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   BGH, 30.10.1961 - III ZR 137/60   

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https://dejure.org/1961,14306
BGH, 30.10.1961 - III ZR 137/60 (https://dejure.org/1961,14306)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1961 - III ZR 137/60 (https://dejure.org/1961,14306)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60 (https://dejure.org/1961,14306)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53

    Zuständigkeit für Erstattungsansprüche

    Auszug aus BGH, 30.10.1961 - III ZR 137/60
    Vielmehr ist die Natur des geltend gemachten Anspruchs aufgrund der tatsächlichen Klagebehauptungen vom Revisionsgericht zu prüfen, das hierbei weder an .die Rechtsauffassung der Parteien noch an die des Berufungsgerichts gebunden ist (BGHZ 16, 275)- Die Klägerin hat vorgetragen, die Beklagte habe ihre Streupflicht dadurch verletzt, daß sie weder einen Überweg über die Fahrbahn der Insterburger Straße noch deren nördlichen Bürgersteig bestreut habe.
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 254/16

    Verkehrssicherungspflichten der Straßenanlieger: Voraussetzungen der winterlichen

    Durch die Rechtsprechung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass im Falle der Übertragung der Pflicht zur Reinigung der Gehwege auf die Eigentümer der Anliegergrundstücke (hier: aufgrund der Ermächtigung nach § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen) ungeachtet hoheitlich ausgestalteter Straßenverkehrssicherungspflichten (hier: § 9a Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen) bei Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht durch Anlieger eine Haftung nach allgemeinem Deliktsrecht begründet wird (vgl. BGH, Urteile vom 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60, VersR 1962, 70 und vom 5. Dezember 1991 - III ZR 31/90, VersR 1992, 444).
  • BGH, 28.03.1985 - III ZR 20/84

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verstoßes gegen die

    Das gilt im allgemeinen auch für die Gemeinde selbst, wenn sie als Eigentümerin eines Anliegergrundstücks von der übertragenen Pflicht betroffen ist, da sie in diesem Fall nicht als Hoheitsträger tätig wird(Senatsurteil vom 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60 - VersR 1962, 70).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 165/66

    Schadensersatzansprüche wegen eines Glatteisunfalls - Sturz auf einem Gehweg beim

    Das gilt auch dann, wenn die Gemeinde ihre Streupflicht nach Maßgabe des Wegereinigungsgesetzes abwälzt und nun für ein gemeindeeigenes Grundstück wieder selbst die Streupflicht zu erfüllen hat; dieser Pflicht entledigt sich die Gemeinde als Anlieger bzw. Grundstückseigentümer nur privatrechtlich (BGH Urt. v. 30. Oktober 1961 - III ZR 137/60 = VersR 1962, 70.).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.1985 - 7 U 152/83
    Zwar enthält § 1 Nr. 1 PolVO der Bekl. vom 6.12.1978 eine nach § 43 Abs. 2 StrG BW zulässige Abwälzung der Streupflicht auf die Anlieger, die im Fall der Verletzung der Streupflicht dann ihrerseits privatrechtlich aus § 823 BGB haften, was an sich auch für gemeindeeigene Grundstücke der abwälzenden Gemeinde gilt (BGH VersR 62, 70; 67, 981 (983), die insoweit Straßenanlieger i. S. des § 1 Nr. 1 S. 1 PolVO ist.
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