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BGH, 20.03.2003 - III ZR 129/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Beurteilung des Vorliegens eines Zulassungsgrundes nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) §
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 07.06.2001 - 9 O 116/00
- OLG Hamm, 27.02.2002 - 8 U 153/01
- BGH, 20.03.2003 - III ZR 129/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.2002 - IV ZR 197/02
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - III ZR 129/02
Ob ein Zulassungsgrund gegeben ist, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (BGH, Beschluß vom 20. November 2002 - IV ZR 197/02). - BGH, 20.03.2003 - III ZR 135/02
Fordern eines pauschalierten Kostenbeitrags von dem Anästhesisten
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - III ZR 129/02
Zulassungsgründe im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO sind nicht mehr gegeben, nachdem der Senat die von der Beschwerde als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfragen durch Urteil vom heutigen Tage in dem Parallelprozeß III ZR 135/02 geklärt hat. - OLG Hamm, 27.02.2002 - 8 U 153/01
Aufteilung der Zuschläge im Rahmen des ambulanten Operierens
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - III ZR 129/02
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. Februar 2002 - 8 U 153/01 - wird zurückgewiesen.