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   BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96   

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https://dejure.org/1997,2673
BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96 (https://dejure.org/1997,2673)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1997 - III ZR 141/96 (https://dejure.org/1997,2673)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - III ZR 141/96 (https://dejure.org/1997,2673)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Erhöhung des Pachtzinses für einen Kleingarten - Der vierfache Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obstanbau und Gemüseanbau - Vereinbarkeit des Bundeskleingartengesetzes mit der Eigentumsgarantie - Rechtsstreitigkeit über die Höhe des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung der rückwirkenden Erhöhung des Pachtzinses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3374
  • WM 1997, 1301
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 23. September 1992 (BVerfGE 87, 114) diese gesetzliche Pachtzinsbegrenzung, soweit von ihr private Verpächter betroffen waren, in ihrem Ausmaß für unvereinbar mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erklärt hatte, hat der Gesetzgeber durch das am 1. Mai 1994 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingÄndG) vom 8. April 1994 (BGBl. I S. 766) unter Beibehaltung der Bemessungsgrundlage den Multiplikator verdoppelt; nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG n.F. kann der Verpächter nunmehr als zulässigen Pachthöchstzins den vierfachen Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangen.

    Es wäre daher auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Pächters - dessen allgemeines Vertrauen auf die Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG a.F. und darauf, im Falle einer Gesetzesänderung keinen "Nachforderungen" für die Vergangenheit ausgesetzt zu sein, nach der (im Anschluß an die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 87, 114, 151 erlassenen) Überleitungsregelung des Art. 3 Satz 1 Nr. 1 BKleingÄndG gerade nicht geschützt wird - eine zu formale Betrachtung, einem nunmehr auf Art. 3 BKleingÄndG gestützten "Nachzahlungsverlangen" nur deshalb den Erfolg zu versagen, weil der Verpächter, der die materiellrechtliche Norm des § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG a.F. zu Recht für verfassungswidrig und deshalb nicht anwendbar erachtet hat, nicht diejenige Formvorschrift beachtet hat, die dieser verfassungswidrigen Norm korrespondiert und auf sie abgestimmt ist.

  • BGH, 29.06.1995 - III ZR 99/94

    Höherer Pachtzins vor Einführung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) als

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96
    Der erkennende Senat hat in dem Nichtannahmebeschluß vom 29. Juni 1995 (III ZR 99/94 - NJW-RR 1996, 142 f) ausgeführt, daß der Beklagten ein solcher Anspruch nicht zustehe, weil es nicht angehe, über eine Anwendung des Rechtsinstituts des Fehlens oder des Wegfalls der Geschäftsgrundlage die gesetzliche Pachtzinsbegrenzung - ungeachtet der Unvereinbarkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG a.F. mit Art. 14 GG - zu überspielen.
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist ein Anspruch verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf bzw. darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - VI ZR 230/91 - NJW-RR 1992, 1240, 1241; vgl. auch BGHZ 84, 280, 281; 105, 290, 298).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist ein Anspruch verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf bzw. darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - VI ZR 230/91 - NJW-RR 1992, 1240, 1241; vgl. auch BGHZ 84, 280, 281; 105, 290, 298).
  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87

    Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96
    Die Revisionserwiderung läßt hierbei den Regelungszusammenhang zwischen den Absätzen 3 und 1 des § 5 BKleingG unberücksichtigt (vgl. hierzu BGHZ 108, 147, 150 f).
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91

    Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand

    Auszug aus BGH, 06.02.1997 - III ZR 141/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der im Ansatz auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist ein Anspruch verwirkt, wenn sich ein Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf bzw. darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1992 - VI ZR 230/91 - NJW-RR 1992, 1240, 1241; vgl. auch BGHZ 84, 280, 281; 105, 290, 298).
  • BGH, 21.09.2000 - III ZR 325/99

    Rückwirkende Erhöhung von Pachtzinsen

    Da indes diese Formvorschrift auf die materielle Pachtzinsbegrenzungsregelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG zugeschnitten ist, bestand auch unter Berücksichtigung der Pächterinteressen für einen Verpächter, der - wie sich aufgrund der Entscheidung BVerfGE 87, 114 herausgestellt hat, zu Recht - die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG a.F. für verfassungswidrig und deshalb für unanwendbar bzw. nichtig gehalten hatte, kein Anlaß, bei einer etwaigen "übergesetzlichen Erhöhungsklage" nach § 5 Abs. 3 BKleingG zu verfahren (eingehend zu dieser Frage Senatsurteil vom 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - NJW 1997, 3374, 3375 f).

    Auch wenn der zeitliche Anwendungsbereich des Art. 3 Satz 1 Nr. 1 BKleingÄndG bis zum Tag des Inkrafttretens des Bundeskleingartengesetzes zurückreichen kann (so schon Senatsurteile vom 12. November 1998 aaO S. 237 und vom 6. Februar 1997 aaO S. 3376), so ist doch die Frage, ob das auch im zu entscheidenden Fall so ist, nach den Gegebenheiten der in Rede stehenden Pachtzinsstreitigkeit zu beantworten.

  • BVerfG, 16.02.1999 - 1 BvR 938/97

    Rückwirkende Pachtzinserhöhung im Kleingartenrecht

    b) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 -,.

    Für die Zeit vor dem 1. April 1983 stehe der Beschwerdeführerin kein Anspruch auf Zahlung des erhöhten Pachtzinses nach Art. 3 Satz 1 Nr. 1 BKleingÄndG zu (BGH, NJW 1997, S. 3374 ff.).

  • BGH, 19.10.2000 - III ZR 105/00

    Rechtmäßigkeit einer Pachtzinserhöhung nach BKleingG

    Danach würde das Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 die äußerste zeitliche Grenze eines wirksamen Erhöhungsverlangens nach Art. 3 Satz 1 Nr. 1 BKleingÄndG bilden und zwar auch dann, wenn die Rechtshängigkeit einer am Stichtag 1. November 1992 anhängigen Pachtzinsklage noch früher eingetreten war (Senatsurteile vom 12. November 1998 - III ZR 87/98 - NJW-RR 1999, 237; vom 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - NJW 1997, 3374, 3376; in diesem Sinne auch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. Februar 1998 - 1 BvR 1342/91 - S. 7 f, unveröffentlicht).

    Mit einer so späten Nachforderung (fast fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes am 1. Mai 1994) mußte der Beklagte billigerweise nicht mehr rechnen (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1997 aaO).

  • BGH, 12.11.1998 - III ZR 87/98

    Anpassung des Pachtzinses für ein Kleingartengelände

    Der Tag des Inkrafttretens des Bundeskleingartengesetzes (1. April 1983) bildet somit die äußerste zeitliche Grenze einer möglichen Rückwirkung (Senatsurteil vom 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - NJW 1997, 3374, 3376).
  • BGH, 07.12.2000 - III ZR 325/99

    Zeitliche Grenzen der Rückwirkung einer Klage auf Erhöhung des Pachtzinses im

    Ungeachtet dessen, daß diese Überleitungsbestimmung einer erweiternden (verfassungskonformen) Auslegung zugänglich ist (vgl. eingehend hierzu den zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluß des Senats vom 21. September 2000 in dieser Sache), darf der durch die am Stichtag 1. November 1992 noch nicht erledigte Klage individuell vorgegebene zeitliche Rahmen nicht verlassen werden (Senatsurteile vom 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - NJW 1997, 3374, 3376 und vom 12. November 1998 - III ZR 87/98 - NJW-RR 1999, 237).
  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 310/96

    Geltung der Übergangsvorschrift für nach dem Beitritt der ehemaligen DDR

    Dies ergibt sich schon daraus, daß der Gesetzgeber für private Verpächter - einer entsprechenden "Auflage" des Bundesverfassungsgerichts folgend (BVerfGE 87, 114, 151; vgl. dazu auch Senatsurteil v. 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - RdL 1997, 122) in Art. 3 Satz 1 BKleingÄndG sogar die Möglichkeit einer, im Falle der Rechtshängigkeit von Pachtzinsstreitigkeiten im Einzelfall unter Umständen sehr weitgehenden, rückwirkenden Pachtzinserhöhung geschaffen hat.
  • OLG Koblenz, 17.07.1998 - 2 U 308/97

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung; Beschränkung der Erbenhaftung auf den

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