Rechtsprechung
BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Haftung der Stadt Berlin für einen Aufopferungsanspruch wegen auf einer im Jahre 1935 in Berlin erfolgten Pockenschutzimpfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1957, 1148
- VersR 1957, 450
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Funktionsnachfolge der Länder
Auszug aus BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Insoweit ergibt sich die Passivlegitimation der Beklagten - wie das Berufungsurteil bereits zutreffend ausgeführt hat - aus den Grundsätzen, die der Senat zur Haftung aus dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge in seiner Entscheidung in BGHZ 8, 169 ff und der darauf aufbauenden weiteren Rechtsprechung entwickelt hat.Der erkennende Senat hat bisher nicht nur bei Ansprüchen aus einem Beamtenverhältnis (BGHZ 10, 125), sondern insbesondere auch bei Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung (BGHZ 8, 169) eine Haftung auf Grund Funktionsnachfolge bejaht und hält an dieser Rechtsprechung nach nochmaliger Überprüfung fest.
Es handelt sich dabei um Ansprüche auf Abgeltung von Schäden, die auf Eingriffen beruhen, die im Rahmen der Wahrnehmung staatlicher Hoheitsfunktionen (Zwangsimpfung) vorgenommen worden sind - Ebenso wie die aus der Funktion ... einer Behörde entstehenden - schuldhaften - Fehler in der Ausübung behördlicher Tätigkeit der behördlichen Funktion ... als unvermeidbarer Bestandteil zuzurechnen sind und deshalb die aus diesen Fehlern erwachsenen Verbindlichkeiten als auf den Funktionsnachfolger übergegangen erachtet werden müssen (vgl. BGHZ 8, 169 [179]), muß eine Haftung des Funktionsnachfolgers auch für solche Verbindlichkeiten bejaht werden, die aus einer behördlichen Tätigkeit hoheitlicher Art herrühren, die ohne Verschulden eines Beamten zur Schädigung eines Einzelnen geführt hat.
Auch sonstige Gründe der im einzelnen in BGHZ 8, 169 (180/181) erörterten Art, aus denen die Haftung der Beklagten aus dem Gesichtspunkt der Funktionsnachfolge ausgeschlossen oder eingeschränkt sein könnte, liegen hier nicht vor.
Ausnahmen können sich, wie bereits in BGHZ 8, 169 (181) ausgeführt, ergeben, wenn die Veränderung der Landesgrenzen zu einer Aufteilung der Verbindlichkeiten in verschiedene räumliche und funktionelle Haftungssphären geführt hat.
- BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Auszug aus BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Der Entschädigungsanspruch richtet sich bei Impfschäden nach der Entscheidung des Senats in BGHZ 9, 83 (93) gegen den Staat als Träger der allgemeinen Gesundheitsfürsorge. - BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53
Haftung für Verbindlichkeiten Preußens
Auszug aus BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Wenn die Revision unter Hinweis auf die Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in BGHZ 16, 184 (188) demgegenüber die Auffassung vertritt, daß die Haftung auf Grund Funktionsnachfolge nur bei Beamtengehältern Anwendung finden dürfe, so kann dem nicht gefolgt werden.
- BGH, 25.06.1953 - III ZR 373/51
Funktionsnachfolge bei Beamtenansprüchen
Auszug aus BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Der erkennende Senat hat bisher nicht nur bei Ansprüchen aus einem Beamtenverhältnis (BGHZ 10, 125), sondern insbesondere auch bei Ansprüchen aus Amtspflichtverletzung (BGHZ 8, 169) eine Haftung auf Grund Funktionsnachfolge bejaht und hält an dieser Rechtsprechung nach nochmaliger Überprüfung fest. - BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54
Amtshaftung und Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Es genügt, daß der Staat sich durch die Impfung im Rahmen der Seuchenbekämpfung einer ihm obliegenden Aufgabe entledigt hat (vgl. dazu auch BGHZ 13, 88 [92/93]). - BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Der Aufopferungsanspruch hingegen ist, wie der Senat im einzelnen in BGHZ 22, 43 ff ausgeführt hat, ein einheitlicher Anspruch auf Leistung eines billigen, angemessenen Ausgleichs für die erlittene Einbuße.
- BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12
Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem vollstreckbaren …
Hierbei handelt es sich, wie das Beschwerdegericht zutreffend ausgeführt hat, um eine besondere Form der Erfüllung eines einheitlichen Anspruchs und nicht um wiederkehrende Leistungen (vgl. BGH Urteil vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56 - NJW 1957, 1148, 1149). - BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
Verjährung des Anspruchs wegen Verarmung des Schenkers
Ansprüche auf Rückstände von regelmäßig wiederkehrenden Leistungen sind ausschließlich solche, die von vornherein und ihrer Natur nach auf Leistungen gerichtet sind, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (BGH, Urt. v. 06.05.1957 - III ZR 12/56, VersR 1957, 450, 451;… MünchKomm./v. Feldmann, 3. Aufl., § 197 Rdn. 1;… BGB-RGRK/Johannsen, 12. Aufl., § 197 Rdn. 6). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
Das aber ist das bestimmende Merkmal eines Anspruchs auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 197 BGB (Senatsurteil vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56 = VersR 1957, 450, 451; BGHZ 80, 357, 358) [BGH 06.04.1981 - II ZR 186/80].
- BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87
Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig …
Der Anspruch war von vornherein und seiner Natur nach auf Leistungen gerichtet, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (vgl. BGH, Urt. v. 6. Mai 1957 - II ZR 12/56, VersR 1957, 450, 451; BGHZ 98, 174, 182) [BGH 10.07.1986 - III ZR 133/85]. - BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99
Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit …
Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen sind ausschließlich solche, die von vornherein und ihrer Natur nach auf Leistungen gerichtet sind, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (BGHZ 28, 144, 148 f.; 80, 357, 358; BGH, Urteil vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56, WM 1957, 853, 854). - BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92
Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der …
Neben der Stelle, die durch den Eingriff in den Genuß eines konkreten Vorteils gelangt, kann auch die Körperschaft begünstigt sein, zu deren Aufgaben- und Verantwortungsbereich die Aufgabe gehört, bei deren Wahrnehmung dem Betroffenen das Opfer abverlangt wird (Senat BGHZ 13, 81, 86 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53]; 23, 157, 169/170; 29, 95, 96; Senatsurteil vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56 - NJW 1957, 1148). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 47/85
Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen; Prüfung der Effektivzinsbelastung; …
Da aber ist das bestimmende Merkmal eines Anspruchs auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 197 BGB (Senatsurteil vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56 = VersR 1957, 450, 451; BGHZ 80, 357, 358). - BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92
Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung
Zweifel ergeben sich auch nicht aus dem von der Beschwerde angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1957 - III ZR 12/56 - (LM Nr. 23 zu § 75 Einl. Preuß. ALR = VersR 1957, 450 f.). - BGH, 23.10.1975 - II ZR 109/74
Anerkennung einer partiellen Geschäftsunfähigkeit auf Grund für einen Menschen …
Er kann nicht den regelmäßig wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 197 BGB gleichgestellt werden (vgl. BGHZ 28, 144, 148/9; BGH, Urt. v. 6.5. 57 - III ZR 12/56, LM Einl. PreußALR § 75 Nr. 23). - BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Begriff der wiederkehrenden Leistung
Daher gilt § 197 BGB z.B. auch nicht für einen Aufopferungsanspruch in Rentenform, da es sich hier um einen einheitlichen Anspruch handelt, bei dem die zeitliche Aufteilung der Leistungen nur eine besondere Form der Erfüllung darstellt (BGH III ZR 12/56 vom 6. Mai 1957 - LM § 75 Einl. Preuß. ALR Nr. 23, insoweit in NJW 1957, 1148 Nr. 4 nicht abgedruckt). - BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60
Rechtswidrige Unfruchtbarmachung
- BGH, 21.12.1978 - III ZR 93/77
Voraussetzungen und Beweislast bei Geltendmachung einer Enteignungsentschädigung …
- BGH, 30.09.1968 - III ZR 86/66
Allgemeines zur Rückwirkung von Gesetzen