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   BGH, 09.11.1959 - III ZR 136/58   

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BGH, 09.11.1959 - III ZR 136/58 (https://dejure.org/1959,184)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1959 - III ZR 136/58 (https://dejure.org/1959,184)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1959 - III ZR 136/58 (https://dejure.org/1959,184)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 148
  • NJW 1960, 241
  • MDR 1960, 117
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.09.1955 - VI ZR 118/54

    Rechtsmittel

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  • RG, 24.05.1943 - III 85/42

    1. Sind Leistungen aus der Sozialversicherung als anderweitiger Ersatz im Sinne

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  • RG, 27.06.1941 - III 23/41

    1. Schließt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung die Amtshaftung

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  • RG, 26.08.1938 - III 17/38

    Muß sich ein Unfallverletzter, dem ein Schadensersatzanspruch gegen den Staat aus

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  • RG, 15.11.1932 - III 413/31

    Schließt die Möglichkeit, aus einem Kreditversicherungsvertrag Ersatz für den

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  • BGH, 04.04.2019 - III ZR 35/18

    Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

    Denn nach der bereits lange vor dem in Rede stehenden Ereignis entwickelten, ständigen Senatsrechtsprechung obliegt Lehrkräften auch ohne ausdrückliche Regelung die Amtspflicht, für die geistige, körperliche und charakterliche Erziehung der Schüler zu sorgen und sie in rechtlich und tatsächlich möglichem und zumutbarem Umfang im Schulbetrieb und während der Schulveranstaltungen vor Schäden an Gesundheit und Vermögen zu bewahren (vgl. nur Urteile vom 9. November 1959 - III ZR 136/58, BGHZ 31, 148, 149; vom 27. Juni 1963 - III ZR 5/62, NJW 1963, 1828 f und vom 16. April 1964 - III ZR 83/63, NJW 1964, 1670).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Nach der Rechtsprechung schließt die Subsidiaritätsklausel Amtshaftungsansprüche aus, wenn und soweit dem Verletzten infolge des Schadens Sozialversicherungsleistungen zustehen, die nach Art und Umfang seine Ersatzansprüche decken (vgl. RGZ 161, 199 [202 f.]; 171, 173 [178 ff.]; BGHZ 31, 148 [150 f.]).
  • BGH, 19.06.1972 - III ZR 80/70

    Schulleitung - Amtspflicht - Vermeidung von Schäden - Schadensvermeidung -

    Soweit nämlich die Klägerin Ansprüche gegen einen gesetzlichen Versicherungsträger hat, ist ein Schadensersatzanspruch ihr nicht erwachsen (§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB) und hat daher, was das Berufungsgericht übersehen hat, nicht auf den gesetzlichen Versicherungsträger übergehen zu können (BGHZ 31, 148 ; 49, 267, 275 ff. ).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Von einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit kann nur die Rede sein, wenn der betreffende Ersatzanspruch aus denselben tatsächlichen Vorgängen erwächst, seine Rechtsgrundlage mithin in demselben Tatsachenkreis findet, der für das Entstehen des Amtshaftungsanspruchs maßgebend ist (BGHZ 31, 148, 150; BGH, Urteil vom 19. Juni 1961 aaO.; Kreft aaO. Rn. 497).
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 111/66

    Haftung der Stationierungsstreitkräfte

    Es wird an der Rechtsprechung festgehalten, daß ein Träger der Sozialversicherung, der dem durch eine fahrlässige Amtspflichtverletzung körperlich Geschädigten bestimmungsgemäß Leistungen erbracht hat, keinen Anspruch auf Ersatz gegen den Dienstherrn des Beamten hat (BGHZ 31, 148).

    Als anderweite Ersatzmöglichkeit gelten nach ständiger Rechtsprechung die Ansprüche gegen einen Sozialversicherungsträger auf die Versicherungsleistungen; soweit diese den Schaden decken, entsteht deshalb kein Amtshaftungsanspruch, so daß der Sozialversicherungsträger einen solchen auch nicht gemäß § 1542 RVO durch Forderungsübergang erwerben kann (RGZ 161, 192, 202; 167, 207; 171, 173, 178; BGHZ 31, 148 mit weiteren Nachweisen).

    Wie der erkennende Senat bereits früher ausgeführt hat (BGHZ 31, 148, 150 ff) [BGH 09.11.1959 - III ZR 136/58], sind die Träger der Sozialversicherung Teile einer in sich geschlossenen öffentlich-rechtlichen und der Allgemeinheit dienenden Zwangsversicherung, die mit den nur hierfür aufgebrachten Mitteln im Allgemeininteresse gerade auch Schäden, die durch die Verletzung oder Tötung des Versicherten aufgrund einer unerlaubten Handlung oder Amtspflichtsverletzung entstehen, im gesetzlichen Rahmen auffangen sollen.

    Denn diese Leistungen sind unter anderem gerade auch dazu bestimmt, Schäden, wie sie z.B. durch eine Amtspflichtverletzung entstehen, aufzufangen (BGHZ 31, 148, 150) [BGH 09.11.1959 - III ZR 136/58].

    Das Urteil vom 9. November 1959 - III ZR 136/58 = BGHZ 31, 148, 150 [BGH 09.11.1959 - III ZR 136/58], mit dem sich der erkennende Senat dieser Rechtsprechung angeschlossen hat, stellte daher keine Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung dar.

  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 35/74

    Schadensfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung als ersatzfähiger

    Der erkennende Senat hat darüber hinaus - ausdrücklich oder der Sache nach - eine Kongruenz zwischen dem zu ersetzenden Schaden und der anderweiten Ersatzmöglichkeit verlangt (BGHZ 31, 148, 150; 49, 267, 277; 62, 380, 386 und 394, 398).
  • OLG München, 06.12.1973 - 1 U 3611/73

    Anspruch eines Arbeitgebers gegen verkehrsicherungspflichtige öffentliche Hand

    Ein Anspruch Özdemirs (auf Ersatz des Verdienstentgangs) gegen die Beklagte aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG , der hier allein in Frage kommenden Haftungsgrundlage (vgl. BayObLGZ 72, 117), konnte nicht gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle (LFZG) vom 27.07.1969 (BGBl. I S. 946) auf die Klägerin als seine Arbeitgeberin übergehen, da ein derartiger Anspruch im Hinblick auf die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB gar nicht entstanden ist (vgl. BGHZ 31, 148/151).

    Schon aus dem Wortlaut der Subsidiaritätsklausel ("auf andere Weise Ersatz zu verlangen") ergibt sich, daß es nicht darauf ankommt, auf Grund welcher Rechtsgrundlage ein Ersatzanspruch besteht, und daß es gleichgültig ist, ob ein solcher auf einem vertraglichen oder einem gesetzlichen Schuldverhältnis beruht (vgl. BGHZ 31, 148/150).

    Demgemäß wird in Schrifttum (vgl. Soergel BGB 10. Aufl. § 839 Rdnr. 221; Ermann BGB 5. Aufl. § 839 Rdnr. 72) und Rechtsprechung (vgl. lediglich RGZ 158, 277/281 und BGH VersR 60, 664) der Kreis der in Betracht kommenden anderweitigen Ersatzmöglichkeiten weit gezogen, sofern nur deren Grundlage in dem Tatsachenkreis liegt, aus dem der Schadensersatzanspruch erwachsen ist (BGHZ 31, 148/150).

    So wurden nicht nur Schadensersatzansprüche gegen einen dritten Schädiger (beispielsweise auch gegen den Ehegatten; vgl. BGH NJW 73, 1654), sondern auch Ansprüche gegen private Versicherer (RGZ 158, 176; BGH BB 55, 1107; BGH VersR 69, 540) und gegen Sozialversicherungsträger (BGHZ 31, 148/150) als anderweitige Ersatzansprüche angesehen.

    Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, daß dieser dem Anspruch gegen den Sozialversicherungsträger ähnlich ist, da an dessen Stelle für die ersten sechs Wochen der Arbeitsverhinderung der Arbeitgeber tritt (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O. S. 776) und die Einführung der Lohnfortzahlungspflicht unter anderem auch die Sozialversicherungsträger, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 31, 148 und 49, 267/275) die Entstehung eines Amtshaftungsanspruchs und damit auch einen gesetzlichen Forderungsübergang (BGHZ 31, 148/151) sowie die Entstehung eines Ausgleichsanspruchs (BGHZ 28, 297 [BGH 03.11.1958 - III ZR 139/57] /301) hindern.

    Die Argumentation ... (NJW 72, 1249), der Lohnfortzahlungsanspruch sei wegen der in § 4 LFZG normierten cessio legis kein anderweitiger Ersatzanspruch (a.a.O. S. 1254), geht insoweit von einer Prämisse aus, denn eine cessio legis scheidet gerade deshalb aus, weil § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB eine solche verhindert (vgl. für Ansprüche der Sozialversicherungsträger: BGHZ 31, 148/151).

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73

    Zahlung der Kommanditeinlage

    Biese Vorschrift bezieht sich nicht nur auf Einreden im eigentlichen Sinne, sondern auf alle Verteidigungsmöglichkeiten, die dem Schuldner hinsichtlich der geltend gemachten Forderung zustehen (BGHZ 31, 148, 149).
  • LG Rottweil, 17.12.1969 - 2 O 144/69

    Amtshaftung, Klassenaufsicht durch Schüler

    Ansprüche aus Amtspflichtverletzungen des Mitglieds der Klägerin gehen nicht gem. § 1542 RVO auf den Sozialversicherungsträger über, weil die Leistungen, die der Versicherte gegen den Sozialversicherungsträger zu beanspruchen hat, anderweitige Ersatzmöglichkeiten sind und daher dem Verletzten insoweit Ansprüche aus Amtspflichtverletzung nicht zustehen (vgl. BGHZ 31, 148 = NJW 60, 241 ).
  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 14/95

    Pflicht des Notars bei Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses

    Hierunter fallen nur Ersatzansprüche, die aus denselben tatsächlichen Vorgängen erwachsen und damit ihre Rechtsgrundlage in demselben Tatsachenkreis haben wie der Anspruch aus der Amtspflichtverletzung (BGHZ 31, 148, 150; Senatsurt. v. 11. März 1993 - IX ZR 202/91, WM 1993, 1193, v. 27. Mai 1993 - IX ZR 66/92, WM 1993, 1513, 1517 u. v. 24. Juni 1993 - IX ZR 84/92, WM 1993, 1896, 1898).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 1 U 178/05

    Amtshaftungsanspruch: Pflichtwidrige Zulassung von Aktien; schuldhafte Versäumung

  • BGH, 11.03.1993 - IX ZR 202/91

    Ansprüche gegen Vertragspartner als anderweitige Ersatzmöglichkeit

  • LG München I, 08.02.2017 - 15 O 23907/15

    Haftung für Schäden bei Sprengung einer Fliegerbombe

  • BGH, 25.05.1984 - V ZR 13/83

    Mitwirkung eines Anwaltsnotars an der Beurkundung eines Kaufvertrages mit

  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 79/75

    Leistungen eines Trägers der französischen gesetzlichen Unfallversicherung als

  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 87/61

    Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeit

  • OLG Brandenburg, 09.11.2015 - 2 U 20/15

    Sachenrecht: Eigentumsvermutung des unmittelbaren Eigenbesitzes; Eintrag im

  • BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg bei

  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 163/83

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch eine Berufsgenossenschaft

  • BGH, 04.07.1974 - III ZR 63/72

    Leistungen nach BVG keine anderweitige Ersatzmöglichkeit nach § 839 Abs. 1 Satz 2

  • BGH, 17.03.1983 - III ZR 170/81

    Amtspflichten militärischer Aufsichtspersonen zur Verhinderung der

  • OLG Frankfurt, 15.12.2005 - 1 U 129/05

    Amtshaftung: Pflichtwidrige Zulassung von Aktien

  • BGH, 20.06.1974 - III ZR 27/73

    Lohnfortzahlung keine anderweitige Ersatzmöglichkeit nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • BFH, 11.12.1984 - VIII R 263/82

    Erstattungsberechtigter - Verrechnungsvertrag - Schuldtilgende Wirkung -

  • BGH, 26.02.1976 - III ZR 88/73

    Zweifelsfragen bei der beweisrechtlichen Würdigung der Ursächlichkeit eines

  • LG Aachen, 15.11.1991 - 4 O 319/91

    Umfang der Aufsichtspflicht von Lehrpersonal während der Pausenzeiten;

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 119/64

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen am Fahrbahnrand abgestellten Kranwagen

  • BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 212/66

    Wirksamkeit der Übereignung eines Sicherungsgutes durch vorweggenomme Einigung

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 227/59

    Schadensersatzansprüche (Unterhaltsschaden) einer Witwe für ihren in einem

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 119/65

    Geltendmachung übergegangener Ersatzansprüche Hinterbliebener - Anspruch auf

  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 94/64

    Anwendung der Amtshaftungsgrundsätze bei der Abgeltung von Stationierungsschäden;

  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 178/65

    Zurückweisung einer Berufung in Sachen Unfallverhütungsvorschriften als Schutz

  • BGH, 09.07.1963 - VI ZR 304/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 90/68

    Amtspflichtverletzung durch einen Notar - Ausschluss eines

  • BGH, 20.12.1962 - III ZR 65/62

    Beginn der Anmeldefrist

  • OLG Bamberg, 08.06.1971 - 5 U 48/71

    Schadensersatz wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung; Zumutbare tatsächliche

  • BGH, 19.09.1963 - III ZR 111/62
  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61

    Beurteilung der Tätigkeit der Feuerwehr als Ausübung eines öffentlichen Amtes

  • LG Heidelberg, 05.07.1972 - 3 O 117/72

    Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung im Falle der Verunglückung eines

  • BGH, 14.01.1960 - III ZR 3/59

    Einrede der Verjährung - Beginn der Verjährungsfrist für einen

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 182/58

    Ersatzpflicht eines durch unentgeltliche Mit- und Mehrarbeit von

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