Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,55
BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55 (https://dejure.org/1957,55)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1957 - III ZR 141/55 (https://dejure.org/1957,55)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1957 - III ZR 141/55 (https://dejure.org/1957,55)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,55) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14
    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Gestattung des Aufstellens von Verkaufsbaracken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 157
  • NJW 1957, 630
  • MDR 1957, 670
  • DB 1957, 256
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Eigentumsgarantie und Enteignungsschutz werden auf jedes vermögenswerte Recht bezogen; geschützt ist nicht nur das Eigentum im weitesten Sinne als Rechtseinrichtung, sondern jedes vorhandene einzelne vermögenswerte Recht (BGHZ 6, 270 [278]).

    Es ist weiter ausgeführt worden, daß der Entschädigungsberechtigte aus rechtswidriger Enteignung vielmehr eine Entschädigung zu erhalten habe, "die ihrem Grundgedanken nach einen materiellen Ausgleich für die ihm auferlegte Vermögenseinbuße darstelle (BGHZ 6, 270 [295])".

    Das ergibt sich schon eindeutig daraus, daß der erkennende Senat an jener Stelle auf die Ausführungen des Großen Senats für Zivilsachen in BGHZ 6, 270 [295] hinweist, auf die auch das Berufungsgericht zur Begründung des ersten Teiles der von ihm entwickelten Rechtsgrundsätze Bezug nimmt.

  • BGH, 22.12.1952 - III ZR 139/50

    Aufopferungsanspruch des Anliegers

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    In Klarstellung der Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 8, 273 können Ansprüche auf Aufopferung im Sinne des § 75 Einl ALR bei Eingriff in vermögenswerte Rechte nicht in Frage kommen.

    Vor allem gilt das im Blick auf solche Änderungen der Art des Gemeingebrauchs, wie sie besonders bei der Regelung des gesteigerten Verkehrs erforderlich sind (vgl. dazu BGHZ 8, 273 [276]); derartige Änderungen sind allerdings im vorliegenden Falle nicht erfolgt; deshalb braucht darauf nicht näher eingegangen zu werden.

    Bemerkt sei jedoch, daß das Berufungsgericht zu Unrecht davon ausgeht, der erkennende Senat habe ih BGHZ 8, 273 den Gemeingebrauch mindestens stillschweigend als subjektives Recht behandelt.

  • BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51

    Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Zutreffend hat daher das Berufungsgericht aus der zu jenen Zuweisungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 6, 271; 7, 296; 11, 248; 13, 371), die die hoheitliche Zuweisung bereits als den Eingriff auch hinsichtlich der erst durch den Einzug des Mieters entstehenden Schäden angesehen hat, gefolgert, daß auch hier bereits die Baugenehmigung den Beginn des Eingriffs enthält.

    Seine Ausführungen stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 10, 255 [263]; 11, 248 [251]), daß für die Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff die öffentliche Hand, nicht der etwa auch begünstigte Private zu haften hat.

  • BGH, 12.04.1954 - GSZ 1/54

    Amtshaftung und Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Soweit ein hoheitsrechtlicher Eingriff in vermögenswerte Rechte im weitesten Sinne vorliegt, wird der allgemeine Aufopferungsgrundsatz durch die Sonderregelung verdrängt, die die Enteignung gefunden hat (BGHZ 13, 88 [91]).

    Ob das dem Einzelnen auferlegte Sonderopfer tatsächlich dem Wohle der Allgemeinheit, hier also der Beklagten, gedient hat, ist für die Opferlage des Betroffenen, die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen allein für den Entschädigungsanspruch maßgebend sein kann, unerheblich; der Nichteintritt eines Vorteils für die Allgemeinheit steht daher der Haftung der in Betracht kommenden öffentlichen Hand für die Ansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff nicht entgegen (BGHZ 13, 88 [92/3]).

  • BGH, 16.10.1952 - III ZR 180/50

    Wohnungseinweisung II - Enteignungsgleicher Eingriff

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Zutreffend hat daher das Berufungsgericht aus der zu jenen Zuweisungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 6, 271; 7, 296; 11, 248; 13, 371), die die hoheitliche Zuweisung bereits als den Eingriff auch hinsichtlich der erst durch den Einzug des Mieters entstehenden Schäden angesehen hat, gefolgert, daß auch hier bereits die Baugenehmigung den Beginn des Eingriffs enthält.
  • BGH, 01.06.1954 - III ZR 9/53

    Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Zutreffend hat daher das Berufungsgericht aus der zu jenen Zuweisungen ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGHZ 6, 271; 7, 296; 11, 248; 13, 371), die die hoheitliche Zuweisung bereits als den Eingriff auch hinsichtlich der erst durch den Einzug des Mieters entstehenden Schäden angesehen hat, gefolgert, daß auch hier bereits die Baugenehmigung den Beginn des Eingriffs enthält.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 127/51

    Entnahme von Baustoffen aus beschädigtem Grundstück

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Seine Ausführungen stehen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 10, 255 [263]; 11, 248 [251]), daß für die Entschädigung aus enteignungsgleichem Eingriff die öffentliche Hand, nicht der etwa auch begünstigte Private zu haften hat.
  • BGH, 10.06.1954 - III ZR 89/53

    Ansprüche bei rechtwidrigem Eingriff

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Für die Richtigkeit des zweiten Teiles seiner Ausführungen beruft es sich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 54, 1362 = BGHZ 13, 395 [398].
  • BGH, 24.10.1955 - III ZR 121/54

    Entschädigung bei Versagung der Bauerlaubnis

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Daraus folgt, daß bei wirtschaftlich wertender Beurteilung, wie sie gerade bei Eingriffen in Vermögensrechte erforderlich ist (BGHZ 19, 1 [4]), erst die jeweilige Situation, in der ein Gewerbe betrieben wird, den vermögensrechtlichen Umfang des Betriebes schafft.
  • RG, 17.02.1921 - VI 473/20

    Vorbeugende Unterlassungsklage; Zu § 824 BGB

    Auszug aus BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
    Jene Entscheidung des OLG Naumburg geht erkennbar von der älteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 101, 335 [337]; 102, 223 [225]; 126, 93 [96]) aus.
  • RG, 02.06.1921 - VI 112/21

    Schutzgesetz. Eingriff in Gewerbebetrieb

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

  • RG, 28.10.1929 - VI 1/29

    1. Über Rechtsnatur und Auslegung der Genehmigung zum Betrieb einer dem

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Es bedarf daher weiterhin keiner Entscheidung, ob und inwieweit im Einzelnen das im Fachrecht als sonstiges Recht gemäß § 823 Abs. 1 BGB anerkannte (vgl. etwa BGHZ 23, 157 ; 45, 150 ; 48, 58 ; 133, 265 ; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1983 - BVerwG 8 B 91.82 -, NJW 1983, S. 1810 ; Beschluss vom 20. Juli 1992 - BVerwG 7 B 186.91 -, NVwZ 1993, S. 63 ; BVerwGE 121, 382 ; 143, 249 ) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb auch Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG genießt (vgl. dazu BVerfGE 17, 232 ; 51, 193 ; 58, 300 ; 66, 116 ; 68, 193 ; 84, 212 ; 87, 363 ; 96, 375 ; 105, 252 ; 123, 186 ).
  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

    Es ist gerichtet auf die ungestörte Betätigung und Entfaltung des funktionierenden Betriebs im Wirtschaftsleben auf Grundlage der schon getroffenen Betriebsveranstaltungen (BGH 28. Januar 1975 - III ZR 141/55 - zu I 1 der Gründe, BGHZ 23, 157; 18. März 1969 - VI ZR 204/67 - zu II 3 der Gründe, NJW 1969, 1207; BGB-RGRK/Steffen 12. Aufl. § 823 Rn. 40 mwN).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis darstellt, gewährt, und zwar auch ausserhalb des Gebietes des Wettbewerbs und der gewerblichen Schutzrechte (BGHZ 3, 270; 8, 142; 8, 387; 24, 200; vgl. auch BGHZ 23, 157).

    Wenn auch in BGHZ 23, 157, 163 selbst die jeweilige Situation, in der ein Gewerbe betrieben wird, als für den Umfang des gewerblichen Tätigkeitskreises bestimmend angesehen worden ist, so handelt es sich in allen Fällen, in denen der Bundesgerichtshof die Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bejaht hat, um den Schutz solcher Erscheinungsformen des Gewerbebetriebes, die ihm spezifisch und als solchem eigen sind.

    Nach wie vor aber ist, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ein unmittelbarer Eingriff in den Bereich des Gewerbebetriebes als Voraussetzung für eine Anwendbarkeit des § 823 Abs. 1 BGB zu fordern (RGZ 163, 21, 32; BGHZ 8, 387, 394; 15, 338, 349; 23, 157; BGH LM BGB § 823 (D a) Nr. 4).

    Die Frage der Unmittelbarkeit eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb kann auch nicht nur aus der Kausalitätslehre beantwortet werden, und es kommt auch auf das Fehlen sogenannter Zwischenursachen nicht entscheidend an, wie das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt hat (BGHZ 3, 270; 8, 142; 23, 157; abw. RGZ 163, 21, 32, wo auf die Unmittelbarkeit des Kausalzusammenhangs abgestellt worden ist, desgl. OLG München vom 21. März 1956 NJW 1956, 1719).

  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 79/69

    Enteignender Charakter einer Gewerbebeeinträchtigung infolge U-Bahn-Baus;

    Das ist aber in Wahrheit nur eine vereinfachte Berechnung für die Folgen einer vorübergehenden Substanzentziehung (BGHZ 23, 157, 172; 30, 338, 351; BGH, Urteil vom 10. Juni 1954 - III ZR 89/53, insoweit BGHZ 13, 395 nicht abgedruckt; Urteil vom 25. Juni 1964 - III ZR 142/63, WM 1964, 1149; Urteil vom 14. Juli 1965 - III ZR 2/64, Warn 1965 Nr. 177 = NJW 1965, 2101 ).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Zwar steht auch das wirtschaftliche Unternehmen mit seinen personellen und gegenständlichen Grundlagen unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 13, 225 (229 f.); BGHZ 23, 157 (163)).
  • BGH, 02.10.1967 - III ZR 89/65

    Voraussetzungen für die Wertung polizeilicher Anordnungen über die Benutzung

    Deshalb rechnet die Rechtsprechung bei Gewerbebetrieben von Straßenanliegern zum geschützten Bestand des Betriebes auch die besondere Lage an der Straße, den sogenannten "Kontakt nach außen", der dem Betrieb den Zugang zur Straße und die Zugänglichkeit von der Straße her gewährt und dem Inhaber eine Einwirkung durch Werbung auf den vorüberfließenden Verkehr und damit das Gewinnen von Laufkundschaft ermöglicht (BGHZ 23, 157, 162 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] ; 45, 150, 155 [BGH 31.01.1966 - III ZR 110/64] ; LM zu GG Art. 14 Ea Nr. 32.).

    Das ist in der Rechtsprechung anerkannt hinsichtlich der Beschränkungen und Behinderungen, die sich z.B. aus einer Verkehrsbeschränkung im üblichen Rahmen (BGHZ 8, 273, 276) [BGH 22.12.1952 - III ZR 139/50] oder der Verlegung von Versorgungs- und Kanalisationsleitungen (LM zu GG Art. 14 Ba Nr. 25 = NJW 1962, 1816 = WM 1962, 1087) oder aus der Notwendigkeit, die Straße in ihrem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten und etwa steigenden Verkehrsbedürfnissen anzupassen (LM zu GG Art. 14 Cf Nr. 16), aber auch aus dem Gemeingebrauch anderer (BGHZ 23, 157, 165) [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] ergeben.

    Das Berufungsgericht hat sich an die Entscheidung in BGHZ 23, 157 angelehnt, wo es allerdings heißt, die Inanspruchnahme von Teilen der Fahrbahn für das Aufstellen von Baugeräten oder das Lagern von Baustoffen sei - wenn feste Raum- und Zeitmaße sich auch nicht allgemein bestimmen ließen - durch den Gemeingebrauch des bauenden Anliegers jedenfalls nicht mehr gedeckt, wenn sie länger als ein Jahr dauere (a.a.O. 166, 168).

    Versagt aber das vom Berufungsgericht offenbar angewandte Zeitmaß - wobei nochmals darauf hingewiesen sei, daß der erkennende Senat in BGHZ 23, 157, 166 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] im Grundsatz feste, allgemein verbindliche Raum- und Zeitmaße abgelehnt hat -, so bleibt ungeklärt und unbegründet, aus welchen Tatsachen und Erwägungen das Berufungsgericht die Überzeugung gewinnen konnte, daß die Absperrung in räumlicher und zeitlicher Hinsicht weit über den Gemeingebrauch eines bauenden Anliegers hinausgegangen sei; denn darüber sagt das Berufungsurteil nichts.

    Wenn - wie das Berufungsurteil ausführt, was die Beklagte und die Streithelferin aber in allen Rechtszügen bestritten haben - das Geschäft durch den Bauzaun in einen "toten Winkel" kam, so kann das nach dem unstreitigen Sachverhalt nicht dahin verstanden werden, daß das Geschäft selbst (wie in dem Fall, über den in BGHZ 23, 157 entschieden worden ist) durch den Bauzaun verdeckt gewesen wäre.

    Gestattet aber der Gemeingebrauch einem bauenden Anlieger, vorübergehend Teile von Bürgersteig und Straße zur Lagerung von Baustoffen, zum Aufstellen von Bauzäunen, Baugerüsten und Baugeräten in Anspruch zu nehmen, dann muß sich das Recht der anderen Anlieger auf die Forderung beschränken, daß die Inanspruchnahme in angemessenen Grenzen bleibt und den unbedingt notwendigen Umfang nicht überschreitet (BGHZ 23, 157, 166) [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] , vermeidbare Beeinträchtigungen und Verzögerungen vermieden werden (LM zu GG Art. 14 Ba Nr. 25).

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 110/64

    Enteignung (Küstenfischer)

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 23, 157, 160).

    Daraus folgt, daß bei wirtschaftlich wertender Beurteilung, wie sie gerade bei Eingriffen in Vermögenswerte Rechte erforderlich ist, erst die jeweilige Situation, in der ein Gewerbe betrieben wird, den vermögensrechtlichen Umfang des Betriebes schafft (BGHZ 23, 157, 162/3).

    Das ist in der Rechtsprechung anerkannt hinsichtlich der Beschränkungen oder Behinderungen, die sich aus dem Gemeingebrauch anderer (BGHZ 23, 157, 165) oder aus einer Verkehrsbeschränkung im üblichen Rahmen - wie z.B. Umleitung des Verkehrs oder Einführung des Einbahnverkehrs (BGHZ 8, 273, 276) - oder aus der Notwendigkeit ergeben, die Straße in einem ordnungsmäßigen Zustand zu erhalten oder den etwa weitergehenden Bedürfnissen des Verkehrs anzupassen (BGH LM zu GG Art. 14 Cf Nr. 16; BGH NJW 1962, 1816).

    Das ergibt sich bereits daraus, daß der "Gemeingebrauch" nicht einen unveränderlichen Inhalt hat, sondern ständigem Wandel infolge der allgemeinen Entwicklung und insbesondere nach den Veränderungen der Technik unterworfen ist (BGHZ 23, 157, 166).

  • BGH, 24.04.1958 - III ZR 230/56

    Entschädigungspflicht bei Erlaubnis zur Inanspruchnahme öffentlicher Wege für

    Zwar bilden Enteignung und enteignungsgleicher Eingriff lediglich einen Sonderfall der "Aufopferung", aber der allgemeine Aufopferungsgrundsatz wird bei hoheitlichen Eingriffen in das "Eigentum", das heißt in wohlerworbene Vermögenswerte Rechte (Rechtspositionen) im weitesten Sinne durch die besondere Regelung verdrängt? die die Enteignung insbesondere durch Art. 14 GG erfahren hat (BGHZ 13, 88, 81; 23, 157, 161).

    Wegen der Ansprüche aus Enteignung oder enteignungsgleichem Eingriff ist eine weitgehende Klärung der Rechtslage für Fälle der hier gegebenen Art durch die in BGHZ 23, 157 veröffentlichte Entscheidung des Senats vom 28. Januar 1957 herbeigeführt worden.

    Vielmehr kommt auch hier, ebenso wie in dem in BGHZ 23, 157 entschiedenen Fall, als das Vermögenswerte Recht, in das nach der Meinung des Klägers die Beklagte hoheitlich eingegriffen hat, der Gewerbebetrieb des Klägers in Betracht.

    Jedenfalls schließt - wie bereits in BGHZ 23, 157, 166 ausgeführt ist - der den Anliegern öffentlicher Straßen und Plätze zustehende Gemeingebrauch nach der Verkehrsanschauung die Befugnis ein, bei Bauarbeiten an ihren Grundstücken auch Teile der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Grundflächen vorübergehend zur Lagerung von Baumaterialien zum Aufstellen von Bauzäunen und Baugerüsten und auch von Baugeräten in Anspruch zu nehmen, soweit sich diese Inanspruchnahme in angemessenen Grenzen hält, den unbedingt notwendigen Umfang nicht überschreitet und nicht die Benutzung des Weges im Rahmen der Widmung völlig unmöglich macht.

    Daß der - etwaige - Entschädigungsanspruch des Klägers sich gegen die Beklagte richtet, bedarf angesichts dessen was zu dieser Frage in BGHZ 23, 157, 169/170 ausgeführt ist, keiner weiteren Erörterung mehr.

  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 221/59

    Behandlung unrechtmäßiger Eingriffe der Staatsgewalt in die Rechtssphäre des

    Da Einwendungen aus den §§ 254, 255, 829 Abs. 111 BGB nicht durchgriffen, könne der Kläger gemäß Art. 14 GG zwar nicht Schadensersatz, wohl aber eine Entschädigung fordern; doch schließe dies die Berücksichtigung des ihm zweifellos entgangenen Verdienstes gemäß BGHZ 23, 158, 172 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] nicht aus.

    Der Betrieb dieser Verkehre kann vielmehr nur im Rahmen des Gewerbebetriebes und als dessen Teil gesehen werden wie alles, was in seiner Gesamtheit und nach der jeweiligen Situation, in der des Gewerbe betrieben wird, den Vermögensrechtlichen Umfang des Betriebes schafft (BGHZ 23, 158, 163) [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] .

    Für die Entschädigung bei enteignungsgleichen Eingriffen gilt nichts anderes; auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere kein Anspruch auf entgangenen Gewinn, sondern Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, durch die die zugefügte Einbuße ausgeglichen wird (BGHZ 23, 157, 172) [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] , also die Wertminderung des Gewerbebetriebes.

    Wenn das Berufungsgericht unter Hinweis auf BGHZ 23, 157, 172 [BGH 28.01.1957 - III ZR 141/55] meint, der Kläger könne jedenfalls als Entschädigung die Berücksichtigung des ihm zweifellos entgangenen Verdienstes beanspruchen, so hat es möglicherweise die dortigen Ausführungen verkannt, die von der Berechnung der Entschädigung bei vorübergehenden Eingriffen handeln.

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 83/85

    Umfang der Entschädigung eines Gestein abbauenden Betriebes

    a) Der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb genießt zwar den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG (Senatsurteile BGHZ 23, 157, 161 ff.; 78, 41, 44 [BGH 10.07.1980 - III ZR 160/78]; st. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2002 - 5 S 2308/01

    Aufstellen von Baugeräten im öffentlichen Verkehrsraum durch Anlieger

  • BGH, 31.05.1974 - V ZR 114/72

    Ausgleichsanspruch wegen Beeinträchtigung des Anliegergemeingebrauchs

  • OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04

    Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 126/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Ackerland)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

  • LG Karlsruhe, 26.07.2005 - 2 O 60/03

    Amtshaftung: Beihilfe zum Betrug durch Außenprüfer des Finanzamtes;

  • VG Leipzig, 13.08.1998 - 5 K 408/96

    Antrag einer Rechtsberatungsgesellschaft auf Aufnahme einer Rechtsanwältin als

  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 143/66

    Anfahrtverschlechterung als Enteignung (Rheinuferstraße)

  • BGH, 14.07.1975 - III ZR 141/72

    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aus enteignendem Eingriff in einen

  • BGH, 05.07.1965 - III ZR 173/64

    Buschkrugbrücke - Straßenarbeiten, Art. 14 GG, Enteignungsgleicher Eingriff,

  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 211/60

    Entschädigungsanspruch nach Enteignungsgrundsätzen bei durch militärische

  • BGH, 08.02.1971 - III ZR 33/68

    Umbau einer Straße zur Sackgasse

  • BGH, 11.07.1963 - III ZR 26/62
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 126/92

    Subsidiarität des Aufopferungsanspruches bei Versicherung für Mitglieder der

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

  • BGH, 29.04.1959 - V ZR 23/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 125/62

    Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr ist kein enteignender Eingriff

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2018 - 5 S 2027/15

    Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um eine Entschädigungsregelung für

  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

  • BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57

    Bausperre aus Planungsgründen

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 98/69

    Keine Anwendung des § 839 Abs. 3 BGB auf "wiederholenden" Verwaltungsakt

  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2020 - 14 Ca 5677/19

    Unterlassungsklage Kötter gegen ver.di

  • OLG Koblenz, 16.06.2010 - 1 U 645/09

    Aufwendungsersatzanspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne

  • BGH, 04.07.1963 - III ZR 152/61

    Entschädigungsanspruch und "Begünstigter"

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - 1 K 562/16

    Abfallbeseitigung - Regelungsgegenstand der Abfallsatzung - Antragsbefugnis für

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 7 ME 37/20

    Anliegergebrauch; Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb;

  • BGH, 12.06.1975 - III ZR 158/72

    Voraussetzungen einer Entschädigung wegen aufgehobener oder geänderter Nutzung

  • BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64

    Entschädigung bei Moselausbau

  • BGH, 25.06.1962 - III ZR 62/61
  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58

    Zufahrtsverschlechterung als Enteignung

  • OLG Köln, 19.10.2000 - 7 U 56/00

    Gemeinderecht: Eigentumsschutz am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • BGH, 08.01.1968 - III ZR 110/67

    Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung -

  • BGH, 29.05.1967 - III ZR 191/64

    Betrieb eines Großhandels mit Saatgut - Ablehnung der Zulassung von Saatgut

  • BGH, 31.01.1963 - III ZR 88/62
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2022 - 8 A 1574/19

    Außenbereich; Betrieb; Betriebsflächen; Dienen; Futtergrundlage; Gesellschaft;

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 127/64

    Knäckebrot - Schutzzollherabsenkung im Rahmen des GATT, Art. 14 GG,

  • BFH, 11.09.1968 - I 137/65

    Einordnug der Zahlung einer Entschädigung der Stadt als Betriebsausgabe eines

  • ArbG Düsseldorf, 06.07.2012 - 3 Ga 44/12

    Einstweilige Verfügung aufgrund angeblich beleidigender Äußerungen während eines

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

  • VG München, 13.07.2022 - M 2 E 21.5421

    Kein Anordnungsanspruch wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Hauptsache,

  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71

    Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte

  • BGH, 30.05.1963 - III ZR 230/61

    Zeitpunkt für die Bemessung der Enteignungsentschädigung

  • BGH, 07.12.1967 - III ZR 83/65

    Ansprüche nach enteignungsrechtlichen Grundsätzen - Ansprüche wegen

  • BGH, 25.06.1958 - V ZR 275/56

    Wasserentnahme aus dem Rhein

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1994 - 5 S 2645/93

    Artenschutz: Vermarktungsverbot für Elfenbein - Erstreckung auf sog

  • LG Wuppertal, 11.01.2012 - 8 S 56/11

    Schadensersatzanspruch gegen einen Hauseigentümer wegen der Beschädigung eines

  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 261/54

    Tod des Rechtsanwalts

  • VG München, 13.07.2021 - M 2 E 21.2255

    Kein Anspruch auf Beibehaltung einer bestehenden Anliefermöglichkeit für

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94

    Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb

  • BGH, 30.04.1964 - III ZR 125/63

    Bärenbaude - Straßenarbeiten, Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter und

  • BGH, 23.06.1975 - III ZR 55/73

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Entschädigung wegen eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 8 C 10881/06

    Planergänzungsverlangen im Eisenbahnrecht

  • BGH, 13.03.1975 - III ZR 152/72

    Zur Möglichkeit des enteignenden Eingriffs wegen Durchschneidung des die

  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

  • BGH, 23.01.1961 - III ZR 8/60

    Rezeptsammelstelle

  • SG München, 11.10.2007 - S 2 KR 1482/05

    Übernahme der Kosten für Krankentransportfahren zur Dialyse; Anspruch auf

  • BGH, 02.04.1959 - III ZR 25/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1957 - V ZR 143/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.02.1957 - III ZR 181/55

    Bauordnung und Enteignung

  • BGH, 06.11.1964 - VI ZR 24/63

    Schäden durch Kanalisationsarbeiten

  • BGH, 11.10.1962 - III ZR 135/61

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2005 - 11 A 241/02
  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 92.67

    Enteignung zur Landbeschaffung - Anspruch auf Ersatzland - Voraussetzungen eines

  • BGH, 06.05.1957 - III ZR 202/56
  • VG Koblenz, 16.01.2023 - 1 K 492/22

    Keine Entschädigung für Anlieger

  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.729

    Bewilligung; Trinkwasserversorgung; eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb;

  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 146/68

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Bergwerksbesitzer - Eingriff in

  • BGH, 05.07.1962 - III ZR 80/61

    Entschädigungsanspruch auf Grund einer beabsichtigten Sprengung - Art der

  • BGH, 22.04.1976 - III ZR 175/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Enteignungsbehörde - Von Amts wegen zu prüfende

  • BGH, 31.03.1976 - III ZR 175/73
  • BGH, 20.12.1971 - III ZR 38/68
  • OLG Celle, 21.01.1971 - 3 U 42/70

    Straßenbahnblockade - § 839 BGB, unterlassenes polizeiliches Einschreiten,

  • BGH, 02.07.1959 - III ZR 81/58
  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 3 K 10.968

    Bewilligung; Trinkwasserversorgung; Beteiligtenfähigkeit GbR; eingerichteter und

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 195/67

    Anspruch der Klägerin auf Ausgleich von Schäden auf Grund behördlicher

  • BGH, 09.10.1961 - AnwZ (B) 27/61

    Gleichzeitige Zulassung eines Anwalts beim Amtsgericht in Bremerhaven und dem

  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 199/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1958 - III ZR 86/57

    Rechtsmittel

  • VG Augsburg, 22.06.2010 - Au 3 K 08.1643

    Gewässerausbau; privatnützige Planfeststellung; Recht am eingerichteten und

  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 146/65

    Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung - Beeinträchtigung der

  • VG Hamburg, 19.01.2001 - 7 VG 4169/00
  • LG Mainz, 27.02.1970 - HO 69/69

    Verdeckung von Wermutwerbung auf Sportplätzen und Rennwagen durch Anstalt

  • BGH, 20.02.1961 - III ZR 20/60

    Entschädigung für den Fall der Anforderung von Räumen zur Unterbringung von

  • BGH, 08.07.1957 - VII ZR 43/56

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht