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   BGH, 25.11.1991 - III ZR 13/91   

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https://dejure.org/1991,9992
BGH, 25.11.1991 - III ZR 13/91 (https://dejure.org/1991,9992)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1991 - III ZR 13/91 (https://dejure.org/1991,9992)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1991 - III ZR 13/91 (https://dejure.org/1991,9992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer vor dem Bundesgerichtshof - Beschwer des Klägers bei Zuerkennung von Entschädigung statt Schadensersatz - Frage des Vorliegens einer formellen Beschwer bei antragsgemäßer Zuerkennung von Schadensersatz bei gleichzeitiger Verneinung ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 250/87

    Festsetzung der Beschwer für ein Revisionsverfahren - Erforderlichkeit der

    Auszug aus BGH, 25.11.1991 - III ZR 13/91
    Die Klägerin hat indes entsprechende Wertangaben weder dargelegt noch glaubhaft gemacht (vgl. BGH Beschluß vom 9. März 1988 - IV a ZR 250/87 = BGHR ZPO § 546 Abs. 2 Neue Tatsachen 1 m.w.Nachw.), obwohl dazu aufgrund der Ausführungen im Berufungsurteil Anlaß bestanden hätte.
  • BGH, 18.08.2016 - III ZR 325/15

    Ermittlung der Revisionsbeschwer für den Kläger nach einem Grundurteil mit der

    Zwar bleibt die einem Betroffenen nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs zu gewährende angemessene Entschädigung regelmäßig hinter der Höhe eines Schadensersatzanspruchs zurück (s. etwa Senatsbeschluss vom 25. November 1991 - III ZR 13/91, BeckRS 1991, 31064294; Krohn/Löwisch, Eigentumsgarantie, Enteignung, Entschädigung, 3. Aufl., Rn. 250).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2018 - 4 U 2/17

    Schadensersatzanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff: Fahrzeugschaden durch

    Zwar bleibt die einem Betroffenen nach den Grundsätzen des enteignungsgleichen Eingriffs zu gewährende angemessene Entschädigung regelmäßig hinter der Höhe eines Schadensersatzanspruchs zurück (BGH, Beschl. v. 25.11.1991 - III ZR 13/91 - juris Rn. 8).
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