebVerz Nr. 2574; ; GOÄ GebVerz Nr. 5295

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GOÄ § 4 Abs. 2 a; GOÄ § 12; GOÄ-Gebührenverzeichnis Nr. 2565; GOÄ-Gebührenverzeichnis Nr. 2574; GOÄ-Gebührenverzeichnis Nr. 5295
    Fälligkeit der ärztlichen Vergütung wird bereits durch Erfüllung der formellen Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ herbeigeführt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligkeit der ärztlichen Honorarforderung; Voraussetzungen des Verzugseintritts; Selbständige Abrechenbarkeit der Durchleuchtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arztrecht - Fälligkeitszeitpunkt der Vergütung: Formelle Erfordernisse zählen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Privatliquidation - Ansatz falscher Gebührenpositionen lässt die Fälligkeit einer Vergütung nicht entfallen

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Voraussetzung für ordnungsgemäße Rechnungserstellung

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Klarstellung zur Fälligkeit einer ärztlichen Abrechnung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unzutreffende GOÄ Nummer beeinflusst nicht die Fälligkeit der ärztlichen Vergütung

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Fälligkeit einer Arztrechnung: Anspruch auf Zahlung trotz Verstoß gegen GOÄ!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar - Fälligkeit einer privatärztlichen Rechnung trotz falscher Gebührenpositionen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Der Bundesgerichtshof erleichtert die GOÄ-Abrechnung für Chefärzte

  • vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    BGH stärkt Position der Ärzte im Streit um GOÄ-Abrechnungen

  • aerzteblatt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fälligkeit der Rechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 252
  • NJW-RR 2007, 494
  • MDR 2007, 433
  • VersR 2007, 499
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.05.2004 - III ZR 344/03

    Abrechnung in der GOÄ nicht aufgeführter ärztlicher Leistungen

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06
    Der Senat hat daher auch keine Bedenken gesehen, in einem Rechtsstreit, in dem schwierige Fragen des Zielleistungsprinzips und der analogen Abrechenbarkeit von Gebührennummern gegenständlich gewesen sind, dem klagenden Arzt eine Vergütung zuzusprechen, die so nicht berechnet, aber Gegenstand der rechtlichen Erörterungen geworden war (vgl. BGHZ 159, 142, 152 f).

    Sie ist insoweit auch kein methodisch notwendiger operativer Einzelschritt im Sinn des § 4 Abs. 2a Satz 2 GOÄ (vgl. hierzu näher Senatsurteile BGHZ 159, 142, 143 f; vom 16. März 2006 - III ZR 217/05 - NJW-RR 2006, 919 Rn. 6).

  • BGH, 09.10.2003 - VII ZR 335/02

    Vorlage einer neuen Schlußrechnung im Berufungsverfahren; Streitgegenstand im

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06
    Dass sie daneben vorsorglich eine neue Rechnung überreicht und insgesamt ihre Klageforderung ermäßigt hat, bedeutet keine Veränderung des Streitgegenstands (vgl. zu einer ähnlichen Fragestellung bei der Schlussrechnung nach § 14 Nr. 3, § 16 Nr. 3 VOB/B BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02 - NJW-RR 2004, 167).

    Sie haben aber nicht den Zweck, auf eine beschleunigte Schaffung der materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen hinzuwirken (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2003 aaO S. 167 f; vom 6. Oktober 2005 - VII ZR 229/03 - NJW-RR 2005, 1687 f).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06
    Wenn es ihm vielleicht noch nicht zuzumuten gewesen sein sollte, den der Klägerin zustehenden Betrag auf der Grundlage des erstatteten Gutachtens selbst zu ermitteln, war er jedenfalls nach der Bezifferung durch die Klägerin in der Lage, unter Verwahrung gegen die Kostenlast ein Anerkenntnis in Bezug auf diese erst im Prozessverfahren bezifferten Ansprüche abzugeben (zur Anerkennung eines erst später schlüssig gewordenen Klageanspruchs vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 21/03 - NJW-RR 2004, 999).
  • BGH, 16.03.2006 - III ZR 217/05

    Abrechnung einer Hallux valgus-Operation

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06
    Sie ist insoweit auch kein methodisch notwendiger operativer Einzelschritt im Sinn des § 4 Abs. 2a Satz 2 GOÄ (vgl. hierzu näher Senatsurteile BGHZ 159, 142, 143 f; vom 16. März 2006 - III ZR 217/05 - NJW-RR 2006, 919 Rn. 6).
  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 229/03

    Berücksichtigung einer nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06
    Sie haben aber nicht den Zweck, auf eine beschleunigte Schaffung der materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen hinzuwirken (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2003 aaO S. 167 f; vom 6. Oktober 2005 - VII ZR 229/03 - NJW-RR 2005, 1687 f).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Die Rechnung begründete die Fälligkeit der Vergütung, weil sie die formellen Voraussetzungen der Regelung des § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllte (vgl BSGE 117, 10 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 32, RdNr 27 mwN; BGHZ 170, 252, 257).

    Die Rechnung begründete keine Fälligkeit der Vergütung, weil sie die formellen Voraussetzungen der Regelung des § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ nicht erfüllte (vgl dazu oben II 2 c bb, RdNr 29; und zB BSGE 117, 10 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 32, RdNr 27 mwN; BGHZ 170, 252, 257).

  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Die Fälligkeit wird nicht davon berührt, dass die Rechnung mit dem materiellen Gebührenrecht nicht übereinstimmt (vgl insgesamt BGHZ 170, 252, RdNr 12 ff) .
  • BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07

    Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes

    Das Berufungsgericht ist unter Bezugnahme auf das Senatsurteil BGHZ 170, 252 der Auffassung, dass die Rechnung des Klägers den Anforderungen des § 12 Abs. 1 GOÄ genüge.

    Wie der Senat mit Urteil vom 21. Dezember 2006 (III ZR 117/06 - BGHZ 170, 252, 258 Rn. 14) entschieden hat, setzt die Fälligkeit der Forderung nicht voraus, dass die Rechnung - in den jeweils fraglichen Punkten - mit dem materiellen Gebührenrecht übereinstimmt.

    Dennoch liegt den besonderen Anforderungen in § 12 Abs. 3 GOÄ die Vorstellung zugrunde, dem Zahlungspflichtigen - und den Abrechnungsstellen - eine Nachprüfung zu ermöglichen und zu diesem Zweck die Abrechnungstransparenz und die Nachvollziehbarkeit zu verbessern (vgl. Senatsurteil BGHZ 170, 252, 255 f Rn. 9 bis 10).

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